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Jetzt Förderung für Dekarbonisierung der Industrie sichern – BIK-Förderaufruf 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den zweiten Förderaufruf zum Modul 1, Teilmodule 1 und 3 der Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (BIK) veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit die Chance, attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschungsprojekte zur Reduktion von CO₂-Emissionen zu sichern.


Der Förderaufruf basiert auf der BIK Förderrichtlinie vom 26. August 2024 und unterstützt Projekte, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse nachhaltig reduzieren und zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen.

Warum jetzt handeln?

Um von der Förderung zu profitieren, müssen Unternehmen bis zum 28. Februar 2026 ihre Projektskizze einreichen, um die Fristen noch einzuhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich und abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Was wird gefördert? – Dekarbonisierung und industrielle Transformation

Gefördert werden Unternehmen, die innovative Investitionen oder F&E Projekte umsetzen, um CO₂ Emissionen aus industriellen Prozessen dauerhaft zu reduzieren. Dazu zählen:

  • Modernisierung emissionsintensiver Produktionsanlagen
  • Einführung CO₂-armer oder -freier Technologien
  • Forschung an neuen Verfahren zur Dekarbonisierung

Dazu zählen insbesondere Vorhaben zur Elektrifizierung thermischer Prozesse – etwa elektrische Öfen, Induktion oder Wärmepumpen über 100 °C – kombiniert mit Abwärmerückgewinnung und Lastflexibilisierung. Ergänzend können Brennstoffwechselmaßnahmen auf grünen Wasserstoff in Hochtemperatur‑Prozessen umgesetzt werden. Die BIK-Förderung umfasst dabei sowohl anwendungsorientierte Investitionen als auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte in unterschiedlichsten Industriesektoren.

Ihre Vorteile als Unternehmen – Das bringt Ihnen die BIK-Förderung Attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschung & Entwicklung

Je nach Projektart sind hohe Förderquoten möglich:

  • bis zu 40–50 % für Investitionsvorhaben (Modul 1)
  • bis zu 50 % bei industrieller Forschung
  • bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
  • für KMU sogar bis zu 80 % dank Aufschlägen

Wettbewerbs- und Standortvorteile

Mit der Förderung stärken Unternehmen ihre Zukunftsfähigkeit durch:

  • geringere CO₂ Kosten
  • erhöhte regulatorische Sicherheit
  • stabile, klimafreundliche Produktionsbedingungen

Strategischer Beitrag zur Klimaneutralität 2045

Der Förderaufruf unterstützt Unternehmen, die aktiv zur dekarbonisierten Industrie der Zukunft beitragen möchten.

SEMPACT – Ihr Partner für Energieeffizienz & Fördermittelberatung

Seit über 15 Jahren begleitet SEMPACT Unternehmen auf dem Weg zur Energieeffizienz, Dekarbonisierung und erfolgreichen Fördermittelbeantragung. Mit mehr als 250 erfolgreich umgesetzten Projekten verfügen wir über tiefgehende technische Expertise – besonders im industriellen Umfeld.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Technische Bewertung Ihrer kompletten Produktionsprozesse und technischen Anlagen
  • Identifikation konkreter Energie- und CO₂ Einsparpotenziale
  • Maßnahmenplanung, Umsetzung & Qualitätssicherung
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden

Ihre Vorteile mit SEMPACT

  • Rechtssicherheit durch normgerechte Umsetzung
  • Zugang zu Fördermitteln (BIK, BEG, BAFA u. a.)
  • Produktionssicherheit durch stabile Klimabedingungen
  • Hohe Wirtschaftlichkeit mit kurzen Amortisationszeiten

Wir verstehen uns nicht nur als externe Prüfinstanz, sondern als strategischer Partner, der die Sprache der Industrie spricht. Unser Ansatz: Energieeffizienz als integrierter Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie – nicht als Einzelmaßnahme.

Jetzt starten – Wir begleiten Sie durch den gesamten BIK-Förderprozess


Nutzen Sie die historische Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfit zu machen und sich Fördermittel zu sichern. Wir unterstützen Sie von der Analyse bis zum fertigen Förderantrag.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

Ihr Experte für Energieaudits

Dipl.-Ing. Thomas Schedl

Vertriebsleitung - Senior Consultant - Lead-Auditor 14001/50001

Fon: +49 8191 657088-10

Mobil: +49 174 1815851

Ihr Experte für Energieaudits

Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben: BAFA-Förderung nutzen

Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben:  BAFA-Förderung nutzen

Die Einführung von Treibhausgasneutralität ist eine große Herausforderung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). SEMPACT unterstützt Sie dabei, diesen Weg strategisch und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten – individuell angepasst an Ihr Unternehmen.

Warum lohnt sich das? Wer CO2 reduziert, schafft neue Wachstumsmöglichkeiten und verbessert sein Risikoprofil. Und das Beste: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Kosten mit bis zu 60.000 €.

Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?

Das BAFA unterstützt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Ihr Unternehmen oder Ihre Standorte auf den Weg zur Treibhausgasneutralität bringen.

Was wird im Detail gefördert?

  • die Ist-Analyse und Erstellung einer CO2-Bilanz bzw. THG-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
  • Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationsplans.
  • mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
  • Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
  • Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)

Wer ist Antragsberechtigt?

Alle privaten und kommunalen Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind antragsberechtigt.

Das Besondere: Dieses Förderprogramm unterliegt nicht der De-minimis-Regelung. Selbst Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren mehr als 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten haben, können einen Antrag stellen.

