Schlagwort: Transformationspläne

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – Rückschritt
für Klimaschutz
und Energie-
wende?

Gebäudemodernisierungsgesetz, Biogas und (Klima-)Auswirkungen

Mit dem „neuen Heizungsgesetz“ (künftig Gebäudemodernisierungsgesetz) soll das „alte Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) abgeschafft werden.

Faktisch sollen wesentliche Klimaschutzvorgaben für den Einbau einer neuen Heizungsanlage aufgeweicht oder abgeschafft werden. Fossile Heizungen sollen wieder neu eingebaut werden. Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, sollen Eigentümer:innen beim Einbau einer fossilen Heizung einen Vertrag abschließen. Dieser soll eine steigende Menge an sogenanntem grünem Gas oder Öl garantieren.

Eine Aussage zur Höhe dieses Grünanteils sowie zu seiner Steigerung auf 100 % bis 2045 sucht man im Entwurf vergeblich. Die Umsetzung und Kontrolle dieser Verpflichtungen in der Praxis ist auch noch ungeklärt. Sollen künftig Hauseigentümer:innen mit dem Einbau der Gasheizung einen Gasliefervertrag für die nächsten 20 Jahre abschließen?

Als grüne Gase zählen grüner Wasserstoff und Biomethan.

Bio(erd)gas und synthetische Gase für Raumwärme verbrennen?

Keine gute Idee, finden wir. Der Einsatz dieser Gase wird in anderen Sektoren viel dringender benötigt. Die meisten Gebäude lassen sich heute schon mit Wärmepumpen beheizen und das sogar langfristig günstiger als mit (Bio-)Gas lt. einer Studie des Fraunhofer ISE, dabei sind die aktuellen Preissteigerungen auf den fossilen Energiemärkten noch nicht berücksichtigt.

Aktuell beträgt der Biomethan-Anteil am Gasverbrauch in Deutschland ca. 1,5 %. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum geht davon aus, dass bis zum Jahr 2030 eine Verdopplung bis Verdreifachung möglich ist. Für die Anbaubiomasse werden dann aber viele landwirtschaftliche Flächen benötigt, die an anderer Stelle für die Nahrungsmittelerzeugung fehlen und ohnehin in Konkurrenz zu immer neuen Baugebieten oder Gewerbegebieten steht.

Wie klimaneutral ist Biogas überhaupt?

Die Auswirkungen in der gesamten vorgelagerten Kette sind vielfältig, von der Produktion von Düngemitteln und Pestiziden für den Maisanbau über die maschinelle Bodenbearbeitung bis hin zu sämtlichen Kraftstoffen, welche in Kraftfahrzeugen aller Art verbrannt werden. So sieht das auch die Deutsche Umwelthilfe, in einem Beitrag über Biogasheizungen.

Wir haben selbst seit vielen Jahren einen CNG-(Erdgas-)betriebenen Pkw in unserem Fahrzeugpool und bilanzieren die Treibhausgasemissionen der Fahrten in unserer jährlichen CO2-Bilanz seit dem Jahr 2020. Getankt wird seit einigen Jahren fast ausschließlich Bio-Erdgas. Es ist schwierig, bezüglich der Bilanzierung von Bio-Erdgas an valide CO2-Emissionsfaktoren zu gelangen.

Das LfU (Landesamt für Umwelt) Brandenburg hatte 2017 mal einen Faktor von 0,054 kg CO2e/kWh publiziert. Stand heute ist die Veröffentlichung von damals auf der Webseite des LfU nicht mehr auffindbar. Das DEFRA (UK Department for Environment, Food and Rural Affairs) nennt für die Scope 1 Emissionen von CNG im Verkehrsbereich 0,00038 kgCO2e/kWh und für die Scope-3-Emissionen (WTT) 0,0569 kg CO2e/kWh in Summe also 0,0572 kg CO2e/kWh. Das Umweltbundesamt bilanziert in seiner Studie „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger“ vom November 2019 inkl. der Vorketten für Biomethan aus Energiepflanzen 0,1298 kg/kWh. In derselben Studie werden für CNG aus Erdgas 0,251 kg CO2e/kWh genannt (0,201 kg CO2e/kWh direkte und 0,0489 kg CO2e/kWh indirekte Emissionen der Vorkette). Demnach würde Bioerdgas die CO2-Emissionen im Vergleich zu fossilem Erdgas lediglich halbieren. Aber Biogas als klimaneutral zu titulieren, wie es in der öffentlichen Debatte gerne gemacht wird, ist Etikettenschwindel.

Der Emissionsfaktor für den Verkehrsbereich liegt etwas höher aufgrund der notwendigen Kompression (bei CNG) und den damit einhergehenden Verlusten durch Energieinput.

Was hat das Ganze jetzt mit dem „neuen Heizungsgesetz“ zu tun?

Wir nehmen wahr, dass politische Akteur:innen wissenschaftliche Erkenntnisse mit Füßen treten. Ideologien und Lobbybefriedigung sind die Maxime ihres Handelns. Es macht uns große Sorgen, wenn die Energiewende ausgebremst oder sogar rückabgewickelt wird. Wir empfinden es als Rückschritt, gesellschaftlich sowie für unsere Branche. Wir wünschen uns Vertrauen der Regierung in unsere Kompetenz als Gestalter:innen der Energiewende. Denn wir sind zuversichtlich, dass Wirtschaft, Ökologie und Soziales nicht nur vereinbart werden können, sondern dass dies Voraussetzung für eine lebenswerte Zukunft ist.

Darum haben wir den Wirtschaftsappell der Grünen, an die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, unterzeichnet. Denn die Energiewende muss dem Klimaschutz dienen und darf nicht irgendwelchen politischen Spielchen zum Opfer fallen.

Ihr Experte für Energieaudits
Ihr Experte für Energieaudits

Dipl.-Ing. Thomas Schedl

Vertriebsleitung - Senior Consultant - Lead-Auditor 14001/50001

Fon: +49 8191 657088-10

Mobil: +49 174 1815851

Jetzt Förderung für Dekarbonisierung der Industrie sichern – BIK-Förderaufruf 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den zweiten Förderaufruf zum Modul 1, Teilmodule 1 und 3 der Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (BIK) veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit die Chance, attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschungsprojekte zur Reduktion von CO₂-Emissionen zu sichern.


Der Förderaufruf basiert auf der BIK Förderrichtlinie vom 26. August 2024 und unterstützt Projekte, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse nachhaltig reduzieren und zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen.

Warum jetzt handeln?

Um von der Förderung zu profitieren, müssen Unternehmen bis zum 28. Februar 2026 ihre Projektskizze einreichen, um die Fristen noch einzuhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich und abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Was wird gefördert? – Dekarbonisierung und industrielle Transformation

Gefördert werden Unternehmen, die innovative Investitionen oder F&E Projekte umsetzen, um CO₂ Emissionen aus industriellen Prozessen dauerhaft zu reduzieren. Dazu zählen:

  • Modernisierung emissionsintensiver Produktionsanlagen
  • Einführung CO₂-armer oder -freier Technologien
  • Forschung an neuen Verfahren zur Dekarbonisierung

Dazu zählen insbesondere Vorhaben zur Elektrifizierung thermischer Prozesse – etwa elektrische Öfen, Induktion oder Wärmepumpen über 100 °C – kombiniert mit Abwärmerückgewinnung und Lastflexibilisierung. Ergänzend können Brennstoffwechselmaßnahmen auf grünen Wasserstoff in Hochtemperatur‑Prozessen umgesetzt werden. Die BIK-Förderung umfasst dabei sowohl anwendungsorientierte Investitionen als auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte in unterschiedlichsten Industriesektoren.

Ihre Vorteile als Unternehmen – Das bringt Ihnen die BIK-Förderung Attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschung & Entwicklung

Je nach Projektart sind hohe Förderquoten möglich:

  • bis zu 40–50 % für Investitionsvorhaben (Modul 1)
  • bis zu 50 % bei industrieller Forschung
  • bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
  • für KMU sogar bis zu 80 % dank Aufschlägen

Wettbewerbs- und Standortvorteile

Mit der Förderung stärken Unternehmen ihre Zukunftsfähigkeit durch:

  • geringere CO₂ Kosten
  • erhöhte regulatorische Sicherheit
  • stabile, klimafreundliche Produktionsbedingungen

Strategischer Beitrag zur Klimaneutralität 2045

Der Förderaufruf unterstützt Unternehmen, die aktiv zur dekarbonisierten Industrie der Zukunft beitragen möchten.

