Schlagwort: Transformationspläne

Das GHG Protocol als Grundlage für CO2 Bilanzen und CSRD

Das GHG Protocol bildet die Basis für Berichterstattungen (z. B. CSRD, GRI, DNK, etc.) Bei der Anwendung werden direkte und indirekte Emissionen betrachtet und in 3 Scopes unterteilt. Ziel ist es herauszufinden, wo in Ihrem Unternehmen CO2 entsteht und welche Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können, um diese betrieblichen Emissionen zu reduzieren.

Ansatz und Nutzen des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol)

Das GHG Protocol wurde vom World Resource Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) erstellt, weshalb sich auch in Deutschland der englische Name Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) durchgesetzt hat.

Ziel des GHG Protocols ist es, eine standardisierte Messung von betrieblichen Treibhausgasemissionen zu ermöglichen. Es bildet die Basis für Berichterstattungen (z. B. CSRD, GRI, DNK etc.) Im GHG Protocol werden direkte und indirekte Emissionen betrachtet und in 3 Scopes unterteilt. Dabei berücksichtigt das GHG Protocol Emissionen, die direkt in Ihrem Unternehmen entstehen und solche, die indirekt durch Ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten entstehen, zum Beispiel in Ihrer Lieferkette oder durch den Fahrtweg Ihrer Mitarbeitenden.

Durch die Anwendung des GHG Protocols entsteht Transparenz und Konsistenz bei der Berechnung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Ähnlich wie die Grundprinzipien finanzieller Rechnungslegung gibt das GHG Protocol die Grundprinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit vor. Diese sind essenziell, um Ihre individuellen unternehmerischen Strategien aus den Daten ableiten zu können.

Scope 1, Scope 2 und Scope 3 des GHG Protocols

Das GHG Protocol unterteilt die errechneten betrieblichen Emissionen in 3 Scopes. Das ermöglicht es, die Emissionen zu kategorisieren und bei der Analyse einen Einblick zu bekommen, in welchem Bereich Ihr Unternehmen das größte Einsparpotenzial hat. Die größten Unterschiede zwischen den Scopes liegen im Ort des Emissionsausstoßes (vor- oder nachgelagerte Aktivitäten) und in der Art (direkte oder indirekte) der Emissionen. Die nebenstehende Grafik gibt einen schematischen Überblick.

Schematischer Überblick über direkte und indirekte betriebliche Emissionen
Schematischer Überblick über direkte und indirekte betriebliche Emissionen

Details zum Scope 1

Im Scope 1 werden alle direkten Emissionen zusammengefasst, das sind die Treibhausgasemissionen, die lokal am Standort oder durch direkte Tätigkeiten (z. B. eigener Fuhrpark) entstehen. Bei produzierenden Unternehmen können Verbrennungsanlagen, Heizungen oder Generatoren Emissionsquellen sein. Dann kommt es darauf an, den verwendeten Brennstoff und dessen Menge zu ermitteln. Basierend darauf können die Emissionen berechnet werden. Im nächsten Schritt werden alle Emissionen in CO2 Äquivalente umgerechnet. Häufig finden sich auch im Fuhrpark Verbrennungsmotoren, deren Emission es zu ermitteln gibt. Auch Emissionen aus flüchtigen Stoffen wie Kältemitteln fallen unter den Scope 1.

Als Beispiel, wie detailliert die Datenerhebung für die CO2-Bilanz nach GHG Protocol ist, hier ein Überblick über die erforderlichen Daten für die Berechnung der Emissionen des Fuhrparks:

Emissionen Fuhrpark

  • Art des Kraftstoffs (Text)
  • Kraftstoffmenge (Liter)
  • Strecke (km)
  • Fahrzeugtyp (Text)
  • Baujahr (Zahl)

Wir als Experten berechnen anhand von Brennwert und Emissionsfaktoren die daraus entstehenden Emissionen für Ihr Unternehmen. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die Datenqualität ist, desto genauer und transparenter ist das Ergebnis des betrieblichen Treibhausgasausstoßes – und somit die Grundlage für strategische Klimaentscheidungen. Fahrzeugtyp und Baujahr helfen, um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 abzuleiten.


Zuletzt werden alle Emissionen des Scope 1 zusammengefasst und dienen als Entscheidungsgrundlage für die daraus ableitbare Reduktionsstrategie. Die abgeleiteten Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Scope 1 können relativ einfach in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Oft sind sie auch im Zusammenhang mit Energieeffizienz oder Förderprogrammen des Bundes möglich. SEMPACT kann Sie hierbei gezielt unterstützen, um das Beste für Ihr Unternehmen herauszuholen.

Details zu Scope 2

Scope 2 fasst alle Emissionen zusammen, die zwar als Konsequenz der Wertschöpfung entstehen, aber an anderer Stelle (Lieferkette) auftreten. Diese bezeichnet man als indirekte Emissionen.

Indirekte Emissionen sind überwiegend der Bezug von elektrischer Energie, Dampf und Fernwärme. Auch Kälte oder Druckluft können hierunter fallen. Unternehmen, deren Scope 2 sehr hoch ist, sollten in Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke mittels erneuerbarer Energieträger investieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Umstellung auf den Bezug von Ökostrom.

Details zu Scope 3

Beim Scope 3 ist es am kompliziertesten, an die relevanten Daten zu kommen. Denn hier werden alle indirekten Emissionen zusammengefasst, die bei Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens entstehen. Es werden Emissionen der Lieferkette, Transport von Waren und der Entsorgung von Produkten zusammengefasst. Viele Beschreibungen verwenden den Begriff von vor- und nachgelagerten Tätigkeiten – insgesamt gibt es 15 Kategorien.

