Das neue EDL-G: So erreichen Sie fristgerecht das gesetzlich geforderte Audit
24.07.2015 Freiburg
Das neue EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) fordert bis zum 05. Dezember 2015 für alle Nicht–KMU (nach EU-Definition) die Durchführung eines Energieaudits. Gesetzlich gefordert wird mindestens ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247-1. Energieaudits sind ein gutes Werkzeug, um die Effizienzpotenziale eines Unternehmens zu visualisieren. Doch wie bereite ich mich auf das Audit vor? Was will ich wissen? Wen befrage ich? Was muss ich im Unternehmen abstimmen? Welcher Audit-Ablauf gibt mir die Informationen, die ich für eine Bewertung benötige? Was soll mit den Audit-Ergebnissen getan werden? Im Rahmen des Vortrags beantworten wir Ihnen diese Fragen und Sie erfahren, wie Sie ein zur DIN EN 16247-1 konformes Audit vorbereiten, realisieren und dokumentieren.
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