Das macht die Förderung besonders attraktiv – für Unternehmensverbünde, Unternehmen mit mehreren Standorten und KMU, die zusätzlich von einem höheren Förderanteil profitieren.

In welcher Höhe liegen die Förderungen?

Für kleine Unternehmen werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für mittlere Unternehmen 50% und für große Unternehmen werden 40 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €.

In welchem Zeitraum muss der Plan erstellt werden?

Der vollständige Transformationsplan muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung beim BAFA eingereicht werden.

SEMPACT übernimmt die Projektplanung und begleitet Sie, damit Antragstellung und Verwendungsnachweis reibungslos und fristgerecht erfolgen.

Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationsplan?

Um die Anforderungen des BAFA für einen Transformationsplan zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:

  • Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
  • Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
  • Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
  • Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.  
  • Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
  • Eine Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?

Im Rahmen des Transformationsplans fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.

Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:

  • CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
  • Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
  • Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
  • Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)

Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren, oder die Eigenstromerzeugung durch z.B. PV-Anlagen ausbauen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

SEMPACT begleitet Sie Schritt für Schritt durch die digitale Antragstellung – eine unserer Kernkompetenzen. So erhöhen wir Ihre Chancen auf Förderung.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes ab.

Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.

BAFA Förderung Transformationsplan – Ihre Checkliste

  • Wille zur Veränderung
  • Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
  • Alle weiteren Schritte klären wir gemeinsam

Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?

Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.

Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationsplans als förderfähige Kosten angegeben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?

Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.

Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?

Mit dem Förderprogramm für Transformationspläne möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.

Warum fördert der deutsche Staat Transformationspläne?

Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.

Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.

Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.

Ihre Expertin für Transformation
Ihre Expertin für Nachhaltigkeit

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

Fördermittelberatung als strategischer Hebel für Investitionssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit

Sie stehen täglich vor der Herausforderung, wirtschaftliche Stabilität mit zukunftsgerichteten Investitionen zu vereinen. Die Notwendigkeit, Produktionsprozesse zu modernisieren, Energieverbräuche zu senken und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, kollidiert oft mit begrenzten Budgets und komplexen Förderlandschaften. Genau hier setzt die Fördermittelberatung der SEMPACT AG an – als strategisches Instrument zur Entlastung Ihrer Investitionsentscheidungen und zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Investitionen strategisch absichern – Fördermittel als Hebel

Die Förderkulisse in Deutschland ist breit gefächert: Zwischen 5.000 und 6.000 Programme existieren auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Allein die Förderdatenbank der Bundesregierung listet mehr als 2.400 Programme, von denen rund 1.400 auf Unternehmen abzielen – 196 davon explizit auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Doch die Vielfalt ist Fluch und Segen zugleich: Unterschiedliche Förderarten wie Zuschüsse, Tilgungszuschüsse, Kredite, Garantieprogramme, sowie die Unterscheidung zwischen De-minimis-Beihilfen und AGVO-Förderungen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) erfordern tiefgehendes Fachwissen und strategisches Vorgehen.

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die korrekte Einordnung Ihres Unternehmens gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission. Diese weicht von handelsrechtlichen Maßstäben ab und berücksichtigt auch Leiharbeiter sowie Beteiligungsverhältnisse. Eine fehlerhafte Einstufung kann zur Ablehnung von Förderanträgen oder zur nachträglichen Rückforderung von bereits erhaltenen Zuschüssen führen – ein Risiko, das durch professionelle Beratung vermeidbar ist.

Technische Expertise trifft Präzision

Johannes Barnbacher

Als Budgetverantwortliche:r wissen Sie: Investitionen müssen sich rechnen. Fördermittel können da einen Unterschied machen – etwa bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzhaus, wo ein Zuschuss von 1,2 Mio. € auf eine Gesamtinvestition von 7 Mio. € gewährt wurde. Oder bei der Installation einer ORC-Anlage zur Abwärmenutzung, die mit 490.000 € gefördert wurde und jährlich 550 Tonnen CO₂ einspart. Solche Projekte zeigen: Fördermittel sind kein Nebenschauplatz, sondern Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Die SEMPACT AG begleitet Sie dabei nicht nur als Beraterin, sondern als technische Partnerin mit tiefem Branchenverständnis. Unsere Kund:innen schätzen insbesondere die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die hohe technische Expertise unserer Mitarbeitenden. Als eingetragene Energieeffizienzexperten und BAFA-Auditoren kennen wir die Anforderungen der Programme bis ins Detail – sei es die Erstellung eines Einsparkonzepts für Modul 4 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW), die Entwicklung eines Transformationsplans zur Dekarbonisierung (Modul 5), oder die Integration eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 mit den zugehörigen Energiemonitoring-Systemen. Oder bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude, die technische Projektbeschreibung für LED-Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Raumklimaanlagen oder Heizungsanlagen auf erneuerbarer Basis.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen, Fallstricke zu vermeiden, etwa bei der Kombination von Maßnahmen, der Wahl des richtigen Förderprogramms oder der Einhaltung von Fristen und Nachweispflichten. Besonders bei Programmen mit AGVO-Förderung, bei denen der Zuschuss oft nur auf die förderfähigen Mehrkosten gewährt wird, ist eine präzise Kalkulation entscheidend. Im Gegensatz dazu bietet die De-minimis-Regelung eine pauschalere Zuschussberechnung auf die Gesamtkosten – allerdings mit einer Obergrenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren.

Maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Anforderungen

Unsere Erfahrung aus über 250 Projekten in Branchen wie Automobil, Medizintechnik, Gießerei oder Lebensmittelproduktion zeigt: Jedes Unternehmen hat individuelle Anforderungen. Deshalb setzen wir auf maßgeschneiderte Lösungen, die technische Machbarkeit, wirtschaftliche Effizienz und förderrechtliche Rahmenbedingungen vereinen.

In Zeiten vorläufiger Haushaltsführung und politischer Unsicherheiten (wie aktuell im Jahr 2025) ist es umso wichtiger, Fördermittel strategisch zu nutzen. Die SEMPACT AG steht Ihnen dabei als verlässliche Partnerin zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Investitionen absichern, Ihre Prozesse optimieren und Ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen.

Ihr Experte für Fördermittel
Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Geförderte Beratung für Abwärmeprojekte in Baden-Württemberg

Daniel Bogner-Haslbeck und Stefan Braunmüller sind Abwärmeberater für Baden-Württemberg
Daniel Bogner-Haslbeck und Stefan Braunmüller sind zertifizierte Abwärmeberater für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg dabei, Abwärmeprojekte zu initiieren und umzusetzen.

Bei Projekten zur Abwärmenutzung aus Unternehmen sowie aus Rechenzentren, Kläranlagen und Abwasserleitungen werden folgende Themen gefördert:

  • die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung,
  • die Anbahnung großer Projekte zur Abwärmenutzung.

Typischer Projektverlauf inkl. Fördermöglichkeiten:

Im typischen Projektverlauf zur Nutzung von Fördermöglichkeiten ist eine Erhebung und Bewertung der Abwärmepotenziale sowie die Möglichkeiten der Nutzung der Abwärme durch Maßnahmen durchzuführen. Im Projektverlauf werden firmeninterne und externe Abwärmepotenziale hinsichtlich Kosten-Nutzen-Verhältnis analysiert. Wirtschaftlich sinnvolle Projekte können dann begleitet durch einen Fachexperten der SEMPACT AG umgesetzt werden. Die Umsetzung begleiten wir herstellerneutral und produktanbieterunabhängig. Dabei übernehmen wir die Dokumentation, sowie die Begleitung vom Förderantrag bis zum Nachweis für Sie.

Typischer Projektverlauf für die Nutzung von betrieblicher Abwärme inkl. Fördermöglichkeiten durch Land und Bund.

Art und Höhe der Förderung:

Gefördert werden Beratungen und Projektunterstützung bei vielen Themen rund um Abwärme im industriellen Umfeld.

  • Beratungen werden mit einem Zuschuss von maximal 600€ pro Arbeitstag gefördert
  • Erstberatungen werden bis zu 30 Arbeitstage mit maximal 18.000 € gefördert
  • Für Projektanbahnungen können bis zu 100 Arbeitstage und Kosten von maximal 60.000 € gefördert werden

Das Förderprogramm läuft aktuell bis 30.04.2025.

Projektbeispiele für das Förderprogramm Abwärme in Baden-Württemberg

Erstberatung Abwärme

Im ersten Schritt der Beratung erstellen wir einen Überblick über die Energieströme und die Energiebilanz Ihres Unternehmens (Wärme-Quellen-Senken-Plan). Daraus leiten wir Potenziale zur Abwärmeminderung, zur Abwärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung ab. Kurz gesagt erarbeiten wir einen Überblick über die vorhandenen Abwärmepotenziale und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Nutzung Ihrer Abwärme. Ziel dieser geförderten Beratung ist ein individuelles Abwärme- und Energiekonzept für Ihr Unternehmen.

Die Inhalte unserer Erstberatung im Überblick:

  • Förderantrag stellen
  • Förderantrag formulieren
  • Erhebung und Bewertung der Abwärmepotenziale (intern und ggf. extern)
  • Betrachtung von Maßnahmen zur Abwärmenutzung (organisatorisch und technisch) inkl. Kosten-Nutzen-Analyse
  • schriftlicher Beratungsbericht
  • selbstverständlich, wie immer anbieter- und herstellerunabhängig

Projektanbahnung Abwärmenutzung

Aufbauend auf der Erstberatung werden Vorbereitungen der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen zur Vorprojektierung durch SEMPACT gefördert. Bei der Umsetzung der Projekte zur Nutzung von Abwärme können alle aktuellen Förderprogramme einbezogen werden.

Die Inhalte unsere Beratung zu Projektanbahnung im Überblick:

  • Beratungs- und / oder Projektanbahnungsvertrag und Förderantrag
  • Projektbegleitung des Gesamtprojekts
  • Vorbereitung der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen zur Vorprojektierung
  • Kommunikation und Vorauswahl von passenden Technologieanbietern für Ihr Vorhaben

Investition Abwärmenutzung

Nach Analyse, Beratung und einer Vorauswahl von passenden Technologiemöglichkeiten folgt die Umsetzung von individuellen Maßnahmen zur Reduktion Ihrer Abwärme und deren wirtschaftlich sinnvolle Nutzung. Diese können wiederum über Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder des BAFA (Bundesamtes für Außenwirtschaft) finanziell unterstützt werden. Auch hier sind die Experten von SEMPACT an Ihrer Seite und begleiten Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Maßnahme.

Die Inhalte unserer Projektbegleitung im Überblick:

  • Kommunikationsvorlagen für Geldgeber, Geschäftsführung und weitere Stakeholder, um diese von der geplanten Investition zu überzeugen
  • Unterstützung bei Angebotsanfragen und -durchsicht von Anbietern
  • Projektmanagementunterstützung bei Umsetzung von Abwärmeprojekten
  • Förderanträge stellen und verwalten
  • Erstellung der Dokumentation
Ihr Experte für Abwärme

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Experte für Abwärme

Stefan Braunmüller, B.Eng.

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-14

Energieberatung in Landsberg am Lech

Johannes Barnbacher und Danierl Bogner-Haslbeck Energieeffizienz Experten Landsberg am Lech
Energieeffizienz im Unternehmen steigern, dank professioneller Energieberatung
in Landsberg am Lech mit Johannes Barnbacher und Daniel Bogner-Haslbeck der SEMPACT AG

Ob Sie den Energieverbrauch Ihres gesamten Unternehmens oder nur eines bestimmten Betriebsablaufs optimieren möchten – ein gefördertes Energieaudit durch einen qualifizierten Energieberater hilf Ihnen, Ihre betrieblichen Möglichkeiten für Energieeinsparungen zu ermitteln.

Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Beleuchtung wie auch allgemein das Nutzerverhalten der Mitarbeitenden.

Welche Maßnahmen Ihre Energiekosten effizient senken und zum aktiven Klimaschutz beitragen, wissen unsere Energieeffizienz-Experten Johannes Barnbacher und Daniel Bogner-Haslbeck in Landsberg am Lech. Sie unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und zeigen, welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt.

Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen führen mit Qualität zur Umsetzung

Durch eine Investition in nachhaltige Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz verschaffen sich Unternehmen in Landsberg am Lech langfristige Wettbewerbsvorteile. Sie können Heiz,-Kühl- und Produktionskosten verringern und zum Klimaschutz beitragen. Viele dieser Maßnahmen werden von der Bundesregierung gefördert.

Da einige Maßnahmen technisch komplex sind und einen hohen Grad an Planungs- und Ausführungsqualität benötigen, sind viele Unternehmen überfordert. Genau hier kommen unsere qualifizierte Energieeffizienz-Experten ins Spiel: Sie haben das notwendige Knowhow, um hocheffiziente Produktionsprozesse energetisch zu verbessern.

Leistungen von Energieeffizienz-Experten in Landsberg am Lech bei Nichtwohngebäuden, Firmen, Betriebe und Unternehmen
Leistungen der Energieeffizienz-Experten für Unternehmen und Nichtwohngebäude in Landsberg am Lech.

Unsere Energieeffizienz-Experten in Landsberg am Lech liefern eine neutrale, unabhängige und fachgerechte Beratung für Ihr Unternehmen und begleiten Sie auch während der Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen. Zudem unterstützen Sie Ihr Unternehmen die optimalen Fördermittel zu finden und einzusetzen.

Einsparpotenziale mit Energieeffizienz-Experten aufdecken

Vielen Unternehmern und Energiemanagern in Landsberg am Lech ist nicht bewusst, dass Sie die Energieeffizienz ihres Unternehmens mit geringen finanziellen Mittel deutlich erhöhen können. Neben der Reduktion der laufenden Kosten, können Sie Ihren CO2-Ausstoß reduzieren und damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Das BAFA vergibt bis zu 50 % Zuschüsse für Beratungskosten, die durch Energieeffizienz-Experten entstehen. Aber diese Zuschüsse gibt es nur, wenn die Energieberatung und Umsetzungsbegleitung von einem BAFA anerkannten Energieberater oder einer Energieberaterin durchgeführt wird. Bei der SEMPACT AG in Landsberg am Lech sind zwei unserer Mitarbeiter anerkannte Energieberater: Johannes Barnbacher und Daniel Bogner-Haslbeck.

Eine Energieberatung durch unabhängige Experten und Expertinnen gibt Antwort auf viele Fragen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Das betreffende Förderprogramm nennt sich „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und hat zum Ziel Möglichkeiten zur Energiesteigerung aufzudecken.

Quellen:

Ihr Energieeffizienz-Experte

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Energieeffizienz-Experte

Analyse rechnet sich vom ersten Tag an

Die „Low-Hanging-Fruits“, leicht zu hebende Energieeinsparpotenziale, sind langsam abgeerntet. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen trotzdem die Energieeffizienz steigern möchten, so müssen Sie genauer hinschauen.

Kundenwunsch

Das Unternehmen Gebr. Schwarz im Schwarzwald wollte genauer hinschauen. Die Idee war ursprünglich die Abwärmenutzung der Kälte- und der Druckluftanlage zu optimieren. Um eine belastbare Datenbasis zu schaffen wurde SEMPACT beauftragt Messungen durchzuführen und auszuwerten.

Unser erster Ansatz war einen Wärmequellen/-senkenplan zu erstellen und damit den Wärme-bzw. Kältefluss des Unternehmens zu visualisieren. Es wurden Strom-, Wärme- und Druckluftmessungen durchgeführt. Dadurch konnten wir den IST-Zustand des Unternehmens abbilden.

Ergebnisse der Strom-, Wärme- und Druckluftmessungen liefern unerwartete Ergebnisse

Gebr. Schwarz arbeitet bereits mit einem hohen Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, doch die Analyse lieferte einige unerwartete Ergebnisse.

Für die Kältemaschine (KKM) war eine Wärmerückgewinnung (WRG) installiert, die die entstehende, überschüssige Wärme in die Lüftung (RLT), die Warmwasserbereitung (WWB) und die Heizung fördern sollte. Durch die Messungen wurde klar, dass das System nicht funktionierte und teilweise in die falsche Richtung förderte. Sprich, es wurde Wärme von der WWB und der Heizung in die Kältemaschine geleitet – eine Erkenntnis, die sowohl uns, als auch Gebr. Schwarz überrascht hat.

Wärme- und Kälteversorgung

Gewünschtes Abwärmekonzept wird zu neuer Wärme- und Kälteversorgung

Als Folgerung erstellten wir kein Abwärmekonzept, sondern zwei Varianten für eine neue Wärme- und Kälteversorgung. Für die wirtschaftliche Bewertung ermittelten wir außerdem welche Förderungen für die Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

In beiden Varianten soll die WWB auf elektrische Drucklauferhitzer umgestellt werden. Somit kann die Zirkulationsleitung abgestellt werden, das Risiko der Legionellenbildung wird reduziert und es muss kein Warmwasserboiler mehr konstant beheizt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen beide Varianten kurz vorstellen.

Die beiden Varianten der neuen Wärme und Kälteversorgung

Variante A – höchste Energieeffizienz

Das besondere bei dieser Variante ist der Einsatz einer Kältemaschine mit Wasser als Kältemittel. Diese erreicht einen COP von 30. So wird die Belastung für die Umwelt stark reduziert, da kein fluorhaltiges Kältemittel mehr verwendet wird.

Bei dieser Variante könnten insgesamt Fördergelder in Höhe von 34.000 € in Anspruch genommen werden. Das reduziert die Amortisationszeit auf ca. 1,9 Jahre.

Variante A – höchste Energieeffizienz

Variante B – höchste Kosteneffizienz

Fördergelder in Höhe von 14.000 € könnten bei dieser Variante in Anspruch genommen werden, was die Amortisationszeit auf ca. 1,4 Jahre reduziert.

Varliante B – höchste Kosteneffizienz

Als Konsequenz aus dieser Analyse können wir nur mit Nachdruck darauf hinweisen, dass sich eine gründliche Analyse mit Messungen lohnt, um die Energieflüsse transparent abzubilden und die höchste Effizienz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten.

Denn – Energie ist eine wertvolle Ressource.

Alles KMU oder was?

Junge Frau am PC in einer Produktionshalle

Aufgrund unserer vielfältigen Projekte rund um die Themen

  • Testierung von alternativen Energiemanagementsystemen (gem. SpaEfV)
  • Förderanträge (z. B. zur Förderung von Querschnittstechnologien)
  • Energieaudits (gem. Energiedienstleistungsgesetz)

werden wir oft mit der Frage konfrontiert, „Ist mein Unternehmen ein KMU?“
Um eines vorweg zu nehmen: Wenn im Energierecht von KMU die Rede ist, dann ist immer die KMU-Definition nach der Kommission der Europäischen Union gemeint, die sich zum Teil deutlich von den Definitionen nach Deutschem Handelsgesetzbuch (HGB) oder nach dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn unterscheidet.

Um die KMU-Frage final beantworten zu können, haben wir eine auf Energie- und Unternehmensrecht spezialisierte Anwaltskanzlei um Stellungnahme dazu gebeten. Das Ergebnis wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

Der Sommer wird heiß und der Winter auch …

Vertrocknete Blume als Folge des Klimawandels. Das GEG soll helfen, fossile Energieträger bei Heizungen durch erneuerbare Energien auszutauschen.

… zumindest dann, wenn Sie eine richtig dimensionierte und funktionsfähige Heizungsanlage haben.

Das neue Gebäude-Energien-Gesetz, kurz GEG, umgangssprachlich gern als Heizungsgesetz betitelt, wurde viel und hitzig in den Medien diskutiert. Kurz zusammengefasst – Heizungen mit fossilen Energieträgern sollen durch erneuerbare Energien ausgetauscht werden. Diese Pflicht verschiebt sich, wenn in der Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt.

Passend für alle, die hier aktiv werden müssen, hat die KfW und das BAFA das Förderprogramm aktualisiert. Neben dem Neubau von KfW-Effizienzhäusern und der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind auch Einzelmaßnahmen in gewerblichen Bestandsgebäuden eingeschlossen.

Auch Maßnahmen zur Erneuerung und/oder Optimierung der Wärmeerzeugung, -verteilung und –speicherung sind mit dem GEG der BAFA förderfähig.



Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen ab 0,01 % bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren. Für die Sanierung von kompletten Gebäuden wird zusätzlich je nach erreichtem Effizienzstandard ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 20 % gewährt.

Einzelmaßnahmen sind nur über das BAFA förderfähig. Dafür betragen die Fördersätze zwischen 10 % und 40 %.
Bei den genannten Einzelmaßnahmen sind neben der Gebäudedämmung und dem Einbau von energiesparenden Fenstern, Türen und Toren auch Maßnahmen zur Erneuerung und/oder Optimierung der Wärmeerzeugung, -verteilung und –speicherung förderfähig.

Welche Maßnahmen sind in diesem Rahmen möglich?

  • Im Bereich der Wärmeerzeugung ist das z. B. der Einbau Wärmepumpe oder die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses.
  • Heizungsoptimierung wie z. B. Hocheffizienzpumpen und Heizungssteuerung
  • Im Bereich der Gebäudehülle können Fenster-, Dach- und Fassadensanierungen gefördert werden.
  • Auch sog. „Anlagentechnik außer Heizung“ sind förderfähig. Dazu zählen beispielsweise Lüftungsanlagen, Kälteanlagen und Beleuchtungstechnik.
  • Bei allen wasserführenden Systemen ist zusätzlich die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs zwingende Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen.