Damit dieser Teil der Treibhausgasbilanz nicht zu komplex wird, empfiehlt es sich, einen Mittelweg an Datenqualität und zumutbarer Berechnung zu finden und vorab eine Wesentlichkeitsanalyse anhand eines groben Screenings durchzuführen.

Experten wie die Mitarbeitenden von SEMPACT haben bereits valide Daten vorliegen, auf die sie zurückgreifen. Das steigert die Zuverlässigkeit und senkt den Aufwand auf Seiten Ihres Unternehmens.

Die 15 Kategorien von Scope 3
Die 15 Kategorien von Scope 3

Vorteile bei der Anwendung des GHG Protocols

Unternehmen werden sich früher oder später mit der eigenen Treibhausgasbilanz auseinandersetzen müssen. Denn es ist einerseits der einzige Weg, sich auf die EU- und nationale Umweltgesetzgebung aktiv vorzubereiten. Andererseits werden Kreditinstitute, Lieferanten, Kunden und Verbraucher diese Informationen fordern, womit sie unvermeidbar mit dem zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens verbunden sind. Weitere Vorteile, die sich bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Treibhausgasbilanz ergeben, sind zum Beispiel:

  • Durch die Identifikation von klimarelevanten Risiken, können diese reduziert werden
  • Imagesteigerung durch eine Vorreiterstellung in Sachen klimafreundliches Wirtschaften
  • Mehr Zeit und Entscheidungsfreiheit für die Umsetzung von Maßnahmen
  • Nutzung von Förderprogrammen des Bundes.  

Der GHG-Standard hilft Unternehmen zu klimafreundlicherem Wirtschaften, indem:

  • er eine realistische und faire Berechnung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch standardisierte Herangehensweisen und Prinzipien vorgibt
  • er die Erstellung von CO2-Bilanzen vereinfacht und somit die Kosten auf Seiten Ihres Unternehmens reduziert
  • er Informationen liefert, die eine strategische Klimastrategie ermöglichen
  • er die Transparenz und Konsistenz von CO2-Bilanzen erhöht und die Ergebnisse der Berichterstattung vergleichbarer macht.

Fazit zum GHG Protocol für den deutschen Mittelstand

Das GHG Protocol dient dazu, CO2-Bilanzierungen von Unternehmen vergleichbarer zu machen. Die Einteilung in Scopes hilft, die Bereiche zu identifizieren, die für die Reduktion angegangen werden sollen. Viele Unternehmen steigen auch erst einmal mit Scope 1 und 2 in die CO2-Bilanzierung ein. Wichtig ist es, den ersten Schritt zu tun und sich Jahr für Jahr im Umfang und Datenqualität zu steigern.

Beratungsunternehmen wie SEMPACT können Ihr Unternehmen dabei unterstützen, einen Einstieg in das Thema zu finden. Wir schulen (auch inhouse) Mitarbeitende, geben Excel-Listen zur Berechnung weiter und unterstützen mit Expertise bei der Findung von Emissionsfaktoren, CO2-Äquivalenten und natürlich bei der Umsetzung von CO2-Minderungsprojekten. Uns machen dieses Bilanzieren und Ableiten von Strategien Spaß und gerne nehmen wir Sie mit unserer Energie mit auf diese Reise.

Download:

The Greenhouse Gas Protocol – A Corporate Accounting and Reporting Standard

Quellen:

Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-17

Mobil: +49 172 5814539

Ihre Expertin für CO2-Bilanzen

Marina Kober

Beraterin strategische Nachhaltigkeit

Fon: +49 8191 657088-12

Schulungen nach Maß

Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen sind wesentliche Fähigkeiten, um Ziele zu verfolgen, Anforderungen zu bewältigen, Handlungsspielräume zu erweitern und Abläufe zielgerichtet zu gestalten. Das Know-how gehört zu den wertvollsten Gütern Ihres Unternehmens, denn es macht Ihr Unternehmen einzigartig und verleiht ihm einen hohen wirtschaftlichen Wert.

Der Besuch von Seminaren, Veranstaltungen und Kursen bietet Ihren Mitarbeiter(inne)n einen wichtigen Blick über den Tellerrand des Unternehmens hinaus. Durch den Kontakt zu Mitarbeiter(inne)n anderer Unternehmen und durch den Input externer Referent(inn)en können neue Impulse für die eigene Arbeit aufgenommen werden. Er bietet die Möglichkeit, eigene Arbeitsweisen zu überdenken und neue Methoden kennenzulernen. Gut ausgebildete Angestellte arbeiten glücklicher und motivierter, weil entsprechendes Training den Frust und die Sorgen am Arbeitsplatz vermindert. Außerdem mobilisieren Schulungen die Mitarbeiter(inne)n, weil sie dazu befähigt werden, ihr Rolle und Bedeutung innerhalb des Unternehmens zu verstehen.

Unser Angebot

Wenn es um die wirksame Umsetzung von Managementsystem-Vorgaben geht, sind immer mehrere Mitarbeiter oder ganze Abteilungen betroffen.

Die Erwartungshaltung der Führungskräfte dabei ist, dass Mitarbeiter(innen) ihr Handeln so optimieren, dass das gewünschte Ziel möglichst schnell und mit wenig Aufwand erreicht wird.