SEMPACT – Ihr Partner für Energieeffizienz & Fördermittelberatung

Seit über 15 Jahren begleitet SEMPACT Unternehmen auf dem Weg zur Energieeffizienz, Dekarbonisierung und erfolgreichen Fördermittelbeantragung. Mit mehr als 250 erfolgreich umgesetzten Projekten verfügen wir über tiefgehende technische Expertise – besonders im industriellen Umfeld.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Technische Bewertung Ihrer kompletten Produktionsprozesse und technischen Anlagen
  • Identifikation konkreter Energie- und CO₂ Einsparpotenziale
  • Maßnahmenplanung, Umsetzung & Qualitätssicherung
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden

Ihre Vorteile mit SEMPACT

  • Rechtssicherheit durch normgerechte Umsetzung
  • Zugang zu Fördermitteln (BIK, BEG, BAFA u. a.)
  • Produktionssicherheit durch stabile Klimabedingungen
  • Hohe Wirtschaftlichkeit mit kurzen Amortisationszeiten

Wir verstehen uns nicht nur als externe Prüfinstanz, sondern als strategischer Partner, der die Sprache der Industrie spricht. Unser Ansatz: Energieeffizienz als integrierter Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie – nicht als Einzelmaßnahme.

Jetzt starten – Wir begleiten Sie durch den gesamten BIK-Förderprozess


Nutzen Sie die historische Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfit zu machen und sich Fördermittel zu sichern. Wir unterstützen Sie von der Analyse bis zum fertigen Förderantrag.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

Ihr Experte für Energieaudits

Dipl.-Ing. Thomas Schedl

Vertriebsleitung - Senior Consultant - Lead-Auditor 14001/50001

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Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben: BAFA-Förderung nutzen

Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben:  BAFA-Förderung nutzen

Die Einführung von Treibhausgasneutralität ist eine große Herausforderung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). SEMPACT unterstützt Sie dabei, diesen Weg strategisch und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten – individuell angepasst an Ihr Unternehmen.

Warum lohnt sich das? Wer CO2 reduziert, schafft neue Wachstumsmöglichkeiten und verbessert sein Risikoprofil. Und das Beste: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Kosten mit bis zu 60.000 €.

Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?

Das BAFA unterstützt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Ihr Unternehmen oder Ihre Standorte auf den Weg zur Treibhausgasneutralität bringen.

Was wird im Detail gefördert?

  • die Ist-Analyse und Erstellung einer CO2-Bilanz bzw. THG-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
  • Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationsplans.
  • mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
  • Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
  • Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)

Wer ist Antragsberechtigt?

Alle privaten und kommunalen Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind antragsberechtigt.

Das Besondere: Dieses Förderprogramm unterliegt nicht der De-minimis-Regelung. Selbst Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren mehr als 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten haben, können einen Antrag stellen.

Das macht die Förderung besonders attraktiv – für Unternehmensverbünde, Unternehmen mit mehreren Standorten und KMU, die zusätzlich von einem höheren Förderanteil profitieren.

In welcher Höhe liegen die Förderungen?

Für kleine Unternehmen werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für mittlere Unternehmen 50% und für große Unternehmen werden 40 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €.

In welchem Zeitraum muss der Plan erstellt werden?

Der vollständige Transformationsplan muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung beim BAFA eingereicht werden.

SEMPACT übernimmt die Projektplanung und begleitet Sie, damit Antragstellung und Verwendungsnachweis reibungslos und fristgerecht erfolgen.

Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationsplan?

Um die Anforderungen des BAFA für einen Transformationsplan zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:

  • Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
  • Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
  • Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
  • Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.  
  • Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
  • Eine Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?

Im Rahmen des Transformationsplans fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.

Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:

  • CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
  • Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
  • Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
  • Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)

Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren, oder die Eigenstromerzeugung durch z.B. PV-Anlagen ausbauen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

SEMPACT begleitet Sie Schritt für Schritt durch die digitale Antragstellung – eine unserer Kernkompetenzen. So erhöhen wir Ihre Chancen auf Förderung.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes ab.

Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.

BAFA Förderung Transformationsplan – Ihre Checkliste

  • Wille zur Veränderung
  • Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
  • Alle weiteren Schritte klären wir gemeinsam

Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?

Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.

Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationsplans als förderfähige Kosten angegeben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?

Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.

Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?

Mit dem Förderprogramm für Transformationspläne möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.

Warum fördert der deutsche Staat Transformationspläne?

Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.

Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.

Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.

Ihre Expertin für Transformation
Ihre Expertin für Nachhaltigkeit

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

Möglichkeiten zur CO2-Reduktion in Unternehmen

co2 Minderungsmaßnahmen für mehr Weitblick bei Unternehmen

Die Verantwortung, ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen zu führen, das zugleich attraktiv für Fachkräfte ist und sich innovativ am globalen Markt behauptet, stellt Sie vor komplexe Herausforderungen. Die zunehmende Relevanz von Klimaschutz und Nachhaltigkeit verlangt nicht nur technische Anpassungen, sondern auch strategische Entscheidungen mit langfristiger Wirkung.

CO2-Reduktion als strategischer Erfolgsfaktor

Die Reduktion von Treibhausgasemissionen ist nicht länger ein reines Umweltanliegen, sondern ein betriebswirtschaftlicher Imperativ. Unternehmen, die frühzeitig auf grüne Energie, Kreislaufwirtschaft und energieeffiziente Produktionsprozesse setzen, sichern sich nicht nur regulatorische Vorteile, sondern auch Innovationskraft und Fachkräfte. Laut dem Leitfaden der vbw Bayern ist die Transformation zur Klimaneutralität eine zentrale Zukunftsaufgabe, die durch das Zusammenspiel verschiedener Technologien (erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Digitalisierung, CO2-Kompensation) und gezielte organisatorische und strategische Maßnahmen erfolgreich gestaltet werden kann.

Typische Herausforderungen für mittelständische Betriebe

  • Intransparenz bei Emissionsquellen: Ohne systematische Erfassung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen bleibt die Klimastrategie  unscharf und wenig steuerbar.
  • Investitionsunsicherheit: Die Frage, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen, ist oft schwer zu beantworten.
  • Fachkräftemangel: Nachhaltigkeitsprojekte können helfen, junge Talente zu gewinnen – vorausgesetzt, sie sind glaubwürdig und sichtbar.
  • Technische Komplexität: Die Umstellung auf neue Energiesysteme oder Produktionsprozesse erfordert tiefes technisches Know-how.

Genau hier kommt die SEMPACT AG ins Spiel: nicht als klassische Beraterin, sondern als echte Mitstreiterin auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität. Unsere Kund:innen erzählen begeistert von einer Zusammenarbeit, die nicht nur fachlich überzeugt, sondern auch menschlich inspiriert. Statt trockener Konzepte liefern unsere Expert:innen praxisnahe Lösungen, die direkt im Maschinenpark oder in der Energieversorgung Wirkung zeigen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir umsetzbare Strategien, die langfristig tragen.

Konkrete Maßnahmen zur CO2-Reduktion – Beispiele aus der Praxis

Die Plattform klima-plattform.de bietet eine Vielzahl guter Beispiele, die zeigen, wie CO2-Reduktion in der Praxis gelingt. Diese Projekte wurden zwar nicht im Zusammenhang mit der SEMPACT AG umgesetzt, sind aber dennoch aus unserer Sicht inspirierend.

CBV Blechbearbeitung GmbH – Energieeinsparung in der Metallverarbeitung

Das Unternehmen senkte seinen Energieverbrauch durch ein umfassendes Energiekonzept. Maßnahmen wie die Umstellung auf LED-Beleuchtung, die Optimierung der Druckluftversorgung und die Nutzung von Wärmerückgewinnung führten zu einer jährlichen Einsparung von rund 100.000 kWh Strom.

Fripa Papierfabrik – Wasserverbrauch optimieren

In einer energieintensiven Branche wie der Papierherstellung ist die Reduktion des Wasserverbrauchs essenziell. Durch Kreislaufsysteme und Prozessoptimierung konnte Fripa den Wasserverbrauch pro Tonne Papier deutlich senken.

SPALECK GmbH – Grüner Maschinenbau

Das Unternehmen setzt auf Energiemonitoring, begrünte Dächer, PV-Anlagen und die Herstellung von Recyclingmaschinen. Die Einführung effizienter Schweißgeräte und die Substitution von Einweg- durch Mehrwegprodukte sind weitere Bausteine.

Interface Deutschland GmbH – Kreislaufwirtschaft

Durch die konsequente Anwendung von Lebenszyklusanalysen und die Rückführung von Materialien in den Produktionsprozess konnte Interface die Scope-3-Emissionen signifikant senken.

Condensator Dominit GmbH – Nutzung von Flusswasser und Sonnenenergie

Das Unternehmen betreibt einen CO2-neutralen Firmensitz durch die Kombination von Photovoltaik und Flusswasserkühlung. Die jährliche CO2-Einsparung liegt bei mehreren Tonnen.

Technische Hebel zur Emissionsreduktion

Die folgenden Maßnahmen sind besonders wirksam und technisch gut umsetzbar:

  • Strom: Umstellung auf Ökostrom, Eigenproduktion durch PV-Anlagen, Lastmanagement
  • Kühlung: Einsatz von natürlichen Kältemitteln, Wärmerückgewinnung, intelligente Steuerung
  • Produktion: Prozesswärme optimieren, Maschinenzustände analysieren, Leerlaufzeiten reduzieren
  • Wasserverbrauch: Kreislaufsysteme, Leckageerkennung, digitale Verbrauchsüberwachung
  • Kreislaufwirtschaft: Produktdesign für Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit, Closed-Loop-Systeme

Warum externe Expertise entscheidend ist

In Verbindung mit einem Energieaudit oder Transformationsplan können Sie Ihre eigene auf Sie zugeschnittene Strategie zur CO2-Minderung in Ihrem Unternehmen entwickeln.

