Die Neufassung des KWK-Gesetzes (Kabinettsentwurf) ist vergangene Woche durch das Kabinett veröffentlicht worden.
Entgegen den ursprünglichen Plänen, Eigenstrom aus KWK-Anlagen überhaupt nicht mehr in die Gunst einer KWK-Zulage kommen zu lassen, sollen jetzt wenigstens Anlagen bis 50 kW eine Zulage von 4 ct/kWh und Anlangen mit 50-100 kW von 3 ct/kWh bekommen. Grundsätzlich wird die Einspeisung von erzeugtem Strom in das Netz gegenüber dem Eigenverbrauch bevorzugt und bezuschusst.
Das weitere politische Verfahren zum KWKG (ohne Gewähr):
- Lesung Bundestag 05.11.2015
- Befassung Bundesrat 06.11.2015
- Sitzung Wirtschaftsausschuss Bundestag 11.11.2015 (mit Vorbehalt)
- 2./3. Lesung Bundestag 04.12.2015
- Befassung Bundesrat 18.12.2015
- Inkrafttreten 01.01.2016
Den kompletten Entwurf können sie hier herunterladen.
Sobald das Gesetz final in Kraft getreten ist, werden wir Sie ausführlich dazu informieren.