„Heizungsoptimierung“ – ein neuer Stern am Förder-Himmel

Nachdem im Mai dieses Jahres mit der Neuauflage der Richtlinie zur Förderung von Querschnittstechnologien die Optimierung von Heizungspumpen nicht mehr gefördert wurde, schließt seit 1. August das BAFA-Programm „Heizungsoptimierung“ diese Lücke.

Rund 1,9 Mrd. € stellt der Bund bis 2020 für den Austausch alter Heizungspumpen zur Verfügung.


Was wird gefördert?
Prinzipiell gibt es zwei Fördergegenstände: die Erneuerung von Heizungspumpen und die Verbesserung der Wärmeverteilung.

  1. Die Erneuerung von Pumpen umfasst den Austausch von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen
  2. Die Verbesserung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizsystemen basiert auf einem hydraulischen Abgleich. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzlich folgende Maßnahmen gefördert werden:
  • voreinstellbare Thermostatventile, elektronische Thermostatventile, Strangventile, Volumenstromregler
  • Einzelraumtemperaturregler
  • Separate Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeicher
  • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

Bei der Auswahl der hocheffizienten Pumpen müssen Sie auf ein vom BAFA zugelassenes Modell zurückgreifen um in den Genuss der Förderung zu kommen.

Pro Heizung (Im Sinne der Richtlinie meint "Heizung/Heizungsanlage/Heizsystem" einen Heizkreis!) kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden. Nicht nur aus Verwaltungssicht, sondern auch aus Energieeffizienzsicht macht es Sinn, Maßnahmen zu kombinieren und mit einem Antrag zu erledigen.

Alle Maßnahmen müssen durch Fachunternehmer vorgenommen werden, Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden jeweils 30 Prozent der förderfähigen Maßnahmenkosten (Materialkosten zzgl. Montage/Lohnkosten), maximal jedoch 25.000 EUR.

Wie läuft Antragstellung ab?

  1. Registrierung des Vorhabens auf der Internetseite des BAFA mit Unternehmensdaten/Kontaktdaten.
  2. Nach erfolgter Registrierung kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
  3. nach der Umsetzung wird der eigentliche Antrag zusammen mit der Rechnung beim BAFA elektronisch eingereicht. (spätestens sechs Monaten nach der Registrierung)
    Für die zu fördernden Maßnahmen benötigen Sie von Ihrem Handwerker eine separate Rechnung. Mischrechnungen mit weiteren (nicht förderfähigen) Leistungen werden nicht anerkannt.
    Als Unternehmer müssen Sie zusätzlich eine De-minimis-Erklärung einreichen.

Da erst mit dem eigentlichen Antrag nach der Umsetzung eine Prüfung auf Förderfähigkeit erfolgt, sollten Sie genau darauf achten, dass Sie die Förderkriterien einhalten. Im Zweifelsfall fragen Sie vorab Ihren Energieberater oder das BAFA.

Wer ist antragsberechtigt?
Der Kreis der Berechtigten ist bei diesem Förderprogramm sehr weit gefasst:

  • Unternehmen (unabhängig ob KMU oder nicht)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
  • Privatpersonen

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Eigentümer der Heizungsanlage sind.

Autor: Johannes Barnbacher