Förderangebot für Kälte- und Klimaanlagen überarbeitet

Zum 1. Dezember gilt für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten (natürlichen) Kältemitteln betrieben werden, eine neue Richtlinie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spricht in seiner Pressemeldung von "einer deutlichen Erweiterung" und "Erhöhung der Attraktivität" des Förderprogramms. Ob dem wirklich so ist, muss sich noch erweisen.

Was ändert sich?

  • die Förderung von Kompressionskälteanlagen unterscheidet jetzt nur noch zwischen R718 (Wasser) oder nicht-halogeniertem Kältemittel
  • Kälteanlagen können jetzt bereits ab einer Kälteleistung von 2 kW und bis 600 kW gefördert werden
  • Kälteanlagen, die eine höhere Leistung haben als die Obergrenzen, erhalten den für die Obergrenze anzusetzenden Förderbetrag. (Bisher sind diese Anlagen vollständig aus der Förderung herausgefallen)
  • Redundanzanlagen (Backup Systeme) sind jetzt ebenfalls förderfähig
  • Die Förderhöhe für Gewerbekälteanlagen (Direktverdampfer) fällt etwas geringer aus, da die Parameter zur Berechnung der Kälteleistung geändert wurden
  • Komponenten zur Abwärmenutzung erhöhen den Förderbetrag um 5 %
  • künftig werden Wärmepumpen zur Abwärmenutzung gefördert
  • ein Wartungsvertrag über 5 Jahre für die geförderte Anlage ist nachzuweisen

Was bleibt?

  • der Kreis der Antragsberechtigten bleibt wie bisher (Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Krankenhäuser, ...)
  • förderfähig sind ausschließlich Kälteanlagen mit natürlichen (nicht-halogenierten) Kältemitteln
  • Speicher (Wärme oder Kälte) sind weiterhin als Komponenten förderfähig
  • Freikühler sind weiterhin als Komponenten förderfähig

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BAFA.

Sie planen eine neue Kälteanlage und wollen wissen, wie hoch ein möglicher Zuschuss ausfällt? Eine erste Abschätzung der Fördersumme können Sie mit dem Förderrechner selbst vornehmen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrer Antragsstellung und begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung Ihrer Energieeffizienz - nehmen sie Kontakt mit uns auf!