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Wärmewende: Worum geht’s dabei?

Waermebild - Abwärmenutzung

Gesetzgebung rund um Abwärme, Wirtschaftlichkeit von Abwärmenutzung, Abwärme aus Abwasser sowie Rechenzentren, ein Netzwerk für Abwärmenutzung, Abwärmenutzung aus Industrie sowie Kommunen als Schlüsselakteure der Abwärmewende – um all das drehte es sich auf der Bundesabwärmetagung am 10. Oktober 2024 in Berlin. Ein paar Notizen dazu von Daniel Bogner-Haslbeck.

Wärmewende: Worum geht’s dabei? Täglich wird derzeit eine große Menge an Abwärme ungenutzt in die Umwelt abgeleitet, in industriellen Prozessen, in thermischen Abfallbehandlungsanlagen, in Rechenzentren oder im Abwasser. Zukünftig könnten weitere Bereiche hinzukommen wie beispielsweise Elektrolyseure. In jeder dieser Branchen gibt es Potenziale im Terawatt-Bereich, häufig sind diese noch nicht einmal bekannt.

Viele Bereiche sind über Jahre unter den Tisch gefallen. Die Hemmnisse zum Heben dieser Effizienzpotenziale sind unterschiedlicher Natur: Es besteht ein Mix aus technischen, organisatorischen, rechtlichen oder finanziellen Hürden, häufig miteinander verwoben. Dadurch wird klar, dass es kein großes Instrument geben wird, das all diese Abwärme „retten“ kann. Stattdessen braucht es viele unterschiedliche Ansätze und Projekte. Die Bundesabwärmetagung in Berlin widmete sich 2024 einem Teil dieser Projekte und war ein kleiner Kristallisationskeim für Vernetzung, Erfahrungsaustausch und für die gemeinsame Suche nach Lösungsvorschlägen.

Gesetzgebung rund um Abwärme 

Christian Maaß vom BMWK stellte „Vorgaben und Anreize zum effizienten Umgang mit Abwärme“ vor. Die Maßnahmen setzen sich aus drei Steuerelementen zusammen, dem Ordnungsrecht, Förderprogrammen sowie Kommunikation/Wissensaufbau. Jahrzehntlang wurde auf Freiwilligkeit bei der Abwärmereduzierung gesetzt, mit ein bisschen Nudging, jedoch wenig erfolgreich. Bislang war das Thema Abwärme rechtlich in keinem einheitlichen Fachgesetz geregelt. Das ändert sich nun erstmalig mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie Wärmeplanungsgesetz (WPG). In Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung ergibt sich dadurch sowohl von Angebots- als auch Nachfrageseite ein neues Gelegenheitsfenster für einen Dialog zwischen Wärmeabnehmern, -versorgern und -anbietern. 

Rechnet sich Abwärmenutzung? Das kommt darauf an…

Ein Diskussionspunkt war die unterschiedliche Erwartungshaltung bezüglich Amortisationszeiten von Abwärmenutzungsmöglichkeiten: Industriebetriebe mit Abwärmequellen rechnen hier ganz anders als beispielsweise ein Wärmenetzbetreiber. Ausschlaggebend ist die Verteilung von Risiken und die Preisgestaltung für den letztendlichen Wärmepreis. Hier sind völlig unterschiedliche Konstellationen und Vertragsarten möglich, beispielsweise dass ein Wärmenetzbetreiber Abwärme von einem Industriebetrieb in den ersten 3 Jahren für 12 ct/kWh abnimmt, und danach nur noch 1 ct/kWh bezahlt. Ebenso ist die Einbindung von dritten Vertragsparteien möglich, um die Kosten und Risiken anders zu verteilen. 

Wärme aus Abwasser

5 – 10 % des Gebäudeenergiebedarfs in Deutschland könnte durch die Wärmerückgewinnung von Abwasser gedeckt werden, regional unterscheidet sich das stark. Dabei kann die Wärme aus den Abwasserkanälen oder aus Kläranlagen genutzt werden. In Hamburg kommen beispielsweise künftig, im ersten Schritt, circa 60 MW an Leistung aus dem zentralen Klärwerk, von insgesamt 1.600 MW an Wärmeleistung. 