Sprechen Sie uns an, wenn es um die bedarfsgerechte und herstellerunabhängige Auslegung und Planung Ihrer Heizungsanlage geht.

Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie auch auf der Website der KfW.


Antonia Meichelböck
im Interview

Energie ist seit Menschengedenken immer schon das Thema Nummer 1 das es zu lösen gibt. Dabei ist es sehr wichtig, dass Energie für die Unternehmen und privaten Haushalte kontinuierlich zur Verfügung steht und bezahlbar bleibt. In unserem Beitrag betrachten wir die Herausforderungen von Unternehmen. Die drastischen Anstiege der Preise für Energieträger wie z.B. Heizöl, Gas, Strom und Kohle machen es aktuell allen Unternehmen schwer, ihre Energiekosten einzupreisen und an den Verbraucher weiterzugeben – eine Herausforderung.

Die Betrachtung regenerativer Energien wie Wärme, Wasser, Strom, Wind, Solarthermie und Photovoltaik, um nur einige zu nennen, ist dabei sehr wichtig. Dadurch verringerte CO2-Emissionen bergen ein beträchtliches Einsparpotenzial. Gerade das Zusammenspiel verschiedener Energieträger, neuer Technologien und Effizienzmaßnahmen und dann noch gesetzliche Vorgaben stellt die Unternehmen vor die Herausforderung den Überblick zu behalten und im Vorfeld die möglichen Maßnahmen zu bewerten oder eine zukunftsfähige Strategie zum Energie- und CO2-Sparen zu entwickeln.

Genau hier beginnt das Aufgabenfeld eines Energieberaters. Die Aufgabe ist zuerst eine Analyse des Verbrauchs und der Verbraucher durchzuführen. Das Thema Energie stand in manchen Unternehmen nicht zu sehr im Fokus. In den meisten Unternehmen werden die Strom-, Wasser- und Gaszähler herangezogen, um den Bedarf zu ermitteln. Um ein Unternehmen umfassend zu beraten sind aber deutlich mehr Daten notwendig.

Interview mit Antonia Meichelböck – Energieeffizienzcoach bei der SEMPACT AG:

1. Wenn Sie im ersten Gespräch mit einem neuen Kunden sind, auf welche Erwartungen treffen Sie am häufigsten?

Das ist schwer pauschal zu beantworten, da jeder Kunde andere Erwartungen hat. Sowohl die Unternehmensgröße als auch der Entwicklungsstand ist bei jedem Kunden unterschiedlich. Große Unternehmen haben sich meist bereits mit dem Thema Energieverbrauch befasst und auseinandergesetzt – kleine Unternehmen und Mittelständler sind oft noch sehr auf die Produktion fokussiert und befassen sich jetzt erst mit Potenzialen in Gebäudeinfrastruktur und Versorgungsprozessen und haben hier Beratungsbedarf. Grundsätzlich ist es die Erwartungshaltung, mit möglichst wenig Investition viel Energieeinsparung zu erzielen. Bei sogenannten „Low-hanging-fruits“ ist es relativ einfach umsetzbar, den Energieverbrauch durch einfache Maßnahmen zu optimieren. Je nach Entwicklungsstand der Unternehmen erhöhen sich auch die Investitionen, denn je mehr Potenziale die Unternehmen schon gehoben haben, umso kostenintensiver wird es – wenn zum Beispiel Maschinen ausgetauscht, Prozesse verknüpft oder ganze Anlagen erneuert werden müssen. Diese Umsetzung kann nur funktionieren, wenn die reine Betrachtungsweise von einem möglichst hohen Return of Investment (ROI) geändert wird, indem man weitere Faktoren miteinbezieht und langfristiger denkt.

Welche Erwartungen betreffen Sie in Ihrer Beratungstätigkeit direkt?

Unsere Kunden erwarten in erster Linie Ideen und eine wirtschaftliche Bewertung ihrer Potenziale. Dabei sind ihnen unsere Empfehlungen als auch Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung wichtig. Wir unterstützen unsere Kunden im gesamten Prozess, indem wir die Umsetzung der Maßnahmen begleiten, Angebote für sie einholen und Fördermöglichkeiten berücksichtigen. Hier stehen wir ausschließlich auf Seite der Kunden, da wir anbieterunabhängig sind. Somit können wir eine erfolgreiche Projektentwicklung sicherstellen und festgesteckte Ziele erreichen.

2. Was sind die häufigsten Missstände, die in Unternehmen bei Ihren Analysen auffallen?

Grundsätzlich ist es wenig zielführend, nicht das gesamte System und nur die einzelnen Bereiche als unabhängige Prozesse zu betrachten. Bei Analysen wird oft klar, dass sich einzelne Bereiche gut verknüpfen lassen ( z.B. Wärmerückgewinnung bei Druckluft, um das Heizsystem zu unterstützen). Die reine ROI-Bewertung ist, wie vorhin schon erwähnt, nicht auf energetische Maßnahmen anzuwenden. Vor allem wenn es um größere Maßnahmen geht, ist er das falsche Instrument. Energetische Maß-nahmen rechnen sich oft nach längerer Zeit, daher gibt der ROI oft einen falschen Blick auf die Maßnahme. Besser ist es mit einem dynamischen Kapitalwert zu rechnen, der auf längere Sicht aussagekräftiger ist. Außerdem ist eine rein wirtschaftliche Bewertung zu eindimensional. Themen wie CO2-Emission, Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, Mitarbeiterbefinden und weitere Umweltauswirkungen werden außer Acht gelassen. Authentizität benötigt ernsthafte Investments anstatt CO2-Kompensation. Bei vielen Maßnahmen können außerdem Förderungen beantragt werden, deren großer Umfang vielen Unternehmen nicht bewusst ist.