Die Erwartungshaltung der Mitarbeiter(innen) an die Führungskräfte ist, dass diese ihnen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die ein effektives Arbeiten ermöglichen und damit das Unternehmen seinen Zielen näherbringt.

Unsere Referent(inn)en werden immer wieder gefragt, wie andere Unternehmen „das“ machen. Jede Antwort, die wir darauf geben würden, würde zu einem „Ja, aber …“ führen, was zeigt, dass jedes Unternehmen in seinem ganz individuellen Umfeld (seinem eigenen Mikrokosmos) zurechtkommen muss. Dabei sind Vergleiche meist kontraproduktiv. Also gilt es, die eigene Antwort auf die Fragestellungen zu finden und Ver-ANTWORT-ung zu übernehmen.

Dabei begleiten wir Sie, mit unserem Know-how, unseren Kompetenzen und unseren Erfahrungen.

Wir erarbeiten Workshops, Seminare und Lehrgänge zu allen Beratungsthemen, die wir leisten, und schneidern diese auf Ihre Problemstellungen, Herausforderungen und Ihren Mikrokosmos zu. Wir binden Ihre Prozesse, Systemstrukturen, Ihren Technologiestand und Ihre Unternehmens­kultur mit ein. Ihre Mitarbeiter(innen) und Führungskräfte bleiben in ihrem gewohnten Arbeits­umfeld, womit der Praxisbezug der Inhouse-Schulung deutlich höher ist als bei einer externen Qualifizierungs­veranstaltung. 

Diese Fragen sollten Sie beantworten

Damit Ihre Schulung erfolgreich wird, empfehlen wir, dass Sie sich im Vorfeld zu den aufgeführten 4 Punkten Gedanken machen.

  1. Zielgruppe und Zielgrößen
    Was wünschen sich die Auftraggeber der Inhouse-Schulung? Warum wünschen Sie sich die Inhouse-Schulung? Wer sind die Teilnehmer(innen) der Schulung? Was wünschen sich die Teilnehmer(innen)? Was muss das Schulungsergebnis alles können? Wozu soll das Ergebnis dienen? Was genau machen die Teilnehmer(innen) mit dem Ergebnis? Was muss das Ergebnis unbedingt können, was muss es nicht können?
    Eine Beispielproblemstellung kann sein: Die Mitarbeiter(innen) der Einkaufsabteilung sollen Kriterien des Energie- und Umweltmanagements in ihre Geschäftsabläufe einbinden.
    Ein s.m.a.r.t.e.s. Ziel kann sein: Erarbeiten Sie gemeinsam mit den Mitarbeiter(innen) der Einkaufs­abteilung die beschaffungsrelevanten Energie- und Umweltkriterien und aktualisieren Sie entsprechend den Kernprozess der Beschaffung.
     
  2. Anwender
    Wer soll das Ergebnis (be-)nutzen? Wer profitiert davon?
    Ein Beispielanwender kann der Führungskreis sein: Durch die Substitution von Gefahrstoffen bzw. Verringerung von Gefährdungsklassen verringert sich das Ausmaß der Umwelt­aus­wirkungen im Falle eines Störfalls/Unfalls.
     
  3. Tabus/Nonchange
    Was möchten die Teilnehmer(innen) auf jeden Fall vermeiden? Was soll unbedingt erhalten bleiben?
    Ein Beispiel für ein Tabu kann sein, dass schlechte Erfahrungen von vorhergehenden Workshops mit anderen Experten wiederholt werden. Unantastbar kann das hohe eigenverantwortliche Arbeiten der Einkaufsabteilung sein.
     
  4. Budgetrahmen
    Wie viel Zeit darf die Inhouse-Schulung in Anspruch nehmen? Welches Schulungsformat ist vorgesehen? Sind Kleingruppenarbeiten vorgesehen? In welchen Räumen findet die Schulung statt? Wie ist die Teilnehmerversorgung organisiert? Welches Material wird benötigt? Was bekommen die Teilnehmer(innen) an die Hand?
    Grob geschätzt lässt sich sagen, dass ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 eine Inhouse-Schulung kostengünstiger ist als Einzelanmeldungen bei öffentlichen Schulungsangeboten.
    Planen Sie Tagessätze zu den Veranstaltungstagen doppelt als Vorbereitungszeit für den/die Referenten/in und vergessen Sie nicht die Reiseaufwendungen des/der Referenten/in.

Gern stehen wir an Ihrer Seite bei der Beantwortung der o. g. Fragestellungen und führen Sie behutsam durch die Themen und Probleme, die auf Sie zukommen in Zusammenhang mit der Schulungs­planung.

Die SEMPACT-Akademie arbeitet ausschließlich mit Referenten und Trainern zusammen, die ihre Berufserfahrung und Expertisen in breiten Einsatzfeldern der Industrie und Filialisten ganz unterschiedlicher Branchen erworben haben. Einige von ihnen haben neben ihrer beruflichen Qualifikation als Ingenieur Trainer- und Cochingausbildungen absolviert, so dass sie in die Lage versetzt sind, Gruppendynamiken zielorientiert zu steuern.