Die SEMPACT AG bietet nicht nur Beratung, sondern technische Umsetzungskompetenz. Unsere Expertinnen begleiten Sie von der CO2-Bilanzierung über die Maßnahmenplanung bis zur Fördermittelbeantragung. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Augenhöhe.

Die Reduktion von Treibhausgasen ist kein Kostenfaktor, sondern ein Innovations- und Wettbewerbsfaktor. Sie steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens für Fachkräfte, Investoren und Kundinnen. Mit der SEMPACT AG haben Sie eine Partnerin an Ihrer Seite, die technische Tiefe mit strategischem Weitblick verbindet.

Ihr Experte für Nachhaltigkeit

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für Nachhaltigkeit

Defossilisierung statt Dekarbonisierung: Warum wir präzise Begriffe brauchen

Dekarbonisierung vs. Defossilisierung – ein notwendiger begrifflicher Schärfungsprozess

Im Kontext unternehmerischer Klimastrategien ist die präzise Verwendung von Begriffen wie Defossilisierung und Dekarbonisierung kein akademisches Detail, sondern eine strategische Notwendigkeit. Sie stehen als semantische Stellvertreter für unterschiedliche Ansätze im Umgang mit Kohlenstoffemissionen – und damit für unterschiedliche Wege zur Klimaneutralität. Für Sie ist es essenziell, diese Konzepte korrekt zu verstehen und im internen wie externen Diskurs professionell zu nutzen.

Dekarbonisierung vs. Defossilisierung; ein notwendiger begrifflicher Schärfungsprozess

Dekarbonisierung wird häufig als Synonym für die Reduktion von CO2-Emissionen verwendet. Tatsächlich beschreibt sie die Transformation von Prozessen, die CO2 freisetzen, hin zu emissionsarmen oder -freien Alternativen. Dabei geht es um die Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Quellen, etwa durch den Einsatz von Wärmepumpen statt Ölkesseln oder die Elektrifizierung industrieller Prozesse.

Defossilisierung hingegen zielt auf die vollständige Abkehr von fossilen Rohstoffen – nicht nur als Energiequelle, sondern auch als Materialbasis. In der chemischen Industrie beispielsweise ist Kohlenstoff ein unverzichtbarer Bestandteil organischer Verbindungen. Der Begriff Defossilisierung trägt dieser Tatsache Rechnung, indem er nicht den Kohlenstoff an sich, sondern dessen fossile Herkunft problematisiert. Es geht also um die Umstellung auf biogene oder synthetische Kohlenstoffquellen, die den natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht überlasten.


Exkurs Kohlenstoff

Kohlenstoff ist ein chemisches Element mit dem Symbol C. Es bildet die Grundlage für organische Verbindungen und ist ein zentrales Element in der Chemie des Lebens. In Graphit und Diamant zeigt Kohlenstoff bemerkenswerte physikalische Eigenschaften. Seine Fähigkeit, stabile Bindungen mit anderen Elementen einzugehen, ermöglicht die Vielfalt organischer Moleküle.

Für die Industrie ist Kohlenstoff von großer Bedeutung, insbesondere in der Produktion von Kunststoffen, Chemikalien und Brennstoffen. Der hohe Kohlenstoffverbrauch und die dadurch erhöhte Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre tragen jedoch zur Erderwärmung bei.. Unternehmen können ihren Kohlenstoffverbrauch reduzieren, indem sie auf erneuerbare Energien umsteigen, energieeffiziente Technologien implementieren und nachhaltige Materialien verwenden.


Kohlenstoffkreislauf und CO2-Bilanzierung: komplexe Zusammenhänge, klare Verantwortung

Der globale Kohlenstoffkreislauf ist ein fein austariertes System zwischen Quellen (Verbrennung von Kohlenstoff) und Senken (Aufnahme von CO2 durch Pflanzen). Durch menschliche Aktivitäten – insbesondere die Verbrennung fossiler Rohstoffe, Abholzung und Brandrodung – gelangen jährlich etwa 8 Gigatonnen Kohlenstoff in Form von Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre. Ein Kilogramm Kohlenstoff entspricht dabei rund 3,67 Kilogramm Kohlenstoffdioxid. Diese Umrechnung ist zentral für jede CO2-Bilanzierung. Die CO2-Bilanzierung, etwa nach dem Greenhouse Gas Protocol oder ISO 14064, muss natürliche Senken ebenso berücksichtigen wie direkte und indirekte Emissionen.


Exkurs Kohlendioxid

CO2, chemisch Kohlendioxid, ist ein farbloses, geruchloses Gas, das aus einem Kohlenstoff- und zwei Sauerstoffatomen besteht. Es entsteht bei der vollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe und ist ein zentrales Zwischenprodukt im Kohlenstoffkreislauf. Durch industrielle Prozesse, insbesondere die Verbrennung fossiler Energieträger, wird das Gleichgewicht dieses Kreislaufs gestört. Eine präzise Bilanzierung ist essenziell für die Emissionsstrategie von Unternehmen, denn so können sie durch gezielte Maßnahmen  ihre Emissionen reduzieren.


Reduktionismus vermeiden und Komplexität anerkennen

Ein zentrales Problem in der Klimadebatte ist der Reduktionismus: die Verkürzung komplexer Ursachen auf eine einzige Variable, meist auf CO2. Doch Klimaneutralität ist mehr als die rechnerische Nullstellung von Emissionen. Sie erfordert eine systemische Sichtweise, die auch Bodenqualität, Biodiversität und soziale Aspekte einbezieht.

Daniel Bogner-Haslbeck

Die Aussage von Daniel Bogner-Haslbeck „Es geht um die Dekarbonisierung der Atmosphäre mittels Rekarbonisierung des Bodens“ bringt diesen erweiterten Ansatz auf den Punkt.
Moore, obwohl sie nur etwa 3 % der Landfläche bedecken, speichern doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen. Ihre Wiedervernässung ist daher nicht nur ein Beitrag zur Biodiversität, sondern auch zur Klimastabilisierung.


Exkurs Moore

Moore existieren auf der ganzen Erde, sie entstehen durch die Bildung von Torf in Böden mit einer hohen Wassersättigung. Natürliche Moore ziehen sehr große Mengen an Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre, welches sie als Kohlenstoff im nassen Torfboden speichern.

Werden die Moore trockengelegt (z.B. für die Landwirtschaft) setzen sie große Mengen an CO2 frei und sind eine Gefahr für unser Klima. Damit wir in Deutschland unsere Klimaziele erreichen, müssten wir jedes Jahr eine Fläche von 50.000 Hektar wiedervernässen. Das entsprich einer Fläche so groß wie der Bodensee.


Fazit: Präzision schafft Klarheit – und Klarheit schafft Handlungsspielraum

Die Herausforderungen bei der Erstellung einer belastbaren THG-Bilanz sind vielfältig: heterogene Datenlandschaften, fehlende Emissionsfaktoren, Unsicherheiten bei Scope-3-Erhebungen. Hier zeigt sich der Wert externer Beratung. Die SEMPACT AG bietet nicht nur inhaltliche Expertise, sondern auch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Augenhöhe erfolgt. Unsere Kunden schätzen die Fähigkeit unserer Beraterinnen und Berater, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen und individuelle Lösungen zu entwickeln.

Die Unterscheidung zwischen Dekarbonisierung und Defossilisierung ist nicht bloß Wortklauberei. Sie ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Kohlenstoff. Für Sie als Fachverantwortliche bedeutet das: Nur wer die Begriffe korrekt einordnet, kann Strategien entwickeln, die nicht nur regulatorisch konform, sondern auch ökologisch wirksam und ökonomisch tragfähig sind.

Die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie der SEMPACT AG ist dabei kein Luxus, sondern ein strategischer Hebel für nachhaltige Transformation. Sie profitieren von einem interdisziplinären Blick, der technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte integriert – und damit echte Wettbewerbsvorteile schafft.

Ihr Experte für präzise Nachhaltigkeit

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für CO2-Bilanzen

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

Sinnvolle Alternative zu CO2-Zertifikaten

Sinnvolle Alternative zu CO2-Zertifikaten

CO2-Zertifikate spielen seit mehreren Jahren eine Rolle für den Klimaschutz. Beim „Carbon-Offsetting“ werden Treibhausgasemissionen, die durch unternehmerische Tätigkeiten entstehen, durch Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion (an einem anderen Ort) ausgeglichen. Ein Zertifikat bekommt man pro eingesparte Tonne CO2. Die Einnahmen der Zertifikate finanzieren Klimaschutzprojekte. Und hierin liegt der große Qualitätsunterschied, denn die Art der Projekte und somit tatsächlich eingesparte Tonnen CO2 können sich beachtenswert unterscheiden.

Nutzung von CO2-Zertifikaten

Unternehmen und Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben Treibhausgasneutral zu sein, nutzen Zertifikate, um einen Teil Ihrer Emissionen auszugleichen und Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.

