Alles was Recht ist!

Was fangen Sie mit einer Information wie der Veröffentlichung der „Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung“ an?


Eigentlich ein übliches Szenario: Ein neues oder verändertes Gesetz steht an der Unternehmensgrenze. Wer jetzt denkt, mit der Aufnahme in eine „hoffentlich“ vollständige Gesetzesliste wäre es getan, ist immer noch beim Prinzip Auswendiglernen. Er hat zwar eine vage Idee, aber verstanden und interpretiert hat er bis dahin noch nichts und im schlimmsten Fall schützt diese Herangehensweise auch nicht vor Schaden. Um beim Beispiel zu bleiben: die Versetzung ist stark gefährdet.


Die nachfolgenden Fragen helfen den Prozess nachzuvollziehen, den der „Neuankömmling“ auslöst:

  • Wer nimmt das Gesetz wahr?
  • Wer prüft es auf Relevanz?
  • Wer übersetzt es auf die betrieblichen Belange?
  • Wer informiert die betroffenen Bereiche, Abteilungen und Personen?
  • Wie werden Änderungen wahrnehmbar kommuniziert?
  • Wer prüft die Umsetzung der neuen Vorschriften?
  • Wer verteilt die Verantwortlichkeiten?
  • Wer bewertet die Rechtskonformität?

Da besonders beim Energierecht vom Einkauf über das Controlling bis zur Technik viele unterschiedliche Unternehmensbereiche involviert sind, ist ein Rechtskataster eine unerlässliche Arbeitsbasis. Jeder bewegt sich in seinem Spezialgebiet und im Rechtskataster laufen die Fäden wieder sauber zusammen, sodass der Überblick über Fristen, Verantwortlichkeiten, Dokumentation etc. gesichert bleibt.


Um Ihnen das Prozedere etwas zu erleichtern, können wir Ihnen bei den ersten drei W-Fragen mit unserem jüngsten Produkt dem Energierechtskataster samt zugehörigem Aktualisierungsservice die Arbeit deutlich einfacher machen. Und zwar so:


Wer nimmt das Gesetz wahr?
SEMPACT hält permanent Augen und Ohren offen, damit Ihnen kein Gesetz und keine Verordnung aus dem Energierecht durch die Lappen geht. Das Bundesgesetzblatt, aber auch wichtige Merkblätter, die oft die Details zur praktischen Durchführung enthalten, z. B. vom Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gehören zu unserer täglichen Lektüre.


Wer prüft es auf Relevanz?
SEMPACT prüft beim Studium der Gesetzeslektüren in zwei Stufen die Relevanz. In erster Instanz wird entschieden, ob die Verordnung/das Gesetz energetisch relevant ist, genauer energierechtlich relevant ist. Sofern diese Prüfung positiv verläuft, wird der „Neuankömmling“ in unser Produkt Energierechtskataster aufgenommen.
Im nächsten Schritt erfolgt dann für alle, die sich das Standardenergierechtskataster individuell auf Ihr Unternehmen haben anpassen lassen, eine kundenspezifische Prüfung auf Relevanz. Basierend auf den Tätigkeiten und Prozessen in Ihrem Unternehmen, die Sie zusammen mit uns definiert haben, prüfen wir, ob der allgemein energierechtlich relevante „Neuankömmling“ auch im speziellen Fall Ihres Unternehmens relevant ist. Ist die Relevanz gegeben, findet der „Neuankömmling“ dann schließlich auch Eingang in das jeweilige unternehmensindividuelle Rechtskataster.


Wer übersetzt es auf die betrieblichen Belange?
SEMPACT erstellt für alle betrieblich relevanten Paragraphen und Absätze der Verordnungen/Gesetze Handlungsempfehlungen, die auch für Nicht-Juristen verständlich sind. Schauen wir uns das mal am Beispiel des § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV an.


Lesen Sie die folgenden beiden Absätze und entscheiden selbst, welche Version für Sie greifbarer ist:

Gesetzestext
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes betragen darf.

übersetzte Handlungsanweisung

1. Überprüfung des Lastgangs auf atypische Netznutzung:

  • Liegt die eigene Jahresleistungsspitze außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster?
  • Wie hoch ist meine Leistungsspitze innerhalb der Hochlastzeitfensters?
  • Unterscheiden sich die eigenen Leistungsspitzen außerhalb und innerhalb des Hochlastzeitfensters um mind. 100 kW und mind. 20 %? (Werte gelten für Mittelspannung, abweichende Werte bei anderen Spannungsebenen)

2. Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bis 30.09. des laufenden Jahres für das aktuelle Jahr


Um rechtskonform zu bleiben, ist es zwingend erforderlich, das einmal erstellte Rechtskataster regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren. Entscheiden Sie selbst, ob Sie diese Aktualisierungen intern vornehmen wollen oder ob Sie Ihre zeitlichen Ressourcen für Ihre Kernaufgaben verwenden wollen. Auf Wunsch bietet SEMPACT zweimal jährlich eine Aktualisierung sowohl des Standardenergierechtskatasters, als auch des unternehmensindividuellen Katasters an.