Mögliche Inhouse-Schulungen der SEMPACT-Akademie

  • DIN EN ISO 14001, 45001, 50001 und ihre Anforderungen für das Unternehmen
  • Verantwortung der Führungskräfte im Rahmen von Managementsystemen
  • Auditoren für Managementsysteme
  • Workshops strategische Nachhaltigkeit
  • Kennzahlen und Einflussgrößen
  • Verfahrens- und Prozessoptimierung
  • Lastenheft und Anbieterauswahl für Energiemonitoring
  • Wie geht weisungsloses Führen?
  • Retrospektiven
  • KickOff-Veranstaltungen zu Managementsystemen (zum Beispiel Einführung ISO 50001)
  • CSRD und ESRS – Einführung mit Nutzung vorhandener Strukturen (zum Beispiel Managementsysteme)

Hintergründe, Herausforderungen und Chancen des Nachhaltigkeitsreportings

Nachhaltigkeit – das ist nicht nur Umwelt- und Klimaschutz. Auch die Bereiche Soziales und ethische Unternehmensführung bekommen immer mehr Aufmerksamkeit seitens der externen Anspruchsgruppen wie beispielsweise Endverbraucher:innen, Investor:innen oder Geschäftspartner:innen. Diese fordern zunehmend eine transparente und vollumfängliche Kommunikation der Unternehmen zu deren Nachhaltigkeitsbemühungen.

Die Regulierungsbehörden forcieren diese Entwicklung mit der Einführung der CSRD-Berichtspflicht, die Unternehmen zur Abgabe verpflichtet und das Nachhaltigkeitsreporting auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung setzt. Um Transparenz, Aussagekraft und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, aber auch um die Unternehmen zu entlasten, wurden mit den ESRS zudem einheitliche, klar definierte Reporting-Standards entwickelt.

Für mittelständische Unternehmen erscheint diese Entwicklung oftmals wie ein unüberwindbarer Berg an Aufgaben, den es zu erklimmen gilt. Aber es gibt zwei gute Nachrichten: zum einen können Unternehmen durchaus von der Richtlinie profitieren, zum anderen gibt es erfahrene Expert:innen wie die der SEMPACT AG, die Verantwortliche an die Hand nehmen und bei dem Prozess begleiten. Eine professionelle Beratung und praxisnahe Anleitung tragen dazu bei, Leichtigkeit in das Thema zu bringen und Unternehmen langfristig gesetzeskonform aufzustellen.

Webinar-Aufzeichnung zu den Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings

In einem Webinar Anfang März haben wir interessierten Unternehmer:innen und Nachhaltigkeitsverantwortlichen die Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings nähergebracht. Der Impulsvortrag erklärte die Hintergründe sowie Begrifflichkeiten und gab zudem einen Ausblick auf die zu treffenden Maßnahmen.

Das Webinar mit dem anschließenden interaktiven Austausch können Sie sich hier noch einmal im Recording anschauen. Die im Webinar gezeigte Präsentation steht unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung.

Unser Ansatz zu CSRD, ESRS und Co.

Viele Abkürzungen, englische Begriffe und unbekannte Wortkonstellationen – das Wörterbuch der Nachhaltigkeit ist voller böhmischer Dörfer. Mit unserem Glossar geben wir Ihnen eine Landkarte an die Hand, die Sie durch die wichtigsten Schlagwörter führt.

ESG-Management, auch strategische Nachhaltigkeit genannt, bezieht sich auf die drei Verantwortungsbereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und beschreibt die Aktivitäten von Unternehmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Eine durchdachte, holistische ESG-Strategie ist das A und O für eine nachhaltige Unternehmensführung.

Entscheidend für die Erarbeitung einer ESG-Strategie und zur Definition von notwendigen Maßnahmen ist es, sowohl die interne Perspektive als auch die externen Anforderungen an das Unternehmen zu berücksichtigen. Dieser Prozess wird daher als doppelte Wesentlichkeitsanalyse bezeichnet. Externe Anspruchsgruppen sind dabei nicht nur direkt mit dem Unternehmen in Kontakt stehende Interessensgruppen (bspw. Konsument:innen, Mitarbeitende, Investor:innen, Partnerunternehmen, Dienstleister), sondern auch die Umwelt (Flora und Fauna), das Klima sowie die (lokale und globale) Bevölkerung. Auf all diese Stakeholder hat das Handeln eines Unternehmens Auswirkungen, die berücksichtigt werden müssen.

Passend zu den externen Ansprüchen hat die EU sechs Umweltziele festgelegt. Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Zukunft mit mindestens einem dieser Ziele in Einklang bringen, ohne eines oder mehrere andere Umweltziele zu beeinträchtigen:

  1. Minderung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Mit der zugehörigen EU-Taxonomie werden wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltleistung klassifiziert. Die Verordnung gibt einen Rahmen vor, mit dem klar bewertet werden kann, ob Maßnahmen zu den sechs Umweltzielen beitragen und somit als nachhaltig gelten.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Rechtsvorschrift zur regelmäßigen Berichterstattung über diese Aktivitäten. Sie legt fest, dass Unternehmen über ihre CO2 -Emissionen, ihren Beitrag zum Umweltschutz und ihre Maßnahmen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft Auskunft geben müssen. Ebenso muss dargelegt werden, wie das Unternehmen Chancengleichheit schafft und die Achtung der Menschenrechte sicherstellt.

Berichtspflichtig nach CSRD sind alle börsennotierten Unternehmen sowie nicht kapitalmarkt-orientierte Betriebe, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250

Um Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsdaten zu gewährleisten, gibt es mit der ESRS (European Sustainability Reporting Standard) einen einheitlichen Standard für die elektronische Berichterstattung. Positiver Nebeneffekt: Die Vorgaben zur Erfassung und Verarbeitung ihrer Aktivitäten und Daten geben den berichtspflichtigen Unternehmen klare Leitplanken und entlasten so die Nachhaltigkeitsverantwortlichen.