Zwei Arten von CO2-Zertifkaten sind gängig

Es gibt zwei gängige Arten von CO2-Zertifikaten: Zertifikate aus Klimaschutzprojekten und Zertifikate aus Emissionshandelssystemen. Bei den Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten wird meist ein konkretes Projekt umgesetzt. Hierzu müssen die Projekte geprüft und registriert werden. Ihre Einsparungen werden nach einer festgelegten Methode gemessen. Pro eingesparte Tonne wird dann ein Zertifikat erstellt. Die Qualität der Projekte und ihre tatsächliche Wirkung auf den Klimaschutz können sich stark unterscheiden.
Als Unternehmen bekommt man entweder vom Staat ein Zertifikat zugeteilt oder muss dieses erwerben und für jede Tonne, die emittiert wurde, ein Zertifikat nachweisen. Dieses System nennt man Emissionshandelssystem. Überschüssige Zertifikate können an andere Unternehmen verkauft werden. Eigentlich wurden diese Zertifikate nicht für die freiwillige Kompensation entwickelt, aber auch nicht teilnehmende Unternehmen, Organisationen oder sogar Privatpersonen können diese Zertifikate kaufen. Dadurch verknappt sich das Angebot an Zertifikaten und damit auch die Gesamtemission.

Studien haben ergeben, dass Zertifikate aus Emissionshandelssystemen grundsätzlich zwar eine höhere Sicherheit gewähren, dass die Emissionen tatsächlich reduziert werden, aber die positiven Auswirkungen auf unser Klima können nur dann erzielt werden, wenn die zulässigen Gesamtemissionen im Emissionshandelssystem nicht zu hoch sind. Und genau das ist seit ein paar Jahren der Fall.

Grenzen der CO2-Zertifikate

Das Konzept von CO2-Kompensation beruht darauf, dass Unternehmen und Organisationen für sich in Anspruch nehmen ihre eigenen Emissionen durch den Kauf oder die Stilllegung von CO2-Zeritifkaten auszugleichen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn die auszugleichenden Emissionen nicht vermieden werden können. Daher sollte jedem Zertifikatskauf eine Prüfung vorausgehen, ob sich Emissionen nicht doch vermieden werden können.

Individuelle CO2-Minderungsmaßnahmen

Das BAFA fördert Ihre strategische Planung zu
Treibhausgasneutralität

Individuelle CO<sub>2</sub>-Minderungsmaßnahmen


Darüber hinaus haben die teilnehmenden Staaten sich auf das Pariser Klimaschutzabkommen geeinigt. Das Ziel bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen ist im Green Deal und im europäischen Klimagesetz verpflichtend verankert. Konkret bedeutet, dass jede vermeidbare Emission auch vom Verantwortlichen vermieden werden muss. Kompensation kann also nur die Transformation zu treibhausgasneutralen Wirtschaftsweisen begleiten.

„Aus diesen Gründen plädiert das Öko-Institut zusammen mit vielen anderen Akteuren dafür, auf die Kompensation zu verzichten und stattdessen über Klimaschutzbeiträge Verantwortung für die von Ihnen verursachten gesellschaftlichen Schäden zu übernehmen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Unternehmen Emissionsreduktionen außerhalb ihrer Wertschöpfungskette finanzieren, ohne einen Ausgleich oder eine Neutralisierung ihrer Emissionen geltend zu machen. Zitat Öko-Institut e.V.

Klimaschutzbeiträge als Alternative zu CO2-Kompensationen

Das Konzept der Klimaschutzbeiträge ermöglicht es Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung für Ihre nicht vermiedenen Emissionen zu übernehmen. Dabei wird der Geld-pro-Tonne-Ansatz zu Grunde gelegt. Dieser sieht vor, dass Unternehmen ihre Emissionen mit einem bestimmten Preis belegen. Der wird mit der Menge an unvermeidbaren Emissionen multipliziert – und ergibt ein Budget. Dieses kann zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette genutzt werden. Basierend auf der Kalkulation des Umweltbundesamtes kann man bei einer Gleichgewichtung der Wohlfahrt heutiger und künftiger Generationen von 830 € pro Tonne CO2 ausgehen.

Ein Rechenbeispiel:

  • Ein Unternehmen verursacht im Jahr 2024 10.000 tCO2e.
  • Multipliziert mit dem Wert von 830 € pro Tonne
  • ergibt sich ein Budget von 8.3 Mio €.

Der Vorteil der Methode ist, dass die Emissionen weiterhin mit dem Unternehmen in Verbindung bleiben. Gleichzeitig kann ein breites Spektrum an möglichen CO2-Minderungsmaßnahmen unterstützt werden. Zudem können jetzt auch Forschungsprojekte, Technologieentwicklungen oder Projekte für Allgemeine Themen, wie Meeresschutz unterstützt werden. Nachteil der Methode ist, dass Enterscheider in Unternehmen mit sehr hohen Emissionen bei einem realistischen CO2-Preis vom hohen Budget abgeschreckt werden könnten.

Vor- und Nachteile bei Tonne für Tonne und Geld für Tonne Finanzierung

Mit der Geld-pro-Tonne-Methode kann ein Unternehmen weiterhin CO2-Zertifikate kaufen, aber die Menge der gekauften Zertifikate muss jetzt nicht mehr den Emissionen des Unternehmens entsprechen. Das Unternehmen kann also wenige, aber sehr hochwertige Zertifikate kaufen. Das steigert wiederum die Attraktivität für qualitativ hochwertige CO2-Zertifkate und somit die Wirksamkeit der geplanten Klimaschutzprojekte.

Ihr Experte für Klimaschutz

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für Umweltschutz

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

Ein Interview mit Daniel Bogner-Haslbeck

Daniel Bogner-Haslbeck / SEMPACT AG

2024 haben wir uns das zweite Mal bilanzieren lassen. Die GWÖ-Bilanz dient uns als internes Transformations-Instrument, welches unseren Reflexionsprozess fördert. Es zeigt uns, wo Möglichkeiten und Chancen für SEMPACT liegen, um unsere Nachhaltigkeit weiter zu stärken. Gleichzeitig zeigt das Tool, wo wir bereits gut sind, und ermöglicht eine Vergleichbarkeit mit anderen GWÖ-bilanzierten Unternehmen.

Marina und Daniel von SEMPACT möchten Unternehmen überzeugen, den Weg der Nachhaltigkeit zu gehen.

Wir möchten andere Unternehmen überzeugen, ebenfalls den Weg der Nachhaltigkeit einzuschlagen, denn nur gemeinsam können wir etwas bewegen.

Zur Bilanzierung haben wir einen ausführlichen Bericht erstellt, unser Handeln fürs Gemeinwohl mit Punkten bewerten und im Anschluss durch einen externen Auditor auditieren lassen. Wir haben uns dieses Jahr um ca. 100 Punkte im Vergleich zu vor zwei Jahren verbessert. Ein absoluter Erfolg, den wir vor allem unserem Mitarbeiter Daniel Bogner-Haslbeck verdanken. Er initiiert und leitet das Projekt bei SEMPACT. Wie genau erzählt er in einem Interview.

Wie lange kennst du GWÖ bereits und wie
lange beschäftigst du dich mit dem Thema bei SEMPACT?

Ich habe die GWÖ Ende 2019 durch einen Vortrag in einer Buchhandlung kennengelernt. Dort wurde die Gemeinwohl-Ökonomie als eines von vielen alternativen Nachhaltigkeitskonzepten vorgestellt. Die Auseinandersetzung im Anschluss hat meine Sichtweise erweitert.

Bisher lag mein persönlicher Fokus auf dem ökologischen Aspekt von Nachhaltigkeit – durch die GWÖ habe ich auch den Blick auf das Miteinander bekommen. Die Aspekte Menschenwürde, Solidarität und Mitbestimmung nehmen einen hohen Stellenwert ein und bilden bei der GWÖ die Basis dafür, dass Unternehmen auf Ihre Umwelt achten können und trotzdem wirtschaftlich erfolgreich sind.

Ein halbes Jahr nach meinem ersten Kontakt mit dem Thema GWÖ habe ich bei SEMPACT zu arbeiten begonnen. Meine Aufgabe neben meiner Beratertätigkeit als Energieeffizienzcoach für den deutschen Mittelstand war die Einführung des Gemeinwohlgedankens bei SEMPACT – ein perfekter Match für mich, der mir bis heute viel Freude bereitet.

Bitte beschreibe zum Einstieg welche Rolle du
bei der GWÖ-Bilanzierung von SEMPACT hast.

Meine Rolle bei SEMPACT war es, die GWÖ einzuführen und zum Leben zu erwecken – dass sie Teil unseres täglichen Handelns und Entscheidungsgrundlage wird.

Die GWÖ hat einen universellen Charakter, da sie für möglichst viele Branchen und Unternehmensgrößen einen Rahmen zur Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit bieten möchte. Diesen Rahmen kann jedes Unternehmen für sich anpassen. Meine Aufgabe war die Fokussierung und der Blick auf das für uns Wesentliche.