Die Wirtschaftlichkeit von Abwärmenutzung aus Abwasser hängt von vielen Faktoren ab. Abwasser ist sehr heterogener Stoff, mit unterschiedlichsten Zusammensetzungen. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Systeme: Abwassersysteme mit Niederschlagswasser und die Trenn-Kanalisation (zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser). Tendenziell ist Niederschlagswasser kühler als Schmutzwasser. Es kommt jedoch auch stark auf lokale Gegebenheiten an und bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung, ob Wärme aus Abwasser sinnvoll nutzbar ist. 

Gegebenenfalls können Abwassernetze künftig auch als „Fernwärmnetz light“ genutzt werden. Damit könnten eventuell auch mehr Betriebe, die einen Wärmeüberschuss haben, ihre Wärme direkt über das Abwassernetz loswerden, ohne vorher so stark rückkühlen zu müssen. Dies erfordert jedoch auf jeden Fall eine Betrachtung der Mikrobiologie des Wassersystems. 

Wird die Abwärmenutzung von Kommunen und Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen, so kann dies einen Beitrag zu Resilienz und für die energetische Zukunftssicherung sein. Hilfreich hierfür ist es auch, den „Schmuddelcharakter“ des Abwassers loszuwerden. Positive Berichterstattung und Meldungen wie „unser Gebäude wird mit Abwasser geheizt“ leisten ihren Beitrag. Insbesondere, da der Ruf von Wärmepumpen in den letzten Jahren deutlich gelitten hat und die Kommunikation von neuer Gesetzgebung (Stichwort „Heizungsgesetz“) nicht besonders erfolgreich war. Der Fokus sollte auf dem liegen, was geht. Die meisten Unternehmen und Kommunen sind noch Neulinge beim Thema Abwärme. Feldforschung betreiben, pragmatisch sein, weiterentwickeln, im Dialog sein, miteinander lernen. Darum geht es.  

Abwärmenutzung aus Rechenzentren

Die derzeitigen Prognosen besagen, dass wir mit einem weiter steigenden Energiebedarf für Rechenzentren zu rechnen haben. Die Power Usage Effectiveness (PUE) ist zwar in der Vergangenheit gestiegen, allerdings frisst die Zunahme an zugebauter Rechenleistung diesen Effizienzgewinn mehr als auf. Effizienz wird daher zunehmend auch für Rechenzentrumsbetreiber gesetzlich gefordert.

Und hierbei sind wir in der EU und Deutschland bei weitem nicht die Einzigen. In China wurde ein PUE von 1,2 zum gesetzlichen Standard definiert. Die Podiumsdiskussion in Berlin zeigte jedoch auch, dass hier bei gesetzlichen Vorgaben keine Schnellschüsse gemacht werden sollten. Beispielsweise könnte es zu ungewollten Nebeneffekten wie Millionen Kubikmeter zusätzlichem Wasserverbrauch kommen, um den PUE abzusenken mittels Verdunstungskühlern. Die neuen Vorgaben dienen jedoch auch dazu, dass, wenn sich Rechenzentren neu ansiedeln, Orte ausgewählt werden, wo die Abwärme auch genutzt werden kann. Bereits vor der Bauplanung sollten die Gedanken in diese Richtung angeregt werden.

Das Energieeffizienzgesetz reguliert nun erstmalig die Rechenzentrums-Branche in Bezug auf Effizienzsteigerung. Die Praxis wird zeigen, wie anwendbar das Gesetz ist und wo es gegebenenfalls Veränderungen braucht. 

AWA-Netz (Abwärme-Netzwerk) 

Zur Eröffnung der Tagung wurde das neu gegründete AWA-Netz (Abwärme-Netzwerk) vorgestellt. Dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt hat das Ziel, die erfolgreiche Wärmewende in Gang zu bringen, die Sichtbarkeit für das Thema Abwärme zu erhöhen sowie die Abwärmenutzung zu vereinfachen. 

AWA-Netz soll möglichst regionale oder lokale Akteure miteinander vernetzen. Jeder kann mitmachen, von Unternehmen (mit Abwärmequellen oder Abwärmesenken), Kommunen, Dienstleistern, Stadtwerken bis hin zu weiteren Wärmeplanungsinteressierten. 

Praxisbeispiele von Abwärmenutzung: Berlin, Hamburg, Ludwigsburg 

Zum Abschluss der Tagung wurden gelungene Beispiele aus der Praxis vorgestellt. 

