BAFA fördert Ihre strategische Planung zu Treibhausgasneutralität

Treibhausgasneutralität im Unternehmen erfolgreich einzuführen und dabei die Mitarbeiter bestmöglich einzubinden, stellt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. SEMPACT nimmt sich dieser Aufgabe an und sorgt dafür, dass Ihr Weg zur Treibhausgasneutralität strategisch und wirtschaftlich sinnvoll an die Situation Ihres Unternehmens angepasst wird. Denn wenn Sie Lösungen zur Reduktion von C02 entwickeln, ergeben sich daraus neue Wachstumsmöglichkeiten und günstigere Risikoprofile. Die Kosten, die hierfür anfallen, werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) mit bis zu 80.000 € gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?

Das BAFA fördert die Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine individuelle Transformation zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen oder Unternehmensstandorten.

Was wird im Detail gefördert?

  • die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
  • Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzepts.
  • mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
  • Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
  • Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)

Wer ist Antragsberechtigt?

Alle privaten und kommunalen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sind berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu Transformationskonzepten zu stellen.

Das interessante an diesem Förderprogramm ist, dass es der De-minimis-Regelung nicht unterliegt. Auch Unternehmen, die im laufenden oder den zwei vorangegangenen Kalenderjahren Beihilfen über 200.000 € erhalten haben, dürfen einen Antrag auf Förderung eines Transformationskonzepts stellen.

Diese Regelung macht die Förderung von Transformationskonzepten für Unternehmensverbände und Unternehmen mit mehreren Standorten attraktiv und schmälert gleichzeitig nicht die Attraktivität für KMUs, die wiederum durch einen höheren prozentualen Anteil gefördert werden.

In welcher Höhe liegen die Förderungen?

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für größere Unternehmen werden 50 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 €.

In welchem Zeitraum muss das Konzept erstellt werden?

Das vollständige Transformationskonzept muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung als Nachweis beim BAFA eingereicht werden. SEMPACT übernimmt die Projektplanung für das Transformationskonzept und begleitet Sie dabei, sodass eine fristgerechte Antragstellung erfolgt.

Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationskonzept?

Um die Anforderungen des BAFA für ein Transformationskonzept zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:

  • Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
  • Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
  • Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
    • Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.  
  • Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
  • Mindestens ein Vorhaben des Förderprogramms der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) muss im Einsparkonzept vorgesehen sein. Das können Maßnahmen zur Reduktion von Energie oder Ressourcen sein. Dies kann zum Beispiel mit dem Ressourceneffizienzprogramm kombiniert werden.
  • Eine Verankerung des Transformationskonzepts in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

 

Mehr Informationen zu Scope 1, 2 und 3 und dem GHG Protocol finden Sie in unserem Fachartikel zu CO2-Bilanzierung

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?

Im Rahmen des Transformationskonzepts fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.

Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:

  • CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
  • Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
  • Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
  • Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)

Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren. 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

SEMPACT begleitet Sie durch den Prozess der digitalen Antragstellung, das ist eine unserer Kernkompetenzen. So führen wir Sie stressfrei und Schritt für Schritt durch den Prozess, um eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit der Förderung zu erreichen. Eine garantierte Förderung können wir nicht zusichern, da seitens des BAFA kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Hausmitteln des Bundes steht. 

Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.

BAFA Förderung Transformationskonzept – Ihre Checkliste

  • Wille zur Veränderung
  • Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
  • Alle weiteren Schritte werden individuell mit Ihnen besprochen

Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?

Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.

Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationskonzepts als förderfähige Kosten angegeben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?

Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.

Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?

Mit dem Förderprogramm für Transformationskonzepte möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.

Warum fördert der deutsche Staat Transformationskonzepte?

Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.

Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.

Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.