Thomas Schedl, Vorstand der SEMPACT AG
Seit 2015 beschäftigt sich Thomas Schedl (Vorstand der SEMPACT AG) mit der Gemeinwohl-Ökonomie.

Welchen Bezug hast du persönlich zu dem Thema?

Über die Regionalgruppen der GWÖ habe ich Menschen kennengelernt, die mich persönlich zum Wandel bewegt haben. Ich lebe inzwischen vegan, habe mich mit meinen Bankkonten auseinandergesetzt und mein Geld nachhaltig angelegt.

Es gibt aus meiner Sicht viele hervorragend arbeitende NGOs und Vereine – aber mit ihrem ganzheitlichen Blick auf Nachhaltigkeit in der Wirtschaft hat die GWÖ ein Alleinstellungsmerkmal. Das empfinde ich als essenziell, denn es gibt für mich in diesem Kontext keinen treffenderen Satz als den von Dr. med. Eckart von Hirschhausen:

„ […] es ist schwer, ehrenamtlich die Welt zu retten, wenn andere sie hauptberuflich zerstören.“

Ich bin überzeugt davon, dass wir unsere Wirtschaft am Wohl der Menschheit ausrichten können. Deshalb ist die GWÖ-Bewegung für mich eine soziale Innovation, die ich als konkret und anwendbar empfinde. Sie ist auf unternehmerischer und privater Ebene in den Alltag integrierbar.

Was macht aus deiner Sicht eine
erfolgreiche GWÖ-Bilanzierung aus?

GWÖ Bilanz

Erfolgreich ist eine GWÖ-Bilanzierung für mich dann, wenn der Prozess im Unternehmen zu Veränderung führt. Wenn der Prozess die Mitarbeitenden motiviert, Themen im Unternehmen anzugehen und zu verbessern. Wichtig ist dabei für mich, dass Nutzen und Aufwand in einem gesunden Verhältnis stehen. Deshalb ist auch die Auseinandersetzung mit der Wesentlichkeit entscheidend für den Erfolg der GWÖ-Einführung.

Was ich auch gut finde, ist, dass der Bilanzierungsprozess interne Konfliktthemen zu Tage bringt. Bei uns war das zum Beispiel das Thema Arbeitszeitmodelle – Was ist Teilzeit, was ist Vollzeit? Ist die 30 Stundenwoche als Berater für SEMPACT tragbar?

Zudem finde ich, dass die GWÖ nur dann erfolgreich im Unternehmen implementiert werden kann, wenn viele Mitarbeitenden in den Prozess involviert sind. Die GWÖ sollte also nicht in einem spezifischen Fachbereich laufen, sondern als Organisationsentwicklung gelebt werden.

Ich möchte auch noch erwähnen, dass der Fokus nicht auf der Bilanzierung liegen sollte. Diese findet nämlich nur alle 2 Jahre statt. Richtigen Mehrwert bringt die GWÖ als Managementtool dann, wenn das Wirtschaften des Unternehmens an den Prinzipien der GWÖ ausgerichtet wird.

Welche Aspekte davon erfüllen wir bei
SEMPACT bereits?

Wir sind noch im Übergang, wir sind ein kleines Unternehmen. Viele der Werte haben sich eingeschlichen oder sind schon recht konkret hinterlegt worden. Zum Beispiel bei Entscheidungen zu Versicherungen oder der Auswahl von neuen Lieferanten.

Wo siehst du noch Verbesserungspotenzial
bei SEMPACT?

Uns fehlen noch Entscheidungsgrundlagen oder -vorlagen, damit alle Mitarbeitenden von SEMPACT Entscheidungen auf gleichen Grundlagen treffen können. Auch sollten wir unsere eigenen SEMPACT-Werte mit der GWÖ-Matrix noch in Einklang bringen. Wo sind Überschneidungen? Abgrenzungen? Ergänzungen? Wir vermuten, dass an manchen Stellen nur andere Worte stehen, aber der gleiche Inhalt gemeint ist.

Ein weiteres Verbesserungspotenzial sehe ich im konstanten Hinterfragen unserer Verantwortung als Unternehmen. Wie können wir unsere Werte am Markt und gegenüber den Mitarbeitenden durchsetzen, ohne übergriffig zu werden? Eine unserer Fragen ist immer wieder die Ernährung während der Arbeitszeit, bei Geschäftsreisen und bei von uns organisierten Veranstaltungen. Da wir als einen unserer Unternehmenswerte “Bewusstheit“ haben stelle ich mir immer wieder die Fragen: „Wie steht das im Zusammenhang mit unserer Ernährung? Wie weit können und wollen wir als SEMPACT noch mehr Bewusstheit für ressourcenschonende Ernährungsweisen schaffen?“ Diese Themen müssen wir noch mit dem gesamten Team diskutieren und in Einklang bringen.

Hintergrundwissen Gemeinwohlökonomie

Wo siehst du bisher die größten Auswirkungen durch die Einführung der GWÖ bei SEMPACT?

Die größte Auswirkung auf das Gemeinwohl sehe ich bei SEMPACT bei den Reisetätigkeiten. Als Beratungsunternehmen sind wir viel unterwegs und bisher war das fast ausschließlich mit dem Auto. Seit der ersten GWÖ-Bilanzierung und unserer damit einhergehenden CO2-Bilanz sind viele Berater und Beraterinnen auf die Bahn umgestiegen. Zumindest überlegen wir inzwischen vor jeder Reise, was die sinnvollere Alternative ist: Auto oder Bahn?

Auch insgesamt haben wir unser Mobilitätskonzept überdacht: Statt jedem Berater oder jeder Beraterin ein Geschäftswagen zur Verfügung zu stellen, gibt es inzwischen ein elektrisches Pool-Fahrzeug und Bahncards. Wir nehmen das Auto als eine Möglichkeit der Fortbewegung wahr, aber nicht als die Einzige. Hinsichtlich unserer Kunden haben wir auch eine Veränderung hinter uns: Wir akzeptieren viel weniger „Scheinheiliges Gejammer“ warum bestimmte Norm-Abweichungen nicht umgesetzt werden konnte. Wir suchen uns unsere Kunden noch bewusster aus und arbeiten vermehrt mit Unternehmen zusammen, die sich ernsthaft mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen und Bereitschaft zur Transformation zeigen.

Fallen dir Beispiele für verändertes Wissen/ Bewusstsein/ Einstellung ein?

Unsere erste Klimabilanz wurde durch unsere erste GWÖ-Bilanz angestoßen und umgesetzt. So haben wir mehr zahlenbasierte Stellschrauben, um unsere Auswirkungen auf das Klima zu reduzieren.

Zudem empfinde ich das Team von SEMPACT viel mehr als Einheit. Wir denken alle systemischer und agieren als Einheit, um unsere Ziele zu erreichen.

Fällt dir ein Beispiel für verändertes Handeln ein?

Mit fällt auf, dass die Rechtfertigung für vormals rein ethische Entscheidungen weggefallen ist. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SEMPACT haben sich automatisch schon für eine nachhaltige Lösung entschieden, und dann vielleicht doch noch so einen Funken schlechtes Gewissen gehabt, weil diese manchmal mit Mehrkosten verbunden ist. Jetzt auf Basis der GWÖ ist die Entscheidungsgrundlage klar. Ich sehe auch viel mehr Absprachen bezüglich Reisetätigkeiten und das gemeinsame Angehen von Projekten.

Wer profitiert deiner Meinung nach am meisten von der GWÖ-Bilanz bei SEMPACT und warum?

Ich – weil es mir unglaublich Spaß macht. Ich lerne stetig dazu – fachlich und als Person. SEMPACT profitiert als Unternehmen in Sachen CO2-Reduktion und auch durch Kostenreduktion, indem wir auf Geschäftswagen verzichten.

In der Beziehung mit unseren Lieferanten profitieren wir von langfristigen Beziehungen und das Gemeinwohl profitiert wiederum davon, dass wir Lieferanten wählen, denen Nachhaltigkeit auch am Herzen liegt. Zum Beispiel WEtell oder Studio Leeflang, die auch sehr nachhaltig aufgestellt sind.

Könnten auch unerwünschte Wirkungen durch die Einführung der GWÖ-Bilanz auftreten?

Wenn ja, welche und warum?

Mit Sicherheit kann es zu unerwünschten Wirkungen durch die Einführung der GWÖ kommen.

Überforderung kann dann auftreten, wenn die Einführung nicht gut dossiert ist und die Arbeitslast nicht gut verteilt und getaktet wird.

Durch den Prozess kann es zu einer gewissen Ernüchterung oder Schockstarre unter den Mitarbeitenden kommen. Oft denken engagierte Geschäftsführer oder Nachhaltigkeitsmanager, dass das eigene Unternehmen gut aufgestellt ist. Aber bei der Vielzahl der GWÖ-Themen erfahren sie dann, dass sie noch viel Potenzial haben. Interne Konflikte können zu Tage treten und man sollte aufpassen, dass es kein interner Wettbewerb wird. Jeder trägt in seinem Maß und mit den ihm oder ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dazu bei, das Unternehmen nachhaltiger aufzustellen. 

