… zumindest dann, wenn Sie eine richtig dimensionierte und funktionsfähige Heizungsanlage haben.
In unserer Dezember-Ausgabe hatten wir schon auf die jetzt seit gut einem Jahr gültige Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, hingewiesen. In §10 fordert die Verordnung den Austausch von Öl- und Gas-Heizkesseln mit 30 Jahren oder mehr auf dem Buckel. Das bedeutet wenn Ihr Heizkessel Baujahr 1985 oder älter ist, dann sollten Sie bis Ende 2015 handeln. (Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sowie Kessel mit mehr als 400 kW Nennleistung.)
Passend für alle, die hier aktiv werden müssen, hat die KfW zum 1. Juli 2015 das Förderprogramm 278 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ aufgelegt. Neben dem Neubau von KfW-Effizienzhäusern und der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind auch Einzelmaßnahmen in gewerblichen Bestandsgebäuden eingeschlossen.
Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen ab 1 % bis zu einer Höhe von 25 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren. Für die Sanierung von kompletten Gebäuden wird zusätzlich je nach erreichtem Effizienzstandard ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 17,5 % gewährt. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Tilgungszuschuss 5 %.
Bei den genannten Einzelmaßnahmen sind neben der Gebäudedämmung und dem Einbau von energie-sparenden Fenstern, Türen und Toren auch Maßnahmen zur Erneuerung und/oder Optimierung der Wärmeerzeugung, -verteilung und –speicherung förderfähig.
Welche Maßnahmen sind in diesem Rahmen möglich?
- Im Bereich der Wärmeerzeugung ist das z. B. der Einbau eines effizienten Brennwert-kessels oder die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses.
- In älteren Bestandsgebäuden mit nur wenig gedämmter Gebäudehülle oder hohen Luftwechselraten empfehlen sich vor allem Strahlungsheizungen. Infrarot-Hellstrahler bzw. Infrarot-Dunkelstrahler müssen dafür einen Strahlungsfaktor von mindestens 69 % aufweisen. Als Anhaltspunkt: Hochmoderne gasbetriebene Infrarot-Strahler erreichen heute schon Strahlungsfaktoren von bis zu 80 %. Wassergeführte Deckenstrahlplatten müssen mehr als 75 % Strahlungsanteil haben. Auch hier sind am Markt bereits deutlich bessere Systeme mit bis zu 90 % Strahlungsanteil verfügbar.
- Der Austausch klassischer Heizkörper kann ebenfalls gefördert werden, sofern die neuen Systeme so ausgelegt sind, dass die mittlere Übertemperatur max. 30 Kelvin über der Raumtemperatur liegt. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Bei 20 °C Raumtemperatur müsste der neue Heizkörper auf eine Vorlauftemperatur von 55 °C bei einer Rücklauftemperatur von 45 °C ausgelegt werden um förderfähig zu sein.
- Selbst der Einbau eines Pufferspeichers fällt unter „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.
- Bei allen wasserführenden Systemen ist zusätzlich die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs zwingende Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen.
Sprechen Sie uns an, wenn es um die bedarfsgerechte und herstellerunabhängige Auslegung und Planung Ihrer Heizungsanlage geht.
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(Autor: Johannes Barnbacher)