EDL-G – betrifft mich das?

…nein, wenn Sie nach der Lektüre unseres Rechtsartikels zur KMU-Definition guten Gewissens behaupten können, dass Ihr Unternehmen ein KMU ist. Ansonsten verpflichtet Sie das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das Anfang in Kraft treten wird, bis spätestens 05. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, wird die Einhaltung dieser Pflicht stichprobenartig prüfen. Die Größe der Stichprobe soll etwa 20 Prozent der schätzungsweise 50.000 bis 100.000 betroffenen Unternehmen umfassen. Im Versäumnisfall droht ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR.

Sprechen Sie uns frühzeitig an, um mit uns zusammen den geforderten Auditnachweis zu erbringen.

Die Infos zur EDL-G-Novelle zum Download


(Autor: Johannes Barnbacher/Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)