Bagatellgrenze für Energieaudits künftig 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg (Strom, Wärme, Treibstoffe). Letzte Beratung im Bundesrat ist für 20.9.19 geplant, danach frühestes Inkrafttreten ab Oktober 2019
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