Berlin: Niedertemperatur-Abwärme aus U-Bahn-Stationen, Industrie und Rechenzentren

Ubahn

In Berlin wurde eine Studie zur Abwärmepotenzialermittlung vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und ifeu Institut (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) vorgestellt. In Berlin sind es heute vor allem U-Bahn-Stationen, sowie industrielle Prozesse in den Branchen Pharmazie und Lebensmittel, welche hohe Abwärmepotenziale aufweisen. Die Abwärme liegt daher meist im Niedertemperaturbereich (< 65 °C) vor. Künftig könnten vor allem Rechenzentren als Abwärmequellen in Berlin dienen.  

Hamburg: Hochtemperatur-Abwärme aus Metall- und Mineralöl-Industrie

Eisen, verrostet

In Hamburg wurden die Metallerzeugung & -verarbeitung sowie die Mineralölverarbeitung als Haupt-Abwärmequellen identifiziert.

Über 1 TWh an Abwärme entsteht allein durch einige wenige Großbetriebe. Diese Abwärme wird nach und nach erschlossen und nutzbar gemacht. Zudem wurde eine Abwärmepotenzialstudie durchgeführt, um auch niederkalorische Abwärmequellen zu identifizieren. Die Erhebung erfolgte über ein Firmenkataster, geclustert nach Wirtschaftszweigen. Kriterien der Bewertung bzw. Kategorisierung der Potenziale waren dann die folgenden: Abwärmemenge, Temperaturniveau, zeitliche Charakteristik, Entfernung bestehendes/potenzielles Wärmenetzgebiet und die Zukunftsfähigkeit.

Die Studie zeigt, wie wichtig es ist, sich über viele Kriterien Gedanken zu machen. Denn was nützt es uns, wenn absehbar ist, dass eine bestimmte Abwärmequelle in 10 Jahren nicht mehr zur Verfügung steht? Abwärmenutzung und der Ausbau von Wärmenetzen erfordert Langfristigkeit. 

Ludwigsburg: Kommunale Akteure als Innovatoren der Wärmewende

Marktplatz Ludwigsburg

Von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg erfuhren wir, warum gerade kommunale Akteure prädestiniert sind, um eine Schlüsselrolle in der Wärmewende vor Ort einzunehmen und diese aktiv voranzutreiben.

Da ist die Erwartungshaltung bezüglich des Kapitaleinsatzes mit meist deutlich geringeren Kapitalkosten als von privaten Akteuren (die Renditeerwartung kann bzw. sollte 0 sein). Außerdem werden die Steuern vor Ort gezahlt und lokale Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten.

Die Wärmeversorgung ist auch ein Teil der Daseinsfürsorge. Um die psychologische Unsicherheit eines großen Teils der Bevölkerung zu verringern, in Bezug auf Energie- und Wärmeversorgung, ist ein glaubwürdiger lokaler Akteur, welcher Perspektiven bietet, enorm wichtig.

Auch das Fehlen eines Stadtwerks oder kommunalen Akteurs ist kein Naturgesetz! Kommunale Innovation entsteht durch Verantwortungsübernahme. Interkommunale Servicegesellschaften können entstehen. Und natürlich muss nicht alles kommunal sein, auch die Einbindung privatwirtschaftlicher Akteure macht Sinn.  

Wir haben viele Ideen:

Wir bringen unser Team stetig auf den neuesten Stand, um Ihnen und Ihren Unternehmen innovative Beratungsleistungen bieten zu können. Wenn Sie loslegen möchten, unterstützen wir Sie bei den folgenden Schritten:

  1. Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, der eingesparten Menge Endenergie sowie der CO2-Vermeidungskosten unterschiedlicher Varianten
  2. Fördermittel oder gesetzliche Pflichten? Prüfen, was möglich und nötig ist!
  3. Ermittlung des energetischen Status Quo, inkl. Zuordnung des Endenergieeinsatzes zu allen Wärmeprozessen
  4. Abwärme vermeiden: Prüfung alternativer Verfahren
  5. Abwärme vermindern, bspw. durch die Absenkung von Temperaturniveaus, das Isolieren von Anlagen und Leitungen oder die Optimierung von Taktzyklen
  6. Erstellen einer Kopplungsmatrix zwischen potenziellen Wärmequellen und -senken
  7. Ausschluss von erkennbar technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbaren Kopplungen
  8. Priorisierung von Abwärmenutzungspotenzialen (prozessintern, im Unternehmen, außerbetrieblich)

Jetzt anmelden!