Nachhaltigkeitsreporting als Wettbewerbsvorteil

Die Berichterstattung zu den eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen sollte von den Unternehmen nicht nur als rechtliche Verpflichtung und zusätzliche Last, sondern auch als Chance für Wachstum und Weiterentwicklung wahrgenommen werden. Nachfolgend teilen wir drei Beispiele, wie Unternehmen profitieren können.

Lenkung von Finanzströmen

Mit der Verpflichtung zur Berichterstattung verfolgt die EU das Ziel, Finanzströme gezielt in nachhaltige Unternehmen zu lenken. Durch transparente Einblicke und klare Standards sollen Investor:innen Verständnis und Vertrauen aufbauen und festigen. Denn mit der zielgerichteten Verteilung ihrer Investitionen sind die Finanzgeber:innen ausschlaggebend für die erfolgreiche Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Um finanzielle Mittel zu generieren und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, ist für Unternehmen eine intensive Auseinandersetzung mit den Anforderungen eines Nachhaltigkeitsreportings essenziell.

Motivation zur eigenen Weiterentwicklung

Im Zuge der steigenden Relevanz von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft verschärfen auch immer mehr B2B-Kunden ihre Anforderungen an Dienstleister und Produzenten. Ein wesentlicher Vorteil der Datenerhebung für ein Reporting ist, dass mögliche Schwachstellen und Risiken im Unternehmen, die bisher nicht bekannt waren oder gar ignoriert wurden, in den Fokus rücken. Dies macht Potentiale für Veränderung sowie die Notwendigkeit für Innovationen sichtbar und motiviert, das eigene Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Gewinnung von Kund:innen und Mitarbeitenden

Eine transparente Kommunikation der Nachhaltigkeitsaktivitäten verbessert zudem die Reputation eines Unternehmens und steigert das Interesse und Vertrauen in den Zielgruppen. Darüber hinaus verändern gute Nachhaltigkeitsrankings das Einkaufsverhalten der Konsument:innen und erhöhen die Relevanz des Unternehmens für potentielle Arbeitnehmer:innen.

Was ist jetzt zu tun?

Umfassende Beratung und Anleitung zur Umsetzung

Wir haben sieben Schritte identifiziert, mit denen Sie sicherstellen, dass Ihr Reporting den Anforderungen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht.

  1. Überprüfen Sie die gesetzlichen Anforderungen und verschaffen Sie sich einen Überblick.
  2. Ermitteln Sie den aktuellen Stand Ihrer vorhandenen Datengrundlage
  3. Erstellen Sie eine CO2 -Bilanz als Grundlage.
  4. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch.
  5. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie.
  6. Beginnen Sie frühzeitig mit der Implementierung der Prozesse für das neue Reporting.
  7. Erheben Sie Daten mithilfe bestehender Managementprozesse.

Für den gesamten Prozess sollten je nach Unternehmensgröße etwa zwölf Monate eingeplant werden. Die bevorstehende Berichtspflicht wird deutschlandweit über 15.000 Unternehmen betreffen. Rechtzeitiges Handeln ist daher unerlässlich! Sich jetzt vorzubereiten, ermöglicht die Auswahl eines kompetenten Partners für die Erhebung der ökologischen und sozialen Kennzahlen, bevor die Zeit zu knapp wird und die steigende Anfrage die verfügbaren Anbieter auslastet.

Wir sind für Sie da! Durch unsere praxisorientierte Herangehensweise helfen wir Ihnen, die Anforderungen erfolgreich zu meistern und Ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu kommunizieren. Wir schärfen den Blick für das Allgemeine und schöpfen die Vorteile eines strategischen Vorgehens aus. Unser Ziel ist es nicht, neue Aufgaben für Unternehmer zu schaffen, sondern mithilfe von Struktur Synergien zu schaffen, z.B. zu bestehenden Systemen wie der ISO 50001. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch!

SustainED Synergy Forum 2024

Die CSRD-Berichtspflicht stellt für mittelständische Unternehmen oftmals eine große Herausforderung dar. Eine entsprechende Beratung und Anleitung durch erfahrene Expert:Innen trägt jedoch zu einer erfolgreichen Umsetzung bei.

Unser SEMPACT Versprechen: Wir machen Ihr Unternehmen in sechs Monaten fit für die CSRD-Berichtspflicht!

Unser 6-monatiges SustainED Synergy Consulting Programm zielt darauf ab, Wissen zu vermitteln und Barrieren abzubauen. Unsere erfahrenen Nachhaltigkeitsexpert:innen verfügen über ein breitgefächertes, technisches Know-how und sind vertraut mit den spezifischen Anforderungen, denen mittelständische Unternehmen gegenüberstehen.

In monatlichen 1:1 Beratungsgesprächen und regelmäßigen Workshops bereiten wir Sie fokussiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten auf die CSRD-Berichtspflicht vor. Damit sind spezifische Anforderungen zur Datenerhebung, eine individuelle Definition von Wesentlichkeitskriterien und schlüssiges, gesetzeskonforme Reporting kein Problem mehr!

Praxisnahe Auftaktveranstaltung gibt Startschuss

Das Highlight dieses Programms ist zweifellos die (im Preis enthaltene) Teilnahme am SustainED Synergy Forum.

06. und 07. Juni 2024

Esslingen am Neckar

Die Veranstaltung bring Sie mit allen weiteren Teilnehmenden unseres Consulting-Programms zusammen und bietet eine praxisnahe Einführung in die Welt der nachhaltigen Methoden und Möglichkeiten. Denn beim SustainED Synergy Forum werden keine trockenen Theorien präsentiert, sondern umsetzbare Lösungen und Best-Case-Erfahrungsberichte von Technologieunternehmen aus erster Hand geboten.

Information

Inspiration

Interaktion

Mit einem abwechslungsreichen Mix aus Präsentationen, Workshops und Zeit zum gemeinsamen Austausch soll eine Atmosphäre geschaffen werden, die Leichtigkeit vermittelt und die vermeintliche Komplexität aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt.

Werden Sie Teil dieser Bewegung, die nicht nur redet, sondern proaktiv handelt!

Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz und werden Sie zum Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit!

Klimaverantwortung und CO2-Ausgleich: Unsere Sichtweise

Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Folgen des globalen Klimawandels gemeinsam zu händeln. Als Unternehmen haben wir dabei die Aufgabe, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken und unvermeidbare Emissionen auszugleichen. Wir sehen einen langfristigen Erfolg in der Senkung des Energiebedarfs und bei der Umsetzung von nachhaltigen Klimaschutzmaßnahmen. Um unserer eigenen Klimaverantwortung gerecht zu werden, leiten wir aus unserer CO2-Bilanz unsere individuellen Ziele ab.

Ziele

Im Jahr 2022 hatten wir uns die folgenden drei Ziele gesetzt:

  • Wir wollen unsere Gesamtfahrleistung mit unseren Firmenwägen auf dem Niveau von 2021 halten (keine Mehr-Kilometer).
  • Wir wollen unseren Anteil an Fahrten mit der Bahn / öffentlichen Verkehrsmitteln steigern.
  • Wir wollen 25 % der Emissionen aus dem Jahr 2022 durch ein Ausgleichsprojekt kompensieren.

Hier möchten wir darüber berichten, wie es Stand heute um diese Ziele steht und wie unser weiterer Fahrplan aussieht.

Im Bereich „Reduktion“ haben wir uns zu Beginn des Jahres 2022 das Ziel gesetzt, im Jahr 2022 das Niveau der Gesamt-Fahrzeug-Kilometer unserer Firmenwägen auf dem Niveau von 2021 zu halten. Dieses Ziel haben wir zu 95 % erreicht. Unseren Anteil von Dienstfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Verhältnis zu Pkw-Fahrten konnten wir gegenüber dem Vorjahr um 1 % steigern. Das Jahr 2021 war bei uns noch geprägt von einem deutlich erhöhten Anteil an digitalen Kundenterminen sowie internen Besprechungen, zeitweise Kurzarbeit und somit einem insgesamt reduzierten Reiseaufwand. Unsere Zielverfehlung um 5 % ist daher in erster Linie auf ein deutlich erhöhtes Reiseaufkommen zurückzuführen. Dies soll jedoch keine Entschuldigung oder Ausrede darstellen. Denn unserem Planeten hilft nur eine absolute Reduktion unserer Klimaauswirkungen.

Wir wollen unseren Fokus künftig weiter schärfen und unsere Dienstreisen, soweit erforderlich, vermehrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen. Hierfür haben wir seit Beginn 2023 eine quartalsweise Betrachtung unserer Fahrleistungen und Emissionen in unsere Teammeetings integriert. Mitte 2023 haben wir festgestellt, dass wir im ersten Halbjahr 2023 erneut eine 5-prozentige Steigerung der Gesamt-Pkw-Kilometer (im Vergleich zum Jahr 2022) zu verzeichnen haben. Wir dürfen uns hier also an der eigenen Nase packen und bei der Vereinbarung von vor-Ort-Terminen das ein oder andere Mal noch kritischer hinterfragen, ob wir diese Termine logistisch nicht klima-optimierter gestalten können. Hierzu wollen wir bis zum nächsten Bericht einen Transformationsfahrplan entwickeln.

Kompensation

Das Thema CO2-Kompensation ist in vieler Munde. Im Laufe der vergangenen Monate und Jahre gab es immer wieder mediale Aufmerksamkeit um einzelne Projekte, Firmen oder Anbieter. Häufig war dabei jede Menge Greenwashing im Spiel, also viel grüner Anstrich ohne tatsächliche Wirkung. Nicht nur deshalb haben wir uns kritisch nach seriösen Projekten umgeschaut, mithilfe derer wir tatsächlich dem Klima dienen können.

Relativ schnell war für uns klar, dass wir uns vorrangig nach möglichst regionalen Projekten umschauen wollen. Damit sind CO2-Ausgleichsprojekte wie Waldpflanzungen oder die Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im globalen Süden für uns vorerst ausgeschieden. Grund hierfür ist vor allem unsere Auffassung, dass wir wieder vermehrt in lokalen Kreisläufen denken und wirtschaften sollten. Denn beim CO2-Ausgleich geht es uns nicht nur um die Treibhausgase (denn für das globale Klima wäre es relativ unerheblich, ob diese in Mitteleuropa, Südostasien oder Lateinamerika ausgeglichen werden). Es geht uns um einen erweiterten Blick auf das Thema: Welchen weiteren Mehrwert kann eine „CO2-Kompensation“ leisten? Welchen Beitrag zur Biodiversität und Sozialem kann ein Projekt leisten? Wie können wir innerhalb unserer Grenzen wirtschaften?