Was konkret müsste an der Durchführung verändert werden, um diese unerwünschten Wirkungen zu verhindern?

Bei Überforderung empfiehlt sich ein Projektplan mit konkreten Verantwortlichen, einer Ressourcenplanung. Und auch Anpassungsflexibilität, wenn der Prozess an der einen oder anderen Stelle länger dauert als geplant.

Mit dem Thema Ernüchterung gehe ich folgendermaßen um: Egal welches Punktergebnis bei der GWÖ-Bilanz rauskommt. Ich würdige immer das, was schon vorhanden ist. Ich vergleiche SEMPACT nicht mit den Punkten anderer Unternehmen, sondern richte den Blick auf unsere Zukunft: In welchen Bereichen wollen und können wir uns verbessern? Wenn man das für sich bestimmt hat, dann kann man konkrete Best Practice Beispiele von anderen Unternehmen suchen.

Wenn Konflikte auftreten, ist es wichtig, diesen Raum zu geben. Man sollte sie nicht übergehen, sondern auflösen, ggfs. auch außerhalb vom GWÖ-Prozess oder mit Hilfe eines externen Mediators.

Wie siehst du den Bezug zu unserer CO2-Bilanz?

Unsere erste GWÖ hat mich dazu animiert, das Thema CO2-Bilanz bei SEMPACT im Detail anzugehen. Die Auseinandersetzung mit unserer eigenen CO2-Bilanz hat zu einer neuen Dienstleistung für unsere Kunden geführt. Hier entsteht eine Brücke zu unserem Alltagsgeschäft. Wir entwickeln aus dem GWÖ-Prozess neue Dienstleistungen heraus, schärfen unser Knowhow und entwickeln uns als Team und als Personen.

Quellen:

Ihr GWÖ-Experte

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Expertin Nachhaltigkeit

Das GHG Protocol als Grundlage für CO2 Bilanzen und CSRD

Das GHG Protocol bildet die Basis für Berichterstattungen (z. B. CSRD, GRI, DNK, etc.) Bei der Anwendung werden direkte und indirekte Emissionen betrachtet und in 3 Scopes unterteilt. Ziel ist es herauszufinden, wo in Ihrem Unternehmen CO2 entsteht und welche Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können, um diese betrieblichen Emissionen zu reduzieren.

Ansatz und Nutzen des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol)

Das GHG Protocol wurde vom World Resource Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) erstellt, weshalb sich auch in Deutschland der englische Name Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) durchgesetzt hat.

Ziel des GHG Protocols ist es, eine standardisierte Messung von betrieblichen Treibhausgasemissionen zu ermöglichen. Es bildet die Basis für Berichterstattungen (z. B. CSRD, GRI, DNK etc.) Im GHG Protocol werden direkte und indirekte Emissionen betrachtet und in 3 Scopes unterteilt. Dabei berücksichtigt das GHG Protocol Emissionen, die direkt in Ihrem Unternehmen entstehen und solche, die indirekt durch Ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten entstehen, zum Beispiel in Ihrer Lieferkette oder durch den Fahrtweg Ihrer Mitarbeitenden.

Durch die Anwendung des GHG Protocols entsteht Transparenz und Konsistenz bei der Berechnung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Ähnlich wie die Grundprinzipien finanzieller Rechnungslegung gibt das GHG Protocol die Grundprinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit vor. Diese sind essenziell, um Ihre individuellen unternehmerischen Strategien aus den Daten ableiten zu können.

Scope 1, Scope 2 und Scope 3 des GHG Protocols

Das GHG Protocol unterteilt die errechneten betrieblichen Emissionen in 3 Scopes. Das ermöglicht es, die Emissionen zu kategorisieren und bei der Analyse einen Einblick zu bekommen, in welchem Bereich Ihr Unternehmen das größte Einsparpotenzial hat. Die größten Unterschiede zwischen den Scopes liegen im Ort des Emissionsausstoßes (vor- oder nachgelagerte Aktivitäten) und in der Art (direkte oder indirekte) der Emissionen. Die nebenstehende Grafik gibt einen schematischen Überblick.

Schematischer Überblick über direkte und indirekte betriebliche Emissionen
Schematischer Überblick über direkte und indirekte betriebliche Emissionen

Details zum Scope 1

Im Scope 1 werden alle direkten Emissionen zusammengefasst, das sind die Treibhausgasemissionen, die lokal am Standort oder durch direkte Tätigkeiten (z. B. eigener Fuhrpark) entstehen. Bei produzierenden Unternehmen können Verbrennungsanlagen, Heizungen oder Generatoren Emissionsquellen sein. Dann kommt es darauf an, den verwendeten Brennstoff und dessen Menge zu ermitteln. Basierend darauf können die Emissionen berechnet werden. Im nächsten Schritt werden alle Emissionen in CO2 Äquivalente umgerechnet. Häufig finden sich auch im Fuhrpark Verbrennungsmotoren, deren Emission es zu ermitteln gibt. Auch Emissionen aus flüchtigen Stoffen wie Kältemitteln fallen unter den Scope 1.

Als Beispiel, wie detailliert die Datenerhebung für die CO2-Bilanz nach GHG Protocol ist, hier ein Überblick über die erforderlichen Daten für die Berechnung der Emissionen des Fuhrparks:

Emissionen Fuhrpark

  • Art des Kraftstoffs (Text)
  • Kraftstoffmenge (Liter)
  • Strecke (km)
  • Fahrzeugtyp (Text)
  • Baujahr (Zahl)

Wir als Experten berechnen anhand von Brennwert und Emissionsfaktoren die daraus entstehenden Emissionen für Ihr Unternehmen. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die Datenqualität ist, desto genauer und transparenter ist das Ergebnis des betrieblichen Treibhausgasausstoßes – und somit die Grundlage für strategische Klimaentscheidungen. Fahrzeugtyp und Baujahr helfen, um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 abzuleiten.


Zuletzt werden alle Emissionen des Scope 1 zusammengefasst und dienen als Entscheidungsgrundlage für die daraus ableitbare Reduktionsstrategie. Die abgeleiteten Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Scope 1 können relativ einfach in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Oft sind sie auch im Zusammenhang mit Energieeffizienz oder Förderprogrammen des Bundes möglich. SEMPACT kann Sie hierbei gezielt unterstützen, um das Beste für Ihr Unternehmen herauszuholen.

Details zu Scope 2

Scope 2 fasst alle Emissionen zusammen, die zwar als Konsequenz der Wertschöpfung entstehen, aber an anderer Stelle (Lieferkette) auftreten. Diese bezeichnet man als indirekte Emissionen.

Indirekte Emissionen sind überwiegend der Bezug von elektrischer Energie, Dampf und Fernwärme. Auch Kälte oder Druckluft können hierunter fallen. Unternehmen, deren Scope 2 sehr hoch ist, sollten in Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke mittels erneuerbarer Energieträger investieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Umstellung auf den Bezug von Ökostrom.

Details zu Scope 3

Beim Scope 3 ist es am kompliziertesten, an die relevanten Daten zu kommen. Denn hier werden alle indirekten Emissionen zusammengefasst, die bei Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens entstehen. Es werden Emissionen der Lieferkette, Transport von Waren und der Entsorgung von Produkten zusammengefasst. Viele Beschreibungen verwenden den Begriff von vor- und nachgelagerten Tätigkeiten – insgesamt gibt es 15 Kategorien.

Damit dieser Teil der Treibhausgasbilanz nicht zu komplex wird, empfiehlt es sich, einen Mittelweg an Datenqualität und zumutbarer Berechnung zu finden und vorab eine Wesentlichkeitsanalyse anhand eines groben Screenings durchzuführen.

Experten wie die Mitarbeitenden von SEMPACT haben bereits valide Daten vorliegen, auf die sie zurückgreifen. Das steigert die Zuverlässigkeit und senkt den Aufwand auf Seiten Ihres Unternehmens.

Die 15 Kategorien von Scope 3
Die 15 Kategorien von Scope 3

Vorteile bei der Anwendung des GHG Protocols

Unternehmen werden sich früher oder später mit der eigenen Treibhausgasbilanz auseinandersetzen müssen. Denn es ist einerseits der einzige Weg, sich auf die EU- und nationale Umweltgesetzgebung aktiv vorzubereiten. Andererseits werden Kreditinstitute, Lieferanten, Kunden und Verbraucher diese Informationen fordern, womit sie unvermeidbar mit dem zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens verbunden sind. Weitere Vorteile, die sich bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Treibhausgasbilanz ergeben, sind zum Beispiel:

  • Durch die Identifikation von klimarelevanten Risiken, können diese reduziert werden
  • Imagesteigerung durch eine Vorreiterstellung in Sachen klimafreundliches Wirtschaften
  • Mehr Zeit und Entscheidungsfreiheit für die Umsetzung von Maßnahmen
  • Nutzung von Förderprogrammen des Bundes.  