In unserem Online-Workshop zur Abwärmebewertung nach EnEfG am 07.11.2024 von 09:30 bis 12:00 Uhr nähern wir uns der konkreten Umsetzung dieser Anforderungen, gepaart mit dem erzeugbaren Mehrwert für Ihr Unternehmen.

Jetzt anmelden!

Quellen:

Ihr Experte für Abwärme

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Experte für Abwärme

Stefan Braunmüller, B.Eng.

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-14

Abwärme Plattform ist online

Abwärmeplattform

Seit 15.04.2024 ist die offizielle Plattform für Abwärme online und steht zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Zur Eingabe der Daten ist noch etwas Zeit. Die Frist wurde vom 01.07.2024 auf den 01.01.2025 verschoben.

Informationen zur Abwärmeplattform

Durch das Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) am 18.November 2023 wurde die Plattform für Abwärme eingerichtet. Diese ermöglicht einen Überblick über die gewerblichen Abwärmepotenziale in Deutschland. Ziel der Plattform ist, diese Potenziale nutzbar zu machen und die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Alle Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr haben, müssen ihre Abwärmedaten auf der öffentlichen Plattform bereitstellen, damit die Potenziale für potenzielle Abnehmer sichtbar werden. Die gemeldeten Daten sollen Fernwärmeversorger oder Unternehmen mit Wärmebedarf unterstützen, eine erste Einschätzung zur wirtschaftlichen Nutzung der Abwärmepotenziale zu erstellen. Es soll also der Informationsaustausch zwischen Wärmelieferanten und Wärmenutzern angeregt werden. Außerdem können die Daten Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen. Hierbei wird eine Verbindung zwischen EnEfG und Wärmeplanungsgesetz (WPG) ersichtlich.

Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die zuständige Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ein Merkblatt bereitgestellt. Das Merkblatt haben wir Ihnen unten verlinkt.

Unser Online-Workshop zur Abwärmeplattform

In unserem Online-Workshop zur Abwärmebewertung nähern wir uns der konkreten Umsetzung dieser Anforderungenmit dem Fokus auf den erzeugbaren Mehrwert für Ihr Unternehmen. Zuerst betrachten wir den gesetzlichen Rahmen. Auf Basis dessen wir uns gemeinsam ein klares Bild davon erarbeiten, was unter der Abwärmebewertung zu verstehen ist.

  • Welche Daten müssen erhoben werden?
  • Welche Datenqualität ist gefordert?
  • Können Abwärmequellen ausgeschlossen werden?

Dafür ziehen wir zum einen die Merkblätter des BAFA und zum anderen den praktischen Erfahrungsschatz von SEMPACT heran.

Anhand von Praxisbeispielen und Übungen wenden Sie Ihr gelerntes Wissen sofort an und können es auf Ihr Unternehmen übertragen.

Ziel des Workshops ist es mit Ihnen einen Leitfaden zur Abwärmebewertung zu erstellen, der sowohl die Datenerhebung, die Datenqualität als auch die Vorgehensweise der Auswertung abbildet.

Wir bieten die Möglichkeit während des Workshops und im Anschluss auf Ihre konkreten Fragen einzugehen.

  • Preis: 350€ 
  • Dauer: 2,5 Stunde Workshop (von 09:30 bis 12:00 Uhr) 
  • Format: Online 
  • Datum: 07.11.2024
  • Zum Kurs anmelden

Weiterführende Links

Ihr Experte für Abwärme

Stefan Braunmüller, B.Eng.

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-14

Im September beginnt ein neuer online-Lehrgang bei SEMPACT

Im September 2024 startet SEMPACT einen neuen online Lehrgang für Energiemanager:innen in der Industrie

Melden Sie sich zeitnah an

Im September 2024 starten wir wieder mit unserem Zertifikats-Lehrgang für Energiemanager:innen für die Industrie. Dieser Kurs fördert das Lernen von Energiemanager:innen und bringt Ihnen viel Praxis Knowhow, um mit alltäglichen Stresssituationen gelassen umgehen zu können.

Mehr Details finden Sie auf unserer speziellen Landingpage und auf der Akademie-Plattform.

Online-Lehrgang für Energiemanger:innen

Energiemanager:innen, die ihr Wissen durch Weiterbildungen, Lehrgänge und Seminare immer auf dem aktuellen Stand halten, können (neuen) Anforderungen im Beruf und Alltag souverän antworten. Das fördert das Selbstvertrauen und erhöht auch die Lebensqualität.

