Viele Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz sind vorwiegend an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gerichtet. Aber auch als Nicht-KMU können Sie je nach Projekt den ein oder anderen Förder-Euro einsammeln, wenn gleich vielleicht nicht in selber Höhe wie ein KMU.
Das aktuell umfassendste Förderprogramm ist die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ als Zuschuss beim BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss über die KfW.
Dieses Programm teilt sich auf vier Fördermodule auf:
- Querschnittstechnologien (z.B. Druckluftkompressoren, Frequenzumrichter, IE4-Motoren)
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Messtechnik sowie Sensorik, Energiemanagement-Software)
- Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Abwärmenutzung, Prozesskälte, Optimierung von Produktionsprozessen; wenn die Amortisationszeit ohne Förderung bei mehr als zwei Jahren liegt.)
Ähnlich des Moduls 4 gibt es das technologieoffene Förderprogramm auch als Ausschreibungswettbewerb. Im Rahmen der quartalsweisen Ausschreibungsrunden kann jeder Teilnehmer seinen gewünschten Förderbetrag bis zu max. 50 % der Mehrkosten selbst wählen. Je geringer die Förderquote (beantragter Zuschuss pro jährlicher CO2-Einsparung), desto wahrscheinlicher ist ein Zuschlag. Einzige Voraussetzung in dem Wettbewerb ist, dass das Projekt eine Amortisationszeit ohne Förderung von mind. 4 Jahren aufweisen muss.
Für alle, die trotz heißem Sommer, einen kühlen Kopf bewahren wollen ist eventuell das BAFA-Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen interessant. Hier werden Kälteanlagen mit halogenfreien Kältemitteln (Propan, CO2, Wasser, Ammoniak, …) bezuschusst. Die Förderhöhe wird in Abhängigkeit der verwendeten Systemkomponenten (Freikühler, Kühlmöbel für Supermärkte, …), Speicher (Wasserspeicher, Latent-Speicher, Eisspeicher, …) und Kältemitteln berechnet und beträgt meist zwischen ca. 20 und 25 % der Gesamtkosten.
Ebenfalls für Nicht-KMU offene Förderprogramme:
- Heizungsoptimierung (Heizungspumpen, Zirkulationspumpen, hydraulischer Abgleich): 30 % Zuschuss; wobei hier die De-minimis-Grenze von 200.000 € im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren nicht überschritten werden darf.
- Kleinserien Klimaschutzprodukte – Modul 2 – Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion: 20-30% der förderfähigen Investitionskosten, abhängig vom spezifischen Strombedarf pro Nm³-Sauerstoff (max. 500 Nm³/h Kapazität) , wobei hier die De-minimis-Grenze von 200.000 € im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren nicht überschritten werden darf
- Umweltbonus Elektromobilität (PKW, Transporter bis 3,5 to): bis zu 4.000 € Zuschuss (je zur Hälfte von Automobilhersteller und BAFA)
Förderung nach De-minimis oder AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) – was ist der Unterschied?
Grundsätzlich ist eine Förderung nach De-minimis immer die einfachere und auch finanziell interessantere Variante. Bei einer Förderung nach De-minimis werden nämlich die kompletten Investitionskosten und nicht nur die Mehrkosten im Vergleich zu einer konventionellen Technologie bezuschusst.
Der Haken daran ist, dass ein Unternehmen bzw. Unternehmensverbund im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren nicht mehr als 200.000 € De-minimis-Beihilfen erhalten darf. Würden Sie mit der geplanten Projektfördersumme diese Grenze überschreiten, so müssen Sie den Förderantrag nach AGVO stellen, bzw. sind bei einigen Förderprogrammen (Heizungsoptimierung, Kleinserien Klimaschutzprodukte) nicht mehr antragsberechtigt.
Bei einer Förderung nach AGVO werden lediglich die Investitionsmehrkosten einer besonders energieeffizienten Technologie gegenüber einer weniger energieeffizienten Referenztechnologie bezuschusst. Lediglich bei Maßnahmen, die ausschließlich der Verbesserung der Energieeffizienz dienen, entsprechen die Investitionsmehrkosten den Investitionskosten
Beispiel 1:
Ein Unternehmen plant die Anschaffung einer neuen vollelektrischen, energieeffizienten Spritzgussmaschine zum Preis von 160.000 €. Im Vergleich hierzu würde eine konventionelle hydraulische Spritzgussmaschine nur 96.000 € kosten.
Die förderfähigen Investitionsmehrkosten nach AGVO wären in diesem Fall 64.000 € (160.000 € – 96.000 €)
Die förderfähigen Investitionskosten nach De-minimis wären in diesem Fall die kompletten Anschaffungskosten von 160.000 €
Beispiel 2:
Ein Unternehmen plant die Anschaffung eines Energiemonitoringsystems zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Gesamtkosten für Zähler, Software, Installation der Hard- und Software, sowie die Erstellung des Messkonzepts durch einen zugelassenen Energieberater belaufen sich auf 50.000 €.
Die förderfähigen Investitionsmehrkosten nach AGVO wären in diesem Fall identisch mit den förderfähigen Investitionskosten nach De-minimis, nämlich die kompletten Anschaffungskosten in Höhe von 50.000 €, da diese Investition ausschließlich der Verbesserung der Energieeffizienz dient.
Weitergehende Informationen zum Thema „Investitionsmehrkosten“ finden Sie z.B. bei der KfW
Je nach Projekt kann es sich also auch lohnen, die Investition ins nächste Kalenderjahr zu verschieben, um dann dort vielleicht die Förderung nach De-minimis statt AGVO beantragen zu können. Denn bei einer Antragstellung Anfang Januar muss man faktisch nur zwei volle Steuerjahre bei der Berechnung der erhaltenen De-minimis-Zuschüsse berücksichtigen.
Bei Fragen zu den aktuellen Förderprogrammen können Sie sich gerne bei uns melden.
Autor: Johannes Barnbacher