Der GHG-Standard hilft Unternehmen zu klimafreundlicherem Wirtschaften, indem:

  • er eine realistische und faire Berechnung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch standardisierte Herangehensweisen und Prinzipien vorgibt
  • er die Erstellung von CO2-Bilanzen vereinfacht und somit die Kosten auf Seiten Ihres Unternehmens reduziert
  • er Informationen liefert, die eine strategische Klimastrategie ermöglichen
  • er die Transparenz und Konsistenz von CO2-Bilanzen erhöht und die Ergebnisse der Berichterstattung vergleichbarer macht.

Fazit zum GHG Protocol für den deutschen Mittelstand

Das GHG Protocol dient dazu, CO2-Bilanzierungen von Unternehmen vergleichbarer zu machen. Die Einteilung in Scopes hilft, die Bereiche zu identifizieren, die für die Reduktion angegangen werden sollen. Viele Unternehmen steigen auch erst einmal mit Scope 1 und 2 in die CO2-Bilanzierung ein. Wichtig ist es, den ersten Schritt zu tun und sich Jahr für Jahr im Umfang und Datenqualität zu steigern.

Beratungsunternehmen wie SEMPACT können Ihr Unternehmen dabei unterstützen, einen Einstieg in das Thema zu finden. Wir schulen (auch inhouse) Mitarbeitende, geben Excel-Listen zur Berechnung weiter und unterstützen mit Expertise bei der Findung von Emissionsfaktoren, CO2-Äquivalenten und natürlich bei der Umsetzung von CO2-Minderungsprojekten. Uns machen dieses Bilanzieren und Ableiten von Strategien Spaß und gerne nehmen wir Sie mit unserer Energie mit auf diese Reise.

Download:

The Greenhouse Gas Protocol – A Corporate Accounting and Reporting Standard

Quellen:

Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für CO2-Bilanzen

Schulungen nach Maß

Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen sind wesentliche Fähigkeiten, um Ziele zu verfolgen, Anforderungen zu bewältigen, Handlungsspielräume zu erweitern und Abläufe zielgerichtet zu gestalten. Das Know-how gehört zu den wertvollsten Gütern Ihres Unternehmens, denn es macht Ihr Unternehmen einzigartig und verleiht ihm einen hohen wirtschaftlichen Wert.

Der Besuch von Seminaren, Veranstaltungen und Kursen bietet Ihren Mitarbeiter(inne)n einen wichtigen Blick über den Tellerrand des Unternehmens hinaus. Durch den Kontakt zu Mitarbeiter(inne)n anderer Unternehmen und durch den Input externer Referent(inn)en können neue Impulse für die eigene Arbeit aufgenommen werden. Er bietet die Möglichkeit, eigene Arbeitsweisen zu überdenken und neue Methoden kennenzulernen. Gut ausgebildete Angestellte arbeiten glücklicher und motivierter, weil entsprechendes Training den Frust und die Sorgen am Arbeitsplatz vermindert. Außerdem mobilisieren Schulungen die Mitarbeiter(inne)n, weil sie dazu befähigt werden, ihr Rolle und Bedeutung innerhalb des Unternehmens zu verstehen.

Unser Angebot

Wenn es um die wirksame Umsetzung von Managementsystem-Vorgaben geht, sind immer mehrere Mitarbeiter oder ganze Abteilungen betroffen.

Die Erwartungshaltung der Führungskräfte dabei ist, dass Mitarbeiter(innen) ihr Handeln so optimieren, dass das gewünschte Ziel möglichst schnell und mit wenig Aufwand erreicht wird.

Die Erwartungshaltung der Mitarbeiter(innen) an die Führungskräfte ist, dass diese ihnen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die ein effektives Arbeiten ermöglichen und damit das Unternehmen seinen Zielen näherbringt.

Unsere Referent(inn)en werden immer wieder gefragt, wie andere Unternehmen „das“ machen. Jede Antwort, die wir darauf geben würden, würde zu einem „Ja, aber …“ führen, was zeigt, dass jedes Unternehmen in seinem ganz individuellen Umfeld (seinem eigenen Mikrokosmos) zurechtkommen muss. Dabei sind Vergleiche meist kontraproduktiv. Also gilt es, die eigene Antwort auf die Fragestellungen zu finden und Ver-ANTWORT-ung zu übernehmen.

Dabei begleiten wir Sie, mit unserem Know-how, unseren Kompetenzen und unseren Erfahrungen.

Wir erarbeiten Workshops, Seminare und Lehrgänge zu allen Beratungsthemen, die wir leisten, und schneidern diese auf Ihre Problemstellungen, Herausforderungen und Ihren Mikrokosmos zu. Wir binden Ihre Prozesse, Systemstrukturen, Ihren Technologiestand und Ihre Unternehmens­kultur mit ein. Ihre Mitarbeiter(innen) und Führungskräfte bleiben in ihrem gewohnten Arbeits­umfeld, womit der Praxisbezug der Inhouse-Schulung deutlich höher ist als bei einer externen Qualifizierungs­veranstaltung. 

Diese Fragen sollten Sie beantworten

Damit Ihre Schulung erfolgreich wird, empfehlen wir, dass Sie sich im Vorfeld zu den aufgeführten 4 Punkten Gedanken machen.

  1. Zielgruppe und Zielgrößen
    Was wünschen sich die Auftraggeber der Inhouse-Schulung? Warum wünschen Sie sich die Inhouse-Schulung? Wer sind die Teilnehmer(innen) der Schulung? Was wünschen sich die Teilnehmer(innen)? Was muss das Schulungsergebnis alles können? Wozu soll das Ergebnis dienen? Was genau machen die Teilnehmer(innen) mit dem Ergebnis? Was muss das Ergebnis unbedingt können, was muss es nicht können?
    Eine Beispielproblemstellung kann sein: Die Mitarbeiter(innen) der Einkaufsabteilung sollen Kriterien des Energie- und Umweltmanagements in ihre Geschäftsabläufe einbinden.
    Ein s.m.a.r.t.e.s. Ziel kann sein: Erarbeiten Sie gemeinsam mit den Mitarbeiter(innen) der Einkaufs­abteilung die beschaffungsrelevanten Energie- und Umweltkriterien und aktualisieren Sie entsprechend den Kernprozess der Beschaffung.
     
  2. Anwender
    Wer soll das Ergebnis (be-)nutzen? Wer profitiert davon?
    Ein Beispielanwender kann der Führungskreis sein: Durch die Substitution von Gefahrstoffen bzw. Verringerung von Gefährdungsklassen verringert sich das Ausmaß der Umwelt­aus­wirkungen im Falle eines Störfalls/Unfalls.
     
  3. Tabus/Nonchange
    Was möchten die Teilnehmer(innen) auf jeden Fall vermeiden? Was soll unbedingt erhalten bleiben?
    Ein Beispiel für ein Tabu kann sein, dass schlechte Erfahrungen von vorhergehenden Workshops mit anderen Experten wiederholt werden. Unantastbar kann das hohe eigenverantwortliche Arbeiten der Einkaufsabteilung sein.
     
  4. Budgetrahmen
    Wie viel Zeit darf die Inhouse-Schulung in Anspruch nehmen? Welches Schulungsformat ist vorgesehen? Sind Kleingruppenarbeiten vorgesehen? In welchen Räumen findet die Schulung statt? Wie ist die Teilnehmerversorgung organisiert? Welches Material wird benötigt? Was bekommen die Teilnehmer(innen) an die Hand?
    Grob geschätzt lässt sich sagen, dass ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 eine Inhouse-Schulung kostengünstiger ist als Einzelanmeldungen bei öffentlichen Schulungsangeboten.
    Planen Sie Tagessätze zu den Veranstaltungstagen doppelt als Vorbereitungszeit für den/die Referenten/in und vergessen Sie nicht die Reiseaufwendungen des/der Referenten/in.

Gern stehen wir an Ihrer Seite bei der Beantwortung der o. g. Fragestellungen und führen Sie behutsam durch die Themen und Probleme, die auf Sie zukommen in Zusammenhang mit der Schulungs­planung.

Die SEMPACT-Akademie arbeitet ausschließlich mit Referenten und Trainern zusammen, die ihre Berufserfahrung und Expertisen in breiten Einsatzfeldern der Industrie und Filialisten ganz unterschiedlicher Branchen erworben haben. Einige von ihnen haben neben ihrer beruflichen Qualifikation als Ingenieur Trainer- und Cochingausbildungen absolviert, so dass sie in die Lage versetzt sind, Gruppendynamiken zielorientiert zu steuern.

