Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen und kommen nicht in den Genuss der besonderen Ausgleichsregelung (EEG) bzw. des Spitzenausgleichs (Stromsteuer, Energiesteuer)? (Die genaue KMU-Definition finden Sie hier)
Dann liegen trotzdem noch einige Tausend Euro auf der Straße, die Sie nur aufzuheben brauchen – Dank des Förderprogramms "Energieberatung Mittelstand". Das Bundesministerium für Wirtschaft zielt hier konkret auf die Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab und ersetzt damit die frühere KfW-Initialberatung bzw. –Detailberatung.
In 2015 wurden bereits knapp 2.000 Anträge mit einem gesamten Fördervolumen von über 10 Mio. € bewilligt (~ 5.000 €/Antrag). Bis Ende 2015 wurden davon bereits 430 Anträge in Höhe von insgesamt 2 Mio. € ausbezahlt.
Das Förderprogramm läuft zunächst bis 31.12.2019. Auch Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits eine KfW-Initialberatung in Anspruch genommen haben, sind weiter antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Prinzipiell gibt es zwei Fördergegenstände: die eigentliche Energieberatung und im Anschluss daran die Umsetzungsbegleitung.
- Die Energieberatung entspricht weitestgehend einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und liefert im Ergebnis konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dabei können die Maßnahmen von A wie Antriebe bis W wie Wärmerückgewinnung reichen.
- Die Umsetzungsbegleitung umfasst Hilfestellungen bei der energetischen Fachplanung, der Ausschreibung, der Überwachung und Begleitung sowie der Abnahme und Bewertung der durchgeführten Effizienzmaßnahme.
Die meisten (Beratungs-)Unternehmen hören allerdings nach der Energieberatung auf. Das zeigt sich daran, dass in 2015 lediglich 60 Anträge auf Umsetzungsbegleitung mit einem Fördervolumen von 250.000 EUR (= 4.167 €/Antrag) eingereicht wurden. SEMPACT dagegen begleitet Sie auch wenn es um die Maßnahmenumsetzung geht. Wir nehmen „Umsetzungsbegleitung“ ernst und unterstützen Sie in diesem Zusammenhang auch bezüglich möglicher Zuschüsse aus dem Förderprogramm für Querschnittstechnologien beim BAFA (Neuauflage ab 01.04.2016 verfügbar) oder bei zinsgünstigen Darlehen für energieeinsparende Investitionen aus dem Energieeffizienzprogramm der KfW.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 80 % der Beratungskosten und ist für Unternehmen mit Energiekosten von mehr als 10.000 €/Jahr auf max. 8.000 €, ansonsten auf 1.200 € beschränkt. Wie die Verteilung auf Energieberatung und Umsetzungsbegleitung erfolgt, ist dabei nicht festgelegt.
Ein Förderantrag für die Energieberatung Mittelstand kann alle 24 Monate gestellt werden.
Wie läuft Antragstellung ab?
Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses muss immer vor einer Auftragserteilung erfolgen. Im elektronischen Antragsverfahren auf der Homepage des BAFA sind neben allgemeinen Unternehmensangaben und Angaben zum Energieverbrauch auch Angaben zum Energieberater (dieser muss eine BAFA-Zulassungsnummer haben) und ein Kostenvoranschlag hochzuladen. Auch der Verwendungsnachweis nach Durchführung der Energieberatung oder Umsetzungsbegleitung erfolgt komplett elektronisch.
Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden: Im Rahmen der Energieberatung übernimmt SEMPACT die Antragstellung und Abwicklung für Sie, damit Sie schnell und sicher an Ihr Geld kommen.
Autor: Johannes Barnbacher