Wir haben zahlreiche Anbieter bzw. Projekte verglichen. So haben wir uns unterschiedliche Geschäftsmodelle angesehen, von der Naturverjüngung, Verurwaldung und Agroforstsystemen über die Wiedervernässung von Mooren, der Ermöglichung von Seegrasflächen, dem Pflanzen von Feldhecken und Streuobstwiesen, dem Humusaufbau in der Landwirtschaft bis hin zur Herstellung von Biokohle. Einzelne Projekte warben mit ökologischen Zusatznutzen wie der Kühlung der Region, der Reinigung von Trinkwasser oder der Steigerung der Regenwurmdichte und Bodengesundheit. Zahlreiche Anbieter arbeiten mit unterschiedlichen Instituten und Hochschulen bzw. Universitäten zusammen, da die Bindung von CO2 noch ein großes Forschungsfeld ist.

Die Kosten pro kompensierter Tonne CO2 schwankten je nach Projektart von 25 €/Tonne bis hin zu 527 €/Tonne. Hierbei sind wir stark ins Denken und Diskutieren gekommen: Wie können wir die Effektivität der Projekte in Bezug auf Kosten und CO2-Bindung beurteilen und vergleichen? Welcher Preis für eine Tonne CO2-Ausstoß ist angemessen? Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seiner Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten für im Jahr 2022 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 237 Euro pro Tonne CO2 zu verwenden, insofern die Wohlfahrt der heutigen Generation höher gewichtet wird als die Wohlfahrt künftiger Generationen. Bei Sempact halten wir diese Sichtweise für unzureichend, da es kein klima-gerechtes, enkel-taugliches Modell ist, wenn wir unser Leben höher gewichten als das künftige Leben. Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen empfiehlt das UBA einen Kostensatz von 809 Euro pro Tonne CO2 für das Jahr 2022. Die Diskussion, wie wir mit diesen empfohlenen, realen Kosten durch Folgenschäden durch den Ausstoß von Treibhausgasen umgehen wollen, ist noch nicht zu Ende geführt. Für unser erstes Kompensationsprojekt greifen wir nicht auf die empfohlenen Kostensätze des UBA zurück, sondern orientieren uns an den vorgeschlagenen Preisen für den Emissionsausgleich durch die einzelnen Anbieter. Wir möchten das Gespräch über CO2-Preise und -kosten immer wieder aufgreifen, gerne auch gemeinsam mit unseren Kunden und Lieferanten, um das Bewusstsein unserer Auswirkungen zu reflektieren.

Hände halten eine Kugel
Jede hilft mit, die Kugel der Nachhaltigkeit ins Rollen zu bringen und ans Ziel zu führen.

Schrittweise möchten wir unsere Kompensation der bislang nicht vermeidbaren Emissionen um 25 Prozent pro Jahr erhöhen. Wir haben im Jahr 2023 begonnen und 25 Prozent unserer Emissionen von 2022 ausgeglichen.

  • 2022 25%
  • 2023 50%
  • 2024 75%
  • 2025 100%

Für den Ausgleich für das Jahr 2022 haben wir uns dazu entschieden, regionalen Humusaufbau und Bodenfruchtbarkeit in der Landwirtschaft zu unterstützen. Hierfür haben wir 7,5 Tonnen CO2 (25 % unserer Scope 1-3 Emissionen) bei CarboCert unter der Verwendung der ISO-Norm 14064-2 ausgeglichen. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, da wir zahlreiche der recherchierten und angefragten Projekte gerne unterstützt hätten.

Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, 100 % unserer Emissionen direkt auszugleichen, da dies unserem Grundsatz aus Vermeiden, dann Reduzieren und im letzten Schritt Kompensieren, widersprechen würde. Eine vollständige Kompensation von Emissionen würde zudem unseren Ansporn senken, aktiv die eigenen Emissionen zu verringern.

Wir werden Anfang 2024 erneut Bilanz ziehen, inwieweit wir unser „Reduktions- bzw. Stagnationsziel“ erreicht haben und welch(e) Ziel(e) wir uns für die Folgejahre vornehmen.

Links und Anhänge

BAFA fördert
Ihre strategische
Planung zu
Treibhausgas-
neutralität

Treibhausgasneutralität im Unternehmen erfolgreich einzuführen und dabei die Mitarbeiter bestmöglich einzubinden, stellt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. SEMPACT nimmt sich dieser Aufgabe an und sorgt dafür, dass Ihr Weg zur Treibhausgasneutralität strategisch und wirtschaftlich sinnvoll an die Situation Ihres Unternehmens angepasst wird. Denn wenn Sie Lösungen zur Reduktion von C02 entwickeln, ergeben sich daraus neue Wachstumsmöglichkeiten und günstigere Risikoprofile. Die Kosten, die hierfür anfallen, werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) mit bis zu 90.000 € gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?

Das BAFA fördert die Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine individuelle Transformation zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen oder Unternehmensstandorten.

Was wird im Detail gefördert?

  • die Ist-Analyse und Erstellung einer CO2-Bilanz bzw. THG-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
  • Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationsplans.
  • mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
  • Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
  • Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)

Wer ist Antragsberechtigt?

Alle privaten und kommunalen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sind berechtigt, einen Antrag auf Förderung eines Transformationsplan zu stellen.

Das interessante an diesem Förderprogramm ist, dass es der De-minimis-Regelung nicht unterliegt. Auch Unternehmen, die im laufenden oder den zwei vorangegangenen Kalenderjahren Beihilfen über 200.000 € erhalten haben, dürfen einen Antrag auf Förderung eines Transformationsplans stellen.