Mögliche Inhouse-Schulungen der SEMPACT-Akademie

  • DIN EN ISO 14001, 45001, 50001 und ihre Anforderungen für das Unternehmen
  • Verantwortung der Führungskräfte im Rahmen von Managementsystemen
  • Auditoren für Managementsysteme
  • Workshops strategische Nachhaltigkeit
  • Kennzahlen und Einflussgrößen
  • Verfahrens- und Prozessoptimierung
  • Lastenheft und Anbieterauswahl für Energiemonitoring
  • Wie geht weisungsloses Führen?
  • Retrospektiven
  • KickOff-Veranstaltungen zu Managementsystemen (zum Beispiel Einführung ISO 50001)
  • CSRD und ESRS – Einführung mit Nutzung vorhandener Strukturen (zum Beispiel Managementsysteme)

Hintergründe, Herausforderungen und Chancen des Nachhaltigkeitsreportings

Nachhaltigkeit – das ist nicht nur Umwelt- und Klimaschutz. Auch die Bereiche Soziales und ethische Unternehmensführung bekommen immer mehr Aufmerksamkeit seitens der externen Anspruchsgruppen wie beispielsweise Endverbraucher:innen, Investor:innen oder Geschäftspartner:innen. Diese fordern zunehmend eine transparente und vollumfängliche Kommunikation der Unternehmen zu deren Nachhaltigkeitsbemühungen.

Die Regulierungsbehörden forcieren diese Entwicklung mit der Einführung der CSRD-Berichtspflicht, die Unternehmen zur Abgabe verpflichtet und das Nachhaltigkeitsreporting auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung setzt. Um Transparenz, Aussagekraft und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, aber auch um die Unternehmen zu entlasten, wurden mit den ESRS zudem einheitliche, klar definierte Reporting-Standards entwickelt.

Für mittelständische Unternehmen erscheint diese Entwicklung oftmals wie ein unüberwindbarer Berg an Aufgaben, den es zu erklimmen gilt. Aber es gibt zwei gute Nachrichten: zum einen können Unternehmen durchaus von der Richtlinie profitieren, zum anderen gibt es erfahrene Expert:innen wie die der SEMPACT AG, die Verantwortliche an die Hand nehmen und bei dem Prozess begleiten. Eine professionelle Beratung und praxisnahe Anleitung tragen dazu bei, Leichtigkeit in das Thema zu bringen und Unternehmen langfristig gesetzeskonform aufzustellen.

Webinar-Aufzeichnung zu den Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings

In einem Webinar Anfang März haben wir interessierten Unternehmer:innen und Nachhaltigkeitsverantwortlichen die Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings nähergebracht. Der Impulsvortrag erklärte die Hintergründe sowie Begrifflichkeiten und gab zudem einen Ausblick auf die zu treffenden Maßnahmen.

Das Webinar mit dem anschließenden interaktiven Austausch können Sie sich hier noch einmal im Recording anschauen. Die im Webinar gezeigte Präsentation steht unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung.

Unser Ansatz zu CSRD, ESRS und Co.

Viele Abkürzungen, englische Begriffe und unbekannte Wortkonstellationen – das Wörterbuch der Nachhaltigkeit ist voller böhmischer Dörfer. Mit unserem Glossar geben wir Ihnen eine Landkarte an die Hand, die Sie durch die wichtigsten Schlagwörter führt.

ESG-Management, auch strategische Nachhaltigkeit genannt, bezieht sich auf die drei Verantwortungsbereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und beschreibt die Aktivitäten von Unternehmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Eine durchdachte, holistische ESG-Strategie ist das A und O für eine nachhaltige Unternehmensführung.

Entscheidend für die Erarbeitung einer ESG-Strategie und zur Definition von notwendigen Maßnahmen ist es, sowohl die interne Perspektive als auch die externen Anforderungen an das Unternehmen zu berücksichtigen. Dieser Prozess wird daher als doppelte Wesentlichkeitsanalyse bezeichnet. Externe Anspruchsgruppen sind dabei nicht nur direkt mit dem Unternehmen in Kontakt stehende Interessensgruppen (bspw. Konsument:innen, Mitarbeitende, Investor:innen, Partnerunternehmen, Dienstleister), sondern auch die Umwelt (Flora und Fauna), das Klima sowie die (lokale und globale) Bevölkerung. Auf all diese Stakeholder hat das Handeln eines Unternehmens Auswirkungen, die berücksichtigt werden müssen.

Passend zu den externen Ansprüchen hat die EU sechs Umweltziele festgelegt. Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Zukunft mit mindestens einem dieser Ziele in Einklang bringen, ohne eines oder mehrere andere Umweltziele zu beeinträchtigen:

  1. Minderung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Mit der zugehörigen EU-Taxonomie werden wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltleistung klassifiziert. Die Verordnung gibt einen Rahmen vor, mit dem klar bewertet werden kann, ob Maßnahmen zu den sechs Umweltzielen beitragen und somit als nachhaltig gelten.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Rechtsvorschrift zur regelmäßigen Berichterstattung über diese Aktivitäten. Sie legt fest, dass Unternehmen über ihre CO2 -Emissionen, ihren Beitrag zum Umweltschutz und ihre Maßnahmen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft Auskunft geben müssen. Ebenso muss dargelegt werden, wie das Unternehmen Chancengleichheit schafft und die Achtung der Menschenrechte sicherstellt.

Berichtspflichtig nach CSRD sind alle börsennotierten Unternehmen sowie nicht kapitalmarkt-orientierte Betriebe, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250

Um Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsdaten zu gewährleisten, gibt es mit der ESRS (European Sustainability Reporting Standard) einen einheitlichen Standard für die elektronische Berichterstattung. Positiver Nebeneffekt: Die Vorgaben zur Erfassung und Verarbeitung ihrer Aktivitäten und Daten geben den berichtspflichtigen Unternehmen klare Leitplanken und entlasten so die Nachhaltigkeitsverantwortlichen.

Nachhaltigkeitsreporting als Wettbewerbsvorteil

Die Berichterstattung zu den eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen sollte von den Unternehmen nicht nur als rechtliche Verpflichtung und zusätzliche Last, sondern auch als Chance für Wachstum und Weiterentwicklung wahrgenommen werden. Nachfolgend teilen wir drei Beispiele, wie Unternehmen profitieren können.

Lenkung von Finanzströmen

Mit der Verpflichtung zur Berichterstattung verfolgt die EU das Ziel, Finanzströme gezielt in nachhaltige Unternehmen zu lenken. Durch transparente Einblicke und klare Standards sollen Investor:innen Verständnis und Vertrauen aufbauen und festigen. Denn mit der zielgerichteten Verteilung ihrer Investitionen sind die Finanzgeber:innen ausschlaggebend für die erfolgreiche Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Um finanzielle Mittel zu generieren und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, ist für Unternehmen eine intensive Auseinandersetzung mit den Anforderungen eines Nachhaltigkeitsreportings essenziell.

Motivation zur eigenen Weiterentwicklung

Im Zuge der steigenden Relevanz von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft verschärfen auch immer mehr B2B-Kunden ihre Anforderungen an Dienstleister und Produzenten. Ein wesentlicher Vorteil der Datenerhebung für ein Reporting ist, dass mögliche Schwachstellen und Risiken im Unternehmen, die bisher nicht bekannt waren oder gar ignoriert wurden, in den Fokus rücken. Dies macht Potentiale für Veränderung sowie die Notwendigkeit für Innovationen sichtbar und motiviert, das eigene Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Gewinnung von Kund:innen und Mitarbeitenden

Eine transparente Kommunikation der Nachhaltigkeitsaktivitäten verbessert zudem die Reputation eines Unternehmens und steigert das Interesse und Vertrauen in den Zielgruppen. Darüber hinaus verändern gute Nachhaltigkeitsrankings das Einkaufsverhalten der Konsument:innen und erhöhen die Relevanz des Unternehmens für potentielle Arbeitnehmer:innen.

Was ist jetzt zu tun?

Umfassende Beratung und Anleitung zur Umsetzung

Wir haben sieben Schritte identifiziert, mit denen Sie sicherstellen, dass Ihr Reporting den Anforderungen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht.

  1. Überprüfen Sie die gesetzlichen Anforderungen und verschaffen Sie sich einen Überblick.
  2. Ermitteln Sie den aktuellen Stand Ihrer vorhandenen Datengrundlage
  3. Erstellen Sie eine CO2 -Bilanz als Grundlage.
  4. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch.
  5. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie.
  6. Beginnen Sie frühzeitig mit der Implementierung der Prozesse für das neue Reporting.
  7. Erheben Sie Daten mithilfe bestehender Managementprozesse.

Für den gesamten Prozess sollten je nach Unternehmensgröße etwa zwölf Monate eingeplant werden. Die bevorstehende Berichtspflicht wird deutschlandweit über 15.000 Unternehmen betreffen. Rechtzeitiges Handeln ist daher unerlässlich! Sich jetzt vorzubereiten, ermöglicht die Auswahl eines kompetenten Partners für die Erhebung der ökologischen und sozialen Kennzahlen, bevor die Zeit zu knapp wird und die steigende Anfrage die verfügbaren Anbieter auslastet.

Wir sind für Sie da! Durch unsere praxisorientierte Herangehensweise helfen wir Ihnen, die Anforderungen erfolgreich zu meistern und Ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu kommunizieren. Wir schärfen den Blick für das Allgemeine und schöpfen die Vorteile eines strategischen Vorgehens aus. Unser Ziel ist es nicht, neue Aufgaben für Unternehmer zu schaffen, sondern mithilfe von Struktur Synergien zu schaffen, z.B. zu bestehenden Systemen wie der ISO 50001. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch!