Die Novelle des KWK-Gesetzes kommt

Die Neufassung des KWK-Gesetzes (Kabinettsentwurf) ist vergangene Woche durch das Kabinett veröffentlicht worden.

Entgegen den ursprünglichen Plänen, Eigenstrom aus KWK-Anlagen überhaupt nicht mehr in die Gunst einer KWK-Zulage kommen zu lassen, sollen jetzt wenigstens Anlagen bis 50 kW eine Zulage von 4 ct/kWh und Anlangen mit 50-100 kW von 3 ct/kWh bekommen. Grundsätzlich wird die Einspeisung von erzeugtem Strom in das Netz gegenüber dem Eigenverbrauch bevorzugt und bezuschusst.

Das weitere politische Verfahren zum KWKG (ohne Gewähr):

  • Lesung Bundestag 05.11.2015
  • Befassung Bundesrat 06.11.2015
  • Sitzung Wirtschaftsausschuss Bundestag 11.11.2015  (mit Vorbehalt)
  • 2./3. Lesung Bundestag 04.12.2015
  • Befassung Bundesrat 18.12.2015
  • Inkrafttreten 01.01.2016

Den kompletten Entwurf können sie hier herunterladen.

Sobald das Gesetz final in Kraft getreten ist, werden wir Sie ausführlich dazu informieren.