Diese Regelung macht die Förderung von Transformationsplänen für Unternehmensverbände und Unternehmen mit mehreren Standorten attraktiv und schmälert gleichzeitig nicht die Attraktivität für KMUs, die wiederum durch einen höheren prozentualen Anteil gefördert werden.

In welcher Höhe liegen die Förderungen?

Für kleine Unternehmen werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für mittlere Unternehmen 50% und für große Unternehmen werden 40 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 90.000 €.

In welchem Zeitraum muss der Plan erstellt werden?

Der vollständige Transformationsplan muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung als Nachweis beim BAFA eingereicht werden. SEMPACT übernimmt die Projektplanung für den Transformationsplan und begleitet Sie dabei, sodass eine fristgerechte Antragstellung erfolgt.

Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationsplan?

Um die Anforderungen des BAFA für einen Transformationsplan zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:

  • Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
  • Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
  • Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
    • Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.  
  • Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
  • Mindestens ein Vorhaben des Förderprogramms der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) muss im Einsparkonzept vorgesehen sein. Das können Maßnahmen zur Reduktion von Energie oder Ressourcen sein. Dies kann zum Beispiel mit dem Ressourceneffizienzprogramm kombiniert werden.
  • Eine Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

Mehr Informationen zu Scope 1, 2 und 3 und dem GHG Protocol finden Sie in unserem Fachartikel zu CO2-Bilanzierung. 

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?

Im Rahmen des Transformationsplans fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.

Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:

  • CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
  • Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
  • Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
  • Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)

Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren. 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

SEMPACT begleitet Sie durch den Prozess der digitalen Antragstellung, das ist eine unserer Kernkompetenzen. So führen wir Sie stressfrei und Schritt für Schritt durch den Prozess, um eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit der Förderung zu erreichen.

Eine garantierte Förderung können wir nicht zusichern, da seitens des BAFA kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Hausmitteln des Bundes steht. 

Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.

BAFA Förderung Transformationsplan – Ihre Checkliste

  • Wille zur Veränderung
  • Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
  • Alle weiteren Schritte werden individuell mit Ihnen besprochen

Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?

Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.

Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationsplans als förderfähige Kosten angegeben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?

Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.

Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?

Mit dem Förderprogramm für Transformationspläne möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.

Warum fördert der deutsche Staat Transformationspläne?

Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.

Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.

Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.

Transformationspläne mit Blick auf die EU-Taxonomie und Berichtspflicht

Unternehmen und Organisationen stehen derzeit vor vielen Herausforderungen (Ressourcenverfügbarkeit, Gesetzesänderungen, Fachkräfte etc.). Viele dieser Herausforderungen können auch als Chancen für Veränderung, für Wandel, für Transformation dienen. Um Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Ende 2021 ein Förderprogramm „Transformationspläne“ (ehemals Transformationskonzepte) auf den Weg gebracht. Dadurch ist es Unternehmen möglich, einen Zuschuss von 40 % der Kosten von Beratungsdienstleistungen (60 % bei kleinen Unternehmen) zu erhalten. Gefördert werden neben der Erstellung einer unternehmerischen CO2-Bilanz unter anderem Kosten für damit verbundene Messungen sowie die Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (z. B. Klimaschutzmanagement).

2022 hat SEMPACT damit begonnen, erste Kunden bei Ihrer Dekarbonisierungs-Transformation (also dem wegkommen vom Einsatz fossiler Energieträger) ganzheitlich zu begleiten. Seitdem ist viel passiert: Gestartet sind wir mit der Erstellung erster Treibhausgasbilanzen und Wesentlichkeitsanalysen hinsichtlich der relevanten Emissionskategorien und Einflussfaktoren. Daraus entstanden bald Potenzialbetrachtungen mit konkreten Umsetzungsplänen sowie die Entwicklung von Klimazielen und Emissionsreduktionspfaden.

Um die Themen Klima und Emissionen nicht losgelöst von der Managementstrategie und der Unternehmenskultur zu betrachten, ist es zudem wichtig, einen derartigen Transformationsplan in die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens einzubetten oder eine Nachhaltigkeitsstrategie daraus abzuleiten.

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes ist jedoch mehr als eine förderfähige Maßnahme, weil sie über die reine Ableitung einer Strategie und das Einbetten in die Unternehmenskultur deutlich hinausgeht. Die Erstellung eines Transformationsplans zur Dekarbonisierung und eines integrierten Nachhaltigkeitsberichts können jedoch Hand in Hand gehen und einen Leitstern darstellen für die zukunftsfähige Unternehmensausrichtung und die damit einhergehende Organisationsentwicklung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung


Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannte CSRD (Corporate Social Responsibility Directive) am 10.11.22 angenommen. Die Richtlinie ist 2023 in Kraft getreten. Dadurch verändert sich zum einen die Art und Weise, wie und was von Unternehmen berichtet werden muss. Zum anderen werden in den kommenden Jahren schrittweise mehr Unternehmen zum Bericht verpflichtet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland von derzeit ca. 550 auf ca. 15.000 erhöhen wird. Die Berichtspflicht gilt ab dem Jahr 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) für alle Unternehmen, welche mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Mind. 25 Mio. Bilanzsumme
  • Mind. 50 Mio. Euro Umsatz

Mehr Informationen zum Thema Transformationspläne (ehemals Transformationskonzpte) finden Sie auch in unserem Artikel über die Förderung der BAFA hin zu Treibhausgasneutralität.

Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-17

Mobil: +49 172 5814539