3. Welche Veränderungen und Einsparungen haben die Umwelt-Managementsysteme
DIN ISO 50001 und EMAS auf die Unternehmen, welche nachhaltigen Effekte sehen Sie in diesen Unternehmen?

Grundsätzlich ist es wenig zielführend, nicht das gesamte System und nur die einzelnen Bereiche als unabhängige Prozesse zu betrachten. Bei Analysen wird oft klar, dass sich einzelne Bereiche gut verknüpfen lassen ( z.B. Wärmerückgewinnung bei Druckluft, um das Heizsystem zu unterstützen). Die reine ROI-Bewertung ist, wie vorhin schon erwähnt, nicht auf energetische Maßnahmen anzuwenden. Vor allem wenn es um größere Maßnahmen geht, ist er das falsche Instrument. Energetische Maß-nahmen rechnen sich oft nach längerer Zeit, daher gibt der ROI oft einen falschen Blick auf die Maßnahme. Besser ist es mit einem dynamischen Kapitalwert zu rechnen, der auf längere Sicht aussagekräftiger ist. Außerdem ist eine rein wirtschaftliche Bewertung zu eindimensional. Themen wie CO2-Emission, Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, Mitarbeiterbefinden und weitere Umweltauswirkungen werden außer Acht gelassen. Authentizität benötigt ernsthafte Investments anstatt CO2-Kompensation. Bei vielen Maßnahmen können außerdem Förderungen beantragt werden, deren großer Umfang vielen Unternehmen nicht bewusst ist.

4. In welcher Technologie sehen Sie Ihrer
Meinung nach das größte Einsparpotenzial
für die Zukunft?

Das muss im Einzelnen betrachtet und kann nicht pauschal beantwortet werden. Regenerative Alternativen zur Wärmeversorgung ergeben Einsparpotenziale im Sinne der CO2-Emission – die zukünftig als mindestens genauso notwendig betrachtet werden muss, wie der wirtschaftliche Aspekt. Hier wird auch durch Automatisierung und Digitalisierung ein hohes Einsparpotenzial möglich sein. Ein offener Austausch und der Wegfall von Konkurrenzgedanken zwischen Unternehmen könnte Einsparpotenziale und Innovationen beschleunigen. Zum Beispiel wenn ein Unternehmen die Abwärme eines anderen nutzen kann. Wenn Wissen geteilt wird oder auch der Fuhrpark. Örtlich vernetzte PV-Anlagen haben auch hohe Potenziale. Der Cloud-Gedanke sollte nicht nur digital, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden. Das größte Einsparpotenzial liegt meiner Meinung nach, wie vorhin schon erwähnt, darin, aufzuhören rein wirtschaftlich zu bewerten und andere Faktoren miteinzubeziehen. Momentan kommen so viele Technologien auf den Markt, dass es falsch wäre, sich auf eine festzulegen.

5. Nach einer ersten Analyse und Bestandsaufnahme eines Unternehmens bis zur erfolgreichen Umsetzung ist es ein langer Weg. Welchen Zeitraum müssen Unternehmen realistisch einplanen?

Das ist individuell abhängig von den umzusetzenden Maßnahmen. Wir bei SEMPACT bieten unseren Kunden die komplette Bandbreite an. Von der einzelnen Einsparmaßnahme bis zur kompletten Transformation zum klimapositiven Unternehmen. Dabei zählt jeder Schritt. Um wirklich etwas zu verändern, benötigen alle Beteiligten Zeit zur ganzheitlichen Betrachtung und Planung von Maßnahmen. Aus Erfahrung sind schnelle Maßnahmen jedoch nicht die wirkungsvollsten.
Wir wollen an die Ursache ran und nicht gegen Symptome ankämpfen.

6. Bei fast allen Unternehmen wird Energie in Wärme umgewandelt und fast ungenutzt ins Freie abgeleitet, welche Möglichkeit stehen hier Kunden zur Verfügung?

Zuerst einmal muss abgefragt werden, ob das Unternehmen die Wärme anderweitig gebrauchen könnte. Wie kann zum Beispiel die Wärme gebündelt werden? Eine Möglichkeit wäre hier, statt dezentrale Luftkühler eine zentrale Wasserkühlung an Maschinen (z.B. Spritzgussmaschinen) anzubinden und somit die Abwärme nicht in Umgebungsluft abzugeben, sondern in ein zentrales Netz einzuspeisen. Die ausgekoppelte Wärme könnte kann somit zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Und gleichzeitig würde der Energiebedarf für die Klimatisierung reduziert.

7. Stichwort: Kälte aus Wärme?

Dazu brauch es eine Grundvoraussetzung: Die Wärme muss kostenlos zu Verfügung stehen (Abfallprodukt, Restwärme, Abwärme) und nicht extra dafür erzeugt werden. Das wäre absolut ineffizient, da immer ein Wärmeverlust durch die Umwandlung entsteht. Wenn Wärme also kostenlos zur Verfügung steht und nicht anderweitig eingesetzt werden kann, wie bei Ihrer letzten Frage erläutert, dann kann über Kälteerzeugung nachgedacht werden. Für diesen Prozess gibt es Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen. Diese benötigen unterschiedliche Temperaturniveaus und haben unterschiedliche Investitionskosten. Grundsätzlich muss das Temperaturniveau aber sehr hoch sein. (Absorption ab ca. 85 °C / Adsorption ab ca. 65°). Der Einsatz dieser Maschinen muss gut kalkuliert werden und ist vor allem abhängig von den Betriebsstunden der Wärmeverfügbarkeit und vom Temperaturniveau des Kältebedarfs, da die Maschinen im Verhältnis zu normalen Kältemaschinen deutlich teurer sind. Alles in allem müssen viele Kriterien erfüllt sein, dass sich der Einsatz rechnet. Hier ist es wieder wesentlich, bewusst das gesamte System zu betrachten und nicht in einzelnen Prozessen zu denken.