Zudem hat lebenslanges Lernen auch positive Effekte auf die Gesundheit von Energiemanager:innen. Denn wenn diese sich immer wieder mit Themen, wie Eigenstromerzeugung oder Effizienzpotenziale von Motoren, Pumpen und Ventilatoren auseinandersetzen, bleiben sie mental fit. Durch mentale Gesundheit kann Stress reduziert werden.

Melden Sie sich zu unserem Zertifikatslehrgang für Energiemanager:innen für die Industrie an und erleben Sie die Vorteile der Kursteilnahme selbst.

Nutzen Sie unser Online-Rechtskataster – individuell, nutzenorientiert, preisgünstig und sicher!

Die Fragestellungen hinsichtlich Energierecht sind vielfältig und detailreich, da sie sich am jeweiligen Unternehmenskontext orientieren. Als Energieeffizienz-Coaches ist uns klar, welchen Aufwand es bedeutet, stets alle gesetzlichen Änderungen zum Thema Energie im Blick zu haben.

Wir haben eine Lösung!

Mit unserem Online-Rechtskataster werden die Gesetze so „übersetzt“, dass sie als einfach umzusetzende Handlungsempfehlungen formuliert sind. Diese können über das Tool terminiert, delegiert, abgearbeitet und dokumentiert werden. So sehen Sie auf einen Blick, welche Vorgaben aus den Gesetzen in Ihrem unternehmerischen Kontext relevant sind und was genau erforderlich ist, um sie zu erfüllen. Eine praktische Lösung mit der Sie normkonform und ressourcenschonend arbeiten.

Unser Online-Rechtskataster wird permanent durch Juristen von Eticor aktualisiert und wir informieren Sie regelmäßig über die gesetzlichen Änderungen. So verpassen Sie keine relevanten Gesetzesänderungen und erfüllen Ihre unternehmerischen Pflichten.

Webinar zum Thema

Unser webbasiertes Energie-Rechtskataster bekommt einen neuen Anstrich! Zuvor noch GEORG, von einigen auch liebevoll „Schorsch“ genannt, ist künftig Eticor. Nach 10 Jahren GEORG wurde es Zeit die Software zu migrieren und somit folgende Verbesserungen umzusetzen:

  • Einfachere und intuitive Bedienung
  • Maximale Klick-Effizienz
  • Multi-Device-Fähigkeit (jetzt auch auf Tablet und Handy nutzbar)
  • Offline-Fähigkeiten
  • Integrierter Kalender, indem die Fälligkeit von Aufgaben übersichtlich dargestellt ist
  • Fotofunktion für die Dokumentation
  • In allen Sprachen verfügbar
  • Spürbar schnellere und effizientere Datennutzung
  • Integrierte Tutorials und Hilfeseiten

Bei unserem informativen Webinar schauen wir uns Eticor mittels einer Demo GmbH im Detail an. Wir besprechen neue Funktionalitäten und nehmen uns anschließend noch Zeit für Fragen.

Ihre Expertin für Energierecht

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

SustainED Synergy Forum 2024

Die CSRD-Berichtspflicht stellt für mittelständische Unternehmen oftmals eine große Herausforderung dar. Eine entsprechende Beratung und Anleitung durch erfahrene Expert:Innen trägt jedoch zu einer erfolgreichen Umsetzung bei.

Unser SEMPACT Versprechen: Wir machen Ihr Unternehmen in sechs Monaten fit für die CSRD-Berichtspflicht!

Unser 6-monatiges SustainED Synergy Consulting Programm zielt darauf ab, Wissen zu vermitteln und Barrieren abzubauen. Unsere erfahrenen Nachhaltigkeitsexpert:innen verfügen über ein breitgefächertes, technisches Know-how und sind vertraut mit den spezifischen Anforderungen, denen mittelständische Unternehmen gegenüberstehen.

In monatlichen 1:1 Beratungsgesprächen und regelmäßigen Workshops bereiten wir Sie fokussiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten auf die CSRD-Berichtspflicht vor. Damit sind spezifische Anforderungen zur Datenerhebung, eine individuelle Definition von Wesentlichkeitskriterien und schlüssiges, gesetzeskonforme Reporting kein Problem mehr!

Praxisnahe Auftaktveranstaltung gibt Startschuss

Das Highlight dieses Programms ist zweifellos die (im Preis enthaltene) Teilnahme am SustainED Synergy Forum.

