Transformationskonzepte mit Blick auf die EU-Taxonomie und Berichtspflicht
Unternehmen und Organisationen stehen derzeit vor vielen Herausforderungen (Ressourcenverfügbarkeit, Gesetzesänderungen, Fachkräfte etc.). Viele dieser Herausforderungen können auch als Chancen für Veränderung, für Wandel, für Transformation dienen.
Um Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Ende 2021 ein Förderprogramm „Transformationskonzepte“ auf den Weg gebracht. Dadurch ist es Unternehmen möglich, einen Zuschuss von 50 % der Kosten von Beratungsdienstleistungen (60 % bei KMU) zu erhalten. Gefördert werden neben der Erstellung einer unternehmerischen CO2-Bilanz unter anderem Kosten für damit verbundene Messungen sowie die Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (z. B. Klimaschutzmanagement).
Vor circa acht Monaten haben wir bei SEMPACT damit begonnen, erste Kunden bei Ihrer Dekarbonisierungs-Transformation (also dem weg-kommen vom Einsatz fossiler Energieträger) ganzheitlich zu begleiten. Seitdem ist viel passiert: Gestartet sind wir mit der Erstellung erster Treibhausgasbilanzen und Wesentlichkeitsanalysen hinsichtlich der relevanten Emissionskategorien und Einflussfaktoren. Daraus entstanden bald Potenzialbetrachtungen mit konkreten Umsetzungsplänen sowie die Entwicklung von Klimazielen und Emissionsreduktionspfaden.
Um die Themen Klima und Emissionen nicht losgelöst von der Managementstrategie und der Unternehmenskultur zu betrachten, ist es zudem wichtig, ein derartiges Transformationskonzept in die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens einzubetten oder eine Nachhaltigkeitsstrategie daraus abzuleiten.
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes ist jedoch mehr als eine förderfähige Maßnahme, weil sie über die reine Ableitung einer Strategie und das Einbetten in die Unternehmenskultur deutlich hinausgeht. Die Erstellung eines Transformationskonzeptes zur Dekarbonisierung und eines integrierten Nachhaltigkeitsberichts können jedoch Hand in Hand gehen und einen Leitstern darstellen für die zukunftsfähige Unternehmensausrichtung und die damit einhergehende Organisationsentwicklung.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannte CSRD (Corporate Social Responsibility Directive) am 10.11.22 angenommen (525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen). Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang 2023 in Kraft treten wird. Dadurch verändert sich zum einen die Art und Weise, wie und was von Unternehmen berichtet werden muss. Zum anderen werden in den kommenden Jahren schrittweise mehr Unternehmen zum Bericht verpflichtet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland von derzeit ca. 550 auf ca. 15.000 erhöhen wird. Die Berichtspflicht gilt ab dem Jahr 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) für alle Unternehmen, welche mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
• Mehr als 250 Mitarbeitende
• Mind. 40 Mio. Euro Umsatz
• Mind. 20 Mio. Bilanzsumme
Mehr Informationen zum Thema Transformationskonzept finden Sie auch unter:
https://www.sempact.de/news/detail/transformationskonzepte/
https://www.sempact.de/news/detail/bafa-foerdert-ihre-strategische-planung-zu-treibhausgasneutralitaet/

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE
Energieeffizienzcoach
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