Hintergrund
Nach § 61b Nr. 2 EEG 2017 reduziert sich die EEG-Umlage für Strommengen auf 40 Prozent, wenn es sich um eine Eigenversorgung (siehe § 3 Nr. 19 EEG 2017) handelt und bei der Stromerzeugungsanlage um eine KWKAnlage, die hocheffizient ist und einen Jahres oder Monatsnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent aufweist.
Nachdem die beihilferechtliche Genehmigung dieser Regelung bis 31. Dezember 2017 befristet ist, musste die Europäische Kommission über eine Verlängerung entscheiden.
Bis zur Einigung mussten KWK-Anlagenbetreiber für Anlagen, die ab August 2017 in Betrieb gegangen sind, ab 1. Januar 2018 trotz Eigenversorgung die volle EEGUmlage zahlen.
Nach langem Schwebezustand gibt es jetzt wieder Planungssicherheit.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verständigte sich mit der EU-Kommission rückwirkend zum 01.01.2018 auf einen Kompromiss im Streit um die EEG-Umlage auf selbsterzeugten Strom aus KWK-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind:
- KWK-Neuanlagen mit weniger als 1 MW bzw. mehr als 10 MW zahlen 40 % der jeweils aktuellen EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom.
- alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie (vgl. besondere Ausgleichsregelung EEG) zahlen 40 % der jeweils aktuellen EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom.
- alle übrigen KWK-Neuanlagen mit weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr zahlen 40 % der jeweils aktuellen EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom.
- bei mehr als 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr steigt die Umlage kontinuierlich an, bis ab 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr die volle EEG-Umlage fällig wird.
- Für Bestandsanlagen, die zwischen dem 01.08.2017 und dem 31.12.2017 in Betrieb genommen wurden gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
Diese Einigung muss jetzt jedoch noch in Form einer Änderung des EEG und KWKG final umgesetzt werden. Diese Änderung lässt allerdings auf sich warten. Der geplante Termin 30.06.18 wird sicherlich nicht eingehalten, da sich CDU/CSU und SPD bisher nicht auf die genauen Inhalte des sog. „100-Tage-Gesetz“ einigen konnten.
Autor: Johannes Barnbacher
Bundesregierung einigt sich mit EU-Kommission auf neue EEG-KWK-Regelung