06. und 07. Juni 2024

Esslingen am Neckar

Die Veranstaltung bring Sie mit allen weiteren Teilnehmenden unseres Consulting-Programms zusammen und bietet eine praxisnahe Einführung in die Welt der nachhaltigen Methoden und Möglichkeiten. Denn beim SustainED Synergy Forum werden keine trockenen Theorien präsentiert, sondern umsetzbare Lösungen und Best-Case-Erfahrungsberichte von Technologieunternehmen aus erster Hand geboten.

Information

Inspiration

Interaktion

Mit einem abwechslungsreichen Mix aus Präsentationen, Workshops und Zeit zum gemeinsamen Austausch soll eine Atmosphäre geschaffen werden, die Leichtigkeit vermittelt und die vermeintliche Komplexität aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt.

Werden Sie Teil dieser Bewegung, die nicht nur redet, sondern proaktiv handelt!

Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz und werden Sie zum Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit!

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) – Pflichten und Chancen für mittelständische Unternehmen 

Bisher war es Unternehmen selbst überlassen, die Art und Veröffentlichungsweise der Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt nun klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).  Zu den Auswirkungen der CSRD zählt die zukünftig verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht. Als Grundlage fordert die CSRD eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, nach der entschieden wird, zu welchen Inhalten berichtet werden muss.  

Vor allem in mittelständischen Betrieben wird das Thema Nachhaltigkeit zwar als wichtig eingestuft, aber im Alltag noch nicht strategisch verfolgt. Nutzen Sie Ihre Chance, um Ihr Unternehmen für die Zukunft gesetzeskonform aufzustellen und machen Sie Nachhaltigkeit zu einem verbindlichen Teil Ihrer Unternehmensstrategie.  

Viele Unternehmen sind laut der EU-Richtlinie CSRD verpflichtet, erstmalig 2025 über das Berichtsjahr 2024 zu berichten. Weitere Unternehmen folgen – ab 250 Mitarbeitenden muss 2026 über das Jahr 2025 berichtet werden. Um nicht unter Zeitdruck zu geraten, ist es wesentlich, bereits jetzt mit der Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten zu beginnen.   

Welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie dazu vorgegangen werden muss, erklären Daniel Bogner-Haslbeck und Marina Kober in unserem 30-minüten kostenlosen Live-Webinar.   

Was Sie bei unserem Webinar erwartet:    

Im Live-Webinar geben Daniel Bogner-Haslbeck und Marina Kober Einblick in die  

  • Gesetzliche Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung  
  • Unternehmerische Nutzen von Nachhaltigkeitsberichten   
  • ESRS Standards und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse  
  • Die nächsten Schritte um sich auf die Anforderungen vorzubereiten 

und beantworten Ihre themenbezogenen Fragen   


Wie kann SEMPACT Sie bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts unterstützen?  

Unsere Beratung wird sich immer an den Bedürfnissen Ihres Unternehmens orientieren – egal ob Sie ihr komplettes Nachhaltigkeitsmanagement von uns begleiten lassen möchten, eine Kick-Off-Veranstaltung zu dem Thema planen oder Projektbegleitung bei der Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsreports benötigen. Wir beraten stets neutral und mit viel Praxiserfahrung.  

Wichtig bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist uns, dass die Inhalte in Ihrer Unternehmenskultur verankert werden und nicht als abgegrenztes Projekt betrachtet wird. Wir nehmen uns Zeit und bringen Erfahrung mit, um Sie bei der Auswahl des geeigneten Vorgehens zu beraten und zu begleiten. 

Was bringt Nachhaltigkeit meinem Unternehmen?   

Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und der Wertschöpfung für mittelständische Unternehmen geworden. Wenn Ihr Unternehmen attraktiv für zukünftige Generationen sein soll, sollten Sie sich Gedanken über alternative Verpackungen, neue Kundensegmente und wirkliche Gleichstellung im Betrieb machen. Als Unternehmer sind Sie verantwortlich für das Bestehen Ihres Betriebs. Um diese Chance optimal zu nutzen, brauchen Sie eine klare Unternehmensstrategie, welche die immer wichtiger werdende Umsetzung von Nachhaltigkeit einbezieht. 

Wer Nachhaltigkeit heute ernst nimmt, macht sein Unternehmen fit für die Zukunft.