Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben: BAFA-Förderung nutzen

Die Einführung von Treibhausgasneutralität ist eine große Herausforderung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). SEMPACT unterstützt Sie dabei, diesen Weg strategisch und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten – individuell angepasst an Ihr Unternehmen.
Warum lohnt sich das? Wer CO2 reduziert, schafft neue Wachstumsmöglichkeiten und verbessert sein Risikoprofil. Und das Beste: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Kosten mit bis zu 60.000 €.
Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?
Das BAFA unterstützt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Ihr Unternehmen oder Ihre Standorte auf den Weg zur Treibhausgasneutralität bringen.

Was wird im Detail gefördert?
- die Ist-Analyse und Erstellung einer CO2-Bilanz bzw. THG-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
- Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
- Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationsplans.
- mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen.
Was wird nicht gefördert?
- Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
- Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
- Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)
Wer ist Antragsberechtigt?
Alle privaten und kommunalen Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind antragsberechtigt.
Das Besondere: Dieses Förderprogramm unterliegt nicht der De-minimis-Regelung. Selbst Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren mehr als 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten haben, können einen Antrag stellen.
Das macht die Förderung besonders attraktiv – für Unternehmensverbünde, Unternehmen mit mehreren Standorten und KMU, die zusätzlich von einem höheren Förderanteil profitieren.
In welcher Höhe liegen die Förderungen?
Für kleine Unternehmen werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für mittlere Unternehmen 50% und für große Unternehmen werden 40 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €.
In welchem Zeitraum muss der Plan erstellt werden?
Der vollständige Transformationsplan muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung beim BAFA eingereicht werden.
SEMPACT übernimmt die Projektplanung und begleitet Sie, damit Antragstellung und Verwendungsnachweis reibungslos und fristgerecht erfolgen.
Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationsplan?
Um die Anforderungen des BAFA für einen Transformationsplan zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:
- Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
- Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
- Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
- Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.
- Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
- Eine Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?
Im Rahmen des Transformationsplans fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.
Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:
- CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
- Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
- Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
- Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)
Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren, oder die Eigenstromerzeugung durch z.B. PV-Anlagen ausbauen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
SEMPACT begleitet Sie Schritt für Schritt durch die digitale Antragstellung – eine unserer Kernkompetenzen. So erhöhen wir Ihre Chancen auf Förderung.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes ab.
Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.
BAFA Förderung Transformationsplan – Ihre Checkliste
- Wille zur Veränderung
- Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
- Alle weiteren Schritte klären wir gemeinsam
Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?
Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.
Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationsplans als förderfähige Kosten angegeben werden.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?
Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.
Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?
Mit dem Förderprogramm für Transformationspläne möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.
Warum fördert der deutsche Staat Transformationspläne?
Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?
Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.
Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.
Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.
Quellen
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaziele-und-sektoren-1669268
- https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2335292/3962877378d74837d4f4c611749b6172/2025-05-13-dns-2025-data.pdf?download=1
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen-FW/PDF-Anlagen-Transf/informationsblatt-transformationsPLAN-rili24.pdf?__blob=publicationFile&v=24
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Transformationsplan/Foerderrrahmen/foerderrahmen.html
- http://wibank.de/resource/blob/wibank/396692/125022e1db844b5b6f10c4e0bd30f84c/allgemeine-de-minimis-regel-kundeninformation–data.pdf
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/schwerpunkt-wirtschaft-2342218
- Foto von Gabrielle Henderson auf Unsplash