8. Ein abschließender Gedanke?

Zusammenfassend kann ich sagen, dass es uns als Beratern wichtig ist, dem Kunden auf Augenhöhe zu begegnen und zu agieren, die Prozesse im Unternehmen genau zu analysieren und spezifische und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Um langfristig effizient zu wirtschaften, müssen alle Systeme des Unternehmens miteinbezogen werden. Ein realistischer Erfolg der Maßnahmen ist auch immer davon abhängig, dass alle Beteiligten am selben Strang ziehen. Nur so kann Wandel ermöglicht werden.

BAFA fördert
Ihre strategische
Planung zu
Treibhausgas-
neutralität

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Warum ist das wichtig? In einer sich ständig verändernden Welt können veraltete Informationen zu falschen Entscheidungen führen. Aktuelle Inhalte bedeuten: Sie handeln sicher, effizient und zukunftsorientiert.

Treibhausgasneutralität im Unternehmen erfolgreich einzuführen und dabei die Mitarbeiter bestmöglich einzubinden, stellt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. SEMPACT nimmt sich dieser Aufgabe an und sorgt dafür, dass Ihr Weg zur Treibhausgasneutralität strategisch und wirtschaftlich sinnvoll an die Situation Ihres Unternehmens angepasst wird. Denn wenn Sie Lösungen zur Reduktion von C02 entwickeln, ergeben sich daraus neue Wachstumsmöglichkeiten und günstigere Risikoprofile. Die Kosten, die hierfür anfallen, werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) mit bis zu 90.000 € gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?

Das BAFA fördert die Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine individuelle Transformation zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen oder Unternehmensstandorten.

Was wird im Detail gefördert?

  • die Ist-Analyse und Erstellung einer CO2-Bilanz bzw. THG-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
  • Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationsplans.
  • mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
  • Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
  • Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)

Wer ist Antragsberechtigt?

Alle privaten und kommunalen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sind berechtigt, einen Antrag auf Förderung eines Transformationsplan zu stellen.

Das interessante an diesem Förderprogramm ist, dass es der De-minimis-Regelung nicht unterliegt. Auch Unternehmen, die im laufenden oder den zwei vorangegangenen Kalenderjahren Beihilfen über 200.000 € erhalten haben, dürfen einen Antrag auf Förderung eines Transformationsplans stellen.

Diese Regelung macht die Förderung von Transformationsplänen für Unternehmensverbände und Unternehmen mit mehreren Standorten attraktiv und schmälert gleichzeitig nicht die Attraktivität für KMUs, die wiederum durch einen höheren prozentualen Anteil gefördert werden.

In welcher Höhe liegen die Förderungen?

Für kleine Unternehmen werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für mittlere Unternehmen 50% und für große Unternehmen werden 40 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 90.000 €.

In welchem Zeitraum muss der Plan erstellt werden?

Der vollständige Transformationsplan muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung als Nachweis beim BAFA eingereicht werden. SEMPACT übernimmt die Projektplanung für den Transformationsplan und begleitet Sie dabei, sodass eine fristgerechte Antragstellung erfolgt.

Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationsplan?

Um die Anforderungen des BAFA für einen Transformationsplan zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:

  • Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
  • Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
  • Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
    • Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.  
  • Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
  • Mindestens ein Vorhaben des Förderprogramms der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) muss im Einsparkonzept vorgesehen sein. Das können Maßnahmen zur Reduktion von Energie oder Ressourcen sein. Dies kann zum Beispiel mit dem Ressourceneffizienzprogramm kombiniert werden.
  • Eine Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

Mehr Informationen zu Scope 1, 2 und 3 und dem GHG Protocol finden Sie in unserem Fachartikel zu CO2-Bilanzierung. 

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?

Im Rahmen des Transformationsplans fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.

Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:

  • CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
  • Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
  • Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
  • Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)

Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren. 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

SEMPACT begleitet Sie durch den Prozess der digitalen Antragstellung, das ist eine unserer Kernkompetenzen. So führen wir Sie stressfrei und Schritt für Schritt durch den Prozess, um eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit der Förderung zu erreichen.

Eine garantierte Förderung können wir nicht zusichern, da seitens des BAFA kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Hausmitteln des Bundes steht. 

Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.

BAFA Förderung Transformationsplan – Ihre Checkliste

  • Wille zur Veränderung
  • Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
  • Alle weiteren Schritte werden individuell mit Ihnen besprochen

Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?

Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.

Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationsplans als förderfähige Kosten angegeben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?

Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.

Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?

Mit dem Förderprogramm für Transformationspläne möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.

Warum fördert der deutsche Staat Transformationspläne?

Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.

Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.

Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.

Ihr Experte zu diesem Thema

Dipl.-Ing. Thomas Schedl

Vertriebsleitung - Senior Consultant - Lead-Auditor 14001/50001

Fon: +49 8191 657088-10

Mobil: +49 174 1815851