Das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" für kleine oder mittlere Unternehmen, die nicht in den Genuss der besonderen Ausgleichsregelung (EEG) bzw. des Spitzenausgleichs (Stromsteuer, Energiesteuer) kommen, hatten wir Ihnen an dieser Stelle bereits einmal vorgestellt.
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 gab es hier im wesentlichen vier Änderungen:
- Der Energieberaterkreis wird erweitert. Die Energieberater müssen nicht mehr herstellerunabhängig sein, sondern haben sich lediglich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
- Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
- Die Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).
- Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert
Der Verzicht auf die Herstellerunabhängigkeit bei Beratern ist an der Stelle kritisch zu sehen. Wenn ein Energieberater z. B. bei einem Produkthersteller oder Energielieferanten angestellt ist, so wird es sicherlich, trotz Selbsterklärung zur neutralen Beratung, hier immer wieder zu Interessenskonflikten kommen, die dann im Zweifelsfall zu Lasten und auf Kosten des beratenen Unternehmens gehen.
Setzen Sie deshalb von Anfang an auf eine wirkliche hersteller- und produktneutrale Energieberatung, wie es SEMPACT seit jeher anbietet.
Ein Förderantrag für die Energieberatung Mittelstand kann übrigens alle 24 Monate gestellt werden. Sprich wer z. B. den Zuschussantrag für seine letzte Energieberatung vor dem 07.12.2015 erhalten hat, der darf heute bereits erneut die mit 80 % Zuschuss geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.
Wie läuft Antragstellung ab?
Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses muss immer vor einer Auftragserteilung erfolgen. Im elektronischen Antragsverfahren auf der Homepage des BAFA sind neben allgemeinen Unternehmensangaben und Angaben zum Energieverbrauch auch Angaben zum Energieberater (dieser muss eine BAFA-Zulassungsnummer haben) und ein Kostenvoranschlag hochzuladen. Auch der Verwendungsnachweis nach Durchführung der Energieberatung oder Umsetzungsbegleitung erfolgt komplett elektronisch.
Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden: Im Rahmen der Energieberatung übernimmt SEMPACT die Antragstellung und Abwicklung für Sie, damit Sie schnell und sicher an Ihr Geld kommen.
Autor: Johannes Barnbacher