Eines der aktuell umfassendsten Förderprogramme ist die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ als Zuschuss beim BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss über die KfW.
Dieses Programm teilt sich auf vier Fördermodule auf:
- Querschnittstechnologien (z.B. Druckluftkompressoren, Frequenzumrichter, IE4-Motoren)
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Messtechnik sowie Sensorik, Energiemanagement-Software)
- Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Abwärmenutzung, Prozesskälte, Optimierung von Produktionsprozessen; wenn die Amortisationszeit ohne Förderung bei mehr als zwei Jahren liegt.)
Die KfW hat zum 01. Dezember 2020 einige Änderungen der Merkblätter angekündigt, die auch das BAFA in ähnlicher Form übernehmen wird.
Die meisten Änderungen betreffen das Modul 4 (Optimierung von Anlagen und Prozessen).
Bei den Förderausschlüssen wurde die Einstufung von Kälte- und Klimaanlagen konkretisiert und erweitert. Gefördert werden können ab Dezember auch Anlagen, die ein Kältemittel mit einem GWP-Wert von bis zu 1.500 nutzen, wenn die gesamte Füllmenge der Anlage ein CO2-Äquivalent von 5 Tonnen nicht überschreitet. Überschreitet die Füllmenge ein CO2-Äquivalent von 5 to., so darf der GWP-Wert maximal 750 betragen.
Im konkreten Fall wäre somit eine Kälteanlage mit maximal 3,5 kg Kältemittel R134a (GWP = 1430) wieder förderfähig.
Der gravierendste Einschnitt ist die Reduzierung des CO2-Emissionsfaktors für Strom von 537 g/kWh auf 427 g/kWh. Für Optimierungen, deren Einsparung sich hauptsächlich aus einem verringerten Stromverbrauch ergeben, bedeutet dies indirekt eine Kürzung der Fördermittel um 20 %!
Welche finanziellen Auswirkungen das haben kann, zeigt folgendes Beispiel:
Ein Unternehmen (KMU) möchte seine bestehende Kälteanlage für die Maschinenkühlung (Kompressionskälteanlage ohne Freikühlung) modernisieren und energetisch optimieren. Dazu soll eine neue Kälteanlage mit Freikühler installiert werden.
Der jährliche Kältebedarf beträgt 970.000 kWh.
Die alte Kälteanlage hat im Jahresmittel einen EER von 3. Die neue Anlage kommt durch den Freikühlbetrieb im Jahresdurchschnitt auf einen EER von 16.
Somit ergibt sich eine jährliche Stromeinsparung in Höhe von 263.000 kWh (970.000 kWh/3 - 970.000 kWh/16).
Stellt das Unternehmen den Förderantrag nach Modul 4 noch im November, so beträgt die Förderung ca. 98.000 € (141 to. CO2-Einsparung). Reicht das Unternehmen denselben Förderantrag erst im Dezember ein, so reduziert sich durch die geänderten CO2-Emissionsfaktoren die Förderung auf 78.000 € (112 to. CO2-Einsparung).
Sichern Sie sich noch mit einer Antragstellung in diesem Monat die erhöhten Fördersätze, wir sind Ihnen hierbei auch kurzfristig behilflich.
Welche Änderungen stehen noch in den nächsten Monaten in der Förderlandschaft an?
Das Förderprogramm Heizungsoptimierung (30 % Zuschuss auf Heizungspumpen, Zirkulationspumpen, hydraulischer Abgleich) endet zum 31.12.2020.
Das Förderprogramm Kleinserien Klimaschutzprodukte (z.B. 20-30% Zuschuss auf Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion) endet zum 28.02.2021
Bei Fragen zu den aktuellen Förderprogrammen können Sie sich gerne bei uns melden.
Autor: Johannes Barnbacher