Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben: BAFA-Förderung nutzen

Nachhaltig wirtschaften, wettbewerbsfähig bleiben:  BAFA-Förderung nutzen

Die Einführung von Treibhausgasneutralität ist eine große Herausforderung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). SEMPACT unterstützt Sie dabei, diesen Weg strategisch und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten – individuell angepasst an Ihr Unternehmen.

Warum lohnt sich das? Wer CO2 reduziert, schafft neue Wachstumsmöglichkeiten und verbessert sein Risikoprofil. Und das Beste: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Kosten mit bis zu 60.000 €.

Welche Maßnahmen werden gefördert bzw. was sind beihilfefähige Kosten?

Das BAFA unterstützt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Ihr Unternehmen oder Ihre Standorte auf den Weg zur Treibhausgasneutralität bringen.

Was wird im Detail gefördert?

  • die Ist-Analyse und Erstellung einer CO2-Bilanz bzw. THG-Bilanz (basierend auf GHG-Protocol oder ISO 14064-1)
  • Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationsplans.
  • mögliche weitere Kosten, bei denen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen, die in Ihrem Unternehmen anfallen
  • Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen (z. B. Einhaltung von Abgaswerten oder Umweltschutzvorschriften)
  • Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden (z. B. Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme)

Wer ist Antragsberechtigt?

Alle privaten und kommunalen Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind antragsberechtigt.

Das Besondere: Dieses Förderprogramm unterliegt nicht der De-minimis-Regelung. Selbst Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren mehr als 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten haben, können einen Antrag stellen.

Das macht die Förderung besonders attraktiv – für Unternehmensverbünde, Unternehmen mit mehreren Standorten und KMU, die zusätzlich von einem höheren Förderanteil profitieren.

In welcher Höhe liegen die Förderungen?

Für kleine Unternehmen werden bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für mittlere Unternehmen 50% und für große Unternehmen werden 40 % der beihilfefähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 €.

In welchem Zeitraum muss der Plan erstellt werden?

Der vollständige Transformationsplan muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung beim BAFA eingereicht werden.

SEMPACT übernimmt die Projektplanung und begleitet Sie, damit Antragstellung und Verwendungsnachweis reibungslos und fristgerecht erfolgen.

Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Transformationsplan?

Um die Anforderungen des BAFA für einen Transformationsplan zu erfüllen, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:

  • Der Ist-Zustand Ihrer Treibhausgas (THG)-Emissionen muss dargestellt werden.
  • Die Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 ist erforderlich.
  • Ein langfristiges (>10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (Soll-Zustand) für die betreffenden Unternehmensstandorte muss formuliert werden
  • Dieses formulierte Ziel muss mindestens eine THG-Reduktion in Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand innerhalb von 10 Jahren nach Antragsstellung haben. Es können auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.  
  • Ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung (die Transformation von Ist- zu Soll-Zustand) muss festgelegt werden.
  • Eine Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur. Dafür eignet sich die HLS-Struktur der Managementsysteme.

Welche Maßnahmen werden nicht für das geforderte Reduktionsziel anerkannt?

Im Rahmen des Transformationsplans fordert das BAFA ein 40 %-Reduktionsziel.

Das bedeutet mindestens eine THG-Reduktion bezüglich Scope 1 und 2 von 40 % gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Erreichung des Ziels hat Ihr Unternehmen maximal 10 Jahre Zeit. Dieses Ziel darf nicht beinhalten:

  • CO2-Kompensation (z. B. über Emissionsminderungsgutschriften)
  • Reduktion der Qualität (z. B. Einsatz von günstigeren und CO2-ärmeren Materialien oder Herstellprozessen, welche die Qualität der Produkte mindern)
  • Reduktion der Produktion (z. B. Reduzierter Energieverbrauch durch reduzierte Nutzung von bestimmten Maschinen)
  • Auslagerung von Produktions- oder Teilprozessen (z. B. Auslagerung des Fuhrparks)

Es werden nur Maßnahmen anerkannt, die den Scope 1 und 2 Ihres Unternehmens betreffen. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie effizientere Maschinen nutzen, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren, oder die Eigenstromerzeugung durch z.B. PV-Anlagen ausbauen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

SEMPACT begleitet Sie Schritt für Schritt durch die digitale Antragstellung – eine unserer Kernkompetenzen. So erhöhen wir Ihre Chancen auf Förderung.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes ab.

