Verbesserung der energiebezogenen Leistung: ISO 50001 und EMAS jetzt wieder gleich auf

Ausgangssituation

Seit Oktober 2017 muss die DIN ISO 50003:2016-11 auf die Zertifizierung von DIN EN ISO 50001 durch die Zertifizierer angewendet werden. Die Forderungen der Norm an die Zertifizierungsstellen, die durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) überwacht werden, werden nachfolgend im Wesentlichen mit den Neuerungen angerissen und kurz beschrieben.

  • Definition bzw. Aktualisierung des Geltungsbereichs
    Der Geltungsbereich muss vor der Zertifizierung klar umrissen sein und muss Prozesse, Einrichtungen, Tätigkeiten und Entscheidungen beinhalten. Gerade bei Organisationen, die mehrere Standorte besitzen, kann die Auswahl von einzelnen erfolgen. Jedoch dürfen nach Festlegung der Grenzen keinerlei Energiequellen ausgeschlossen werden.
  • Ermittlung der Auditzeit anhand von Komplexitätskriterien
    Für die Bestimmung der Auditzeiten sind nun verschiedene Prüfschritte vorgesehen, wie
  1. Jährlicher Energieverbrauch
  2. Anzahl der Energiequellen
  3. Anzahl wesentlicher Energieeinsätze
  4. Anzahl des energiemanagementwirksamen Personals

    Eine Reduzierung der Auditzeit um bis zu 20 % ist möglich, wenn die Organisation weitere Managementsysteme integriert hat oder integrieren wird.
  • Verpflichtung zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung (englisch „energy performance“)
    Im Rahmen der Auditierung müssen Nachweise eingefordert und geprüft werden, die eine fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung darstellen. Die Heraus-forderungen an den Auditor besteht darin, die Energiekennzahlen zu analysieren und zu erkennen, dass die Ausgangsbasen mit den entsprechenden Prüfzeiträumen zusammen-passen und diese dann im Vergleich zum Vorjahr zu setzen.
  • Kriterien zum Betrieb von Multi-Site-Systemen (Matrix-Zertifizierungen)
    Ergänzend zu dem IAF Dokument MD1:2007, Certification of Multiple Sites Based on Sampling wird durch die ISO 50003 gefordert, dass Nichtkonformitäten, die an einem Standort identifiziert wurden, an allen Standort geprüft werden und entsprechende Maßnahmen zur Behebung dieser Nichtkonformität dort auch durchgeführt werden.
  • Festlegung von Kompetenzanforderungen an Auditoren und Mitarbeiter der Organisation
    Entgegen der früheren Kategorien A und B werden nun 8 Kompetenzen mit den Bereichen
    1. Industrie – leicht bis mittel
    2. Industrie – schwer
    3. Gebäude
    4. Gebäudekomplexe
    5. Transport
    6. Bergbau
    7. Landschaft
    8. Energieversorgung
    definiert.
    Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Auditoren die entsprechende Fachkompetenz aufweisen, um die zu auditierende Organisation und deren Prozesse zu verstehen und kompetent zu bewerten.

Analyse
Durch die Forderungen der ISO 50003, dass die Auditoren eine intensivere Prüfung der energie-bezogen Leistungen (EnPI) durchzuführen haben, wurde im Rahmen des Umweltgutachtertages in Mannheim am 26. September 2017 die Frage gestellt, ob jetzt die Validierung gemäß der EMAS-Regeln einer „light-Version“ zur Prüfung der energierelevanten Daten entspricht?

Dies wurde im Gremium verneint. Die energetischen Veränderungen werden in der Umwelterklärung in zeitlicher Abhängigkeit im Vergleich über mehrere Jahre dargestellt. Denn für die Anwendung, z. B.  der SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystem-verordnung), die für validierte Unternehmen beantragt werden kann,  müssen die energierelevanten Daten gegenüber dem Vorjahreszeitraum geprüft und die Energieeffizienzsteigerung identifiziert werden. Aus Sicht der Umweltgutachter und dem entsprechend der DAU (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH) haben die Daten, die in den Umwelterklärungen abgebildet werden, schon seit einigen Jahren die Qualität, die jetzt durch die Norm gefordert wird. Das heißt, dass die anzuwendende Norm DIN ISO 50003, die Lücke in Bezug auf die Nachweise der  Verbesserung der Energieeffizienz, die im Rahmen der EMAS-Validierung bereits geprüft wurden, jetzt geschlossen hat.

Wenn nun Organisationen in den Genuss von staatlichen Vergünstigungen kommen wollen, werden diese nun mit den gleichen Maßstäben gemessen, unabhängig, ob sie nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert oder nach EMAS validiert werden. So zumindest der Grundtenor während des Umweltgutachtertages.

Fazit
Mit der Forderung für Nachweise auf fortlaufende Verbesserungen der energetischen Leistungen durch die DIN ISO 50003, wird es in einigen Fällen intensivere Diskussionen und regen Austausch mit den Kunden/Klienten/Mandanten geben, um ein Aussetzen oder ein Zurückziehen des Zertifikats zu vermeiden. So muss zum Beispiel die energetische Ausgangsbasis mit dem Berichtszeitraum abgeglichen sein, um eine positive energetische Entwicklung transparent machen zu können. Dieser Abgleich wird bei Validierungen nach EMAS seit einigen Jahren durchgeführt.

Firmen die nach EMAS validiert sind, haben durch die Anforderung an ihre Umwelterklärung einen Wissens- bzw. Erfahrungsvorsprung in Bezug auf die Darstellung der verbesserten energetischen Leistungskennzahlen gegenüber zertifizierten Firmen, die nach diesen Forderungen noch nicht geprüft wurden.

Durch die Verpflichtung zur Anwendung der Norm DIN ISO 50003 auf die Zertifizierung von DIN EN ISO 50001 Managementsystemen wird es zu einer Annäherung zwischen den Prüfungen nach ISO und EMAS auf die oben dargestellten Forderungen der Verbesserung der Energieeffizienz kommen. Dies erleichtert Dritten die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der energierelevanten Kennzahlen über die Grenzen von Zertifizierung und Validierung hinweg.

Autor: Dr. Jörg von Trümbach (JVT Ingenieurdienstleistungen) Stand: 11/17