Wie und wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Rechnungsbelege. Auszahlungen während der Projektlaufzeit sind nicht möglich. Wenn Ihr Projekt also die maximale Laufzeit von 24 Monaten benötigt, können Sie spätestens nach 24 Monaten nach Projektbeginn mit Eingang der Fördermittel rechnen.

BAFA Förderung Transformationsplan – Ihre Checkliste

  • Wille zur Veränderung
  • Anruf bei SEMPACT unter +49 8191 657088-0
  • Alle weiteren Schritte klären wir gemeinsam

Ist die Kombination mit weiteren Förderprogrammen sinnvoll und zulässig?

Auf Grund der hohen Fördersätze und der Tatsache, dass diese Förderung nicht der De-minimis-Regelung unterliegt, ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen meist nicht sinnvoll.

Die Grundlagenermittlung hinsichtlich des energetischen IST-Zustands Ihres Unternehmens könnte z.B. über eine geförderte Energieberatung aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (80 % Zuschuss) erfolgen. Diese Kosten dürfen dann jedoch nicht nochmal im Rahmen des Transformationsplans als förderfähige Kosten angegeben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim BAFA?

Nach Antragseingang ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Wochen zu rechnen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung umgesetzt werden. Wird vorher begonnen, ist keine Förderung mehr möglich.

Warum fördert das BAFA Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität?

Mit dem Förderprogramm für Transformationspläne möchte das BAFA Unternehmen finanziell auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und somit die Senkung der THG-Emissionen voranbringen. Das Bundesamt engagiert sich dafür, die Energiewende voranzubringen und damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich zu realisieren.

Warum fördert der deutsche Staat Transformationspläne?

Zwischen 1990 und 2018 haben deutsche Industrieunternehmen ihre CO2-Emissionen bereits um rund 31 Prozent reduziert. Das ist beachtlich, aber leider noch nicht genug. Die industriellen Emissionen müssen bis 2030 weiter sinken, damit wir das gemeinsame Ziel, den gesamten CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken, erreichen. Die bestehende Lücke möchte der deutsche Staat möglichst schnell schließen und fördert deshalb die Dekarbonisierung von deutschen Unternehmen. SEMPACT spricht sich dafür aus, als Unternehmen möglichst bald zu handeln. So können Strategien entwickelt werden, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen. Sie müssen nicht zukünftig überstürzt auf Forderungen von außen reagieren. Vielmehr können Sie jetzt Ihren Weg bis 2030 planen und Schritt für Schritt in denkbaren Maßnahmen abarbeiten.

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein.

Was hat das mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der darin festgelegten Treibhausgasneutralität bis 2045 zu tun?

Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz konkrete jährliche Minderungsziele vor. Diese Ziele werden an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen weitergegeben – Also auch an Sie und Ihr Unternehmen.

Mit der Änderung (2021) des Klimaschutzgesetzes verschärft die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen alle deutschen Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Dieser Beschluss verpflichtet Deutschland aktiv vorzubeugen. In Zukunft soll es nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommen.

Um diese ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung 2021 ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit sollen die Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft gefördert werden. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern. Und da sind Sie gefragt, als Teil, der einen aktiven Beitrag zur Minderung der C02-Emissionen beiträgt. SEMPACT unterstützt Sie gerne dabei Ihre Strategie zu definieren und Sie auf dem Weg zu Ihrem Reduktionsziel zu begleiten.

Ihre Expertin für Transformation
Ihre Expertin für Nachhaltigkeit

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

Möglichkeiten zur CO2-Reduktion in Unternehmen

co2 Minderungsmaßnahmen für mehr Weitblick bei Unternehmen

Die Verantwortung, ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen zu führen, das zugleich attraktiv für Fachkräfte ist und sich innovativ am globalen Markt behauptet, stellt Sie vor komplexe Herausforderungen. Die zunehmende Relevanz von Klimaschutz und Nachhaltigkeit verlangt nicht nur technische Anpassungen, sondern auch strategische Entscheidungen mit langfristiger Wirkung.

CO2-Reduktion als strategischer Erfolgsfaktor

Die Reduktion von Treibhausgasemissionen ist nicht länger ein reines Umweltanliegen, sondern ein betriebswirtschaftlicher Imperativ. Unternehmen, die frühzeitig auf grüne Energie, Kreislaufwirtschaft und energieeffiziente Produktionsprozesse setzen, sichern sich nicht nur regulatorische Vorteile, sondern auch Innovationskraft und Fachkräfte. Laut dem Leitfaden der vbw Bayern ist die Transformation zur Klimaneutralität eine zentrale Zukunftsaufgabe, die durch das Zusammenspiel verschiedener Technologien (erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Digitalisierung, CO2-Kompensation) und gezielte organisatorische und strategische Maßnahmen erfolgreich gestaltet werden kann.

Typische Herausforderungen für mittelständische Betriebe

  • Intransparenz bei Emissionsquellen: Ohne systematische Erfassung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen bleibt die Klimastrategie  unscharf und wenig steuerbar.
  • Investitionsunsicherheit: Die Frage, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen, ist oft schwer zu beantworten.
  • Fachkräftemangel: Nachhaltigkeitsprojekte können helfen, junge Talente zu gewinnen – vorausgesetzt, sie sind glaubwürdig und sichtbar.
  • Technische Komplexität: Die Umstellung auf neue Energiesysteme oder Produktionsprozesse erfordert tiefes technisches Know-how.

Genau hier kommt die SEMPACT AG ins Spiel: nicht als klassische Beraterin, sondern als echte Mitstreiterin auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität. Unsere Kund:innen erzählen begeistert von einer Zusammenarbeit, die nicht nur fachlich überzeugt, sondern auch menschlich inspiriert. Statt trockener Konzepte liefern unsere Expert:innen praxisnahe Lösungen, die direkt im Maschinenpark oder in der Energieversorgung Wirkung zeigen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir umsetzbare Strategien, die langfristig tragen.

Konkrete Maßnahmen zur CO2-Reduktion – Beispiele aus der Praxis

Die Plattform klima-plattform.de bietet eine Vielzahl guter Beispiele, die zeigen, wie CO2-Reduktion in der Praxis gelingt. Diese Projekte wurden zwar nicht im Zusammenhang mit der SEMPACT AG umgesetzt, sind aber dennoch aus unserer Sicht inspirierend.

CBV Blechbearbeitung GmbH – Energieeinsparung in der Metallverarbeitung

Das Unternehmen senkte seinen Energieverbrauch durch ein umfassendes Energiekonzept. Maßnahmen wie die Umstellung auf LED-Beleuchtung, die Optimierung der Druckluftversorgung und die Nutzung von Wärmerückgewinnung führten zu einer jährlichen Einsparung von rund 100.000 kWh Strom.

Fripa Papierfabrik – Wasserverbrauch optimieren

In einer energieintensiven Branche wie der Papierherstellung ist die Reduktion des Wasserverbrauchs essenziell. Durch Kreislaufsysteme und Prozessoptimierung konnte Fripa den Wasserverbrauch pro Tonne Papier deutlich senken.

SPALECK GmbH – Grüner Maschinenbau

Das Unternehmen setzt auf Energiemonitoring, begrünte Dächer, PV-Anlagen und die Herstellung von Recyclingmaschinen. Die Einführung effizienter Schweißgeräte und die Substitution von Einweg- durch Mehrwegprodukte sind weitere Bausteine.

Interface Deutschland GmbH – Kreislaufwirtschaft

Durch die konsequente Anwendung von Lebenszyklusanalysen und die Rückführung von Materialien in den Produktionsprozess konnte Interface die Scope-3-Emissionen signifikant senken.

Condensator Dominit GmbH – Nutzung von Flusswasser und Sonnenenergie

Das Unternehmen betreibt einen CO2-neutralen Firmensitz durch die Kombination von Photovoltaik und Flusswasserkühlung. Die jährliche CO2-Einsparung liegt bei mehreren Tonnen.

Technische Hebel zur Emissionsreduktion

Die folgenden Maßnahmen sind besonders wirksam und technisch gut umsetzbar:

  • Strom: Umstellung auf Ökostrom, Eigenproduktion durch PV-Anlagen, Lastmanagement
  • Kühlung: Einsatz von natürlichen Kältemitteln, Wärmerückgewinnung, intelligente Steuerung
  • Produktion: Prozesswärme optimieren, Maschinenzustände analysieren, Leerlaufzeiten reduzieren
  • Wasserverbrauch: Kreislaufsysteme, Leckageerkennung, digitale Verbrauchsüberwachung
  • Kreislaufwirtschaft: Produktdesign für Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit, Closed-Loop-Systeme

Warum externe Expertise entscheidend ist

In Verbindung mit einem Energieaudit oder Transformationsplan können Sie Ihre eigene auf Sie zugeschnittene Strategie zur CO2-Minderung in Ihrem Unternehmen entwickeln.

Die SEMPACT AG bietet nicht nur Beratung, sondern technische Umsetzungskompetenz. Unsere Expertinnen begleiten Sie von der CO2-Bilanzierung über die Maßnahmenplanung bis zur Fördermittelbeantragung. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Augenhöhe.

Die Reduktion von Treibhausgasen ist kein Kostenfaktor, sondern ein Innovations- und Wettbewerbsfaktor. Sie steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens für Fachkräfte, Investoren und Kundinnen. Mit der SEMPACT AG haben Sie eine Partnerin an Ihrer Seite, die technische Tiefe mit strategischem Weitblick verbindet.

Ihr Experte für Nachhaltigkeit

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für Nachhaltigkeit

Defossilisierung statt Dekarbonisierung: Warum wir präzise Begriffe brauchen

Dekarbonisierung vs. Defossilisierung – ein notwendiger begrifflicher Schärfungsprozess

Im Kontext unternehmerischer Klimastrategien ist die präzise Verwendung von Begriffen wie Defossilisierung und Dekarbonisierung kein akademisches Detail, sondern eine strategische Notwendigkeit. Sie stehen als semantische Stellvertreter für unterschiedliche Ansätze im Umgang mit Kohlenstoffemissionen – und damit für unterschiedliche Wege zur Klimaneutralität. Für Sie ist es essenziell, diese Konzepte korrekt zu verstehen und im internen wie externen Diskurs professionell zu nutzen.

Dekarbonisierung vs. Defossilisierung; ein notwendiger begrifflicher Schärfungsprozess

Dekarbonisierung wird häufig als Synonym für die Reduktion von CO2-Emissionen verwendet. Tatsächlich beschreibt sie die Transformation von Prozessen, die CO2 freisetzen, hin zu emissionsarmen oder -freien Alternativen. Dabei geht es um die Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Quellen, etwa durch den Einsatz von Wärmepumpen statt Ölkesseln oder die Elektrifizierung industrieller Prozesse.

Defossilisierung hingegen zielt auf die vollständige Abkehr von fossilen Rohstoffen – nicht nur als Energiequelle, sondern auch als Materialbasis. In der chemischen Industrie beispielsweise ist Kohlenstoff ein unverzichtbarer Bestandteil organischer Verbindungen. Der Begriff Defossilisierung trägt dieser Tatsache Rechnung, indem er nicht den Kohlenstoff an sich, sondern dessen fossile Herkunft problematisiert. Es geht also um die Umstellung auf biogene oder synthetische Kohlenstoffquellen, die den natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht überlasten.


Exkurs Kohlenstoff

Kohlenstoff ist ein chemisches Element mit dem Symbol C. Es bildet die Grundlage für organische Verbindungen und ist ein zentrales Element in der Chemie des Lebens. In Graphit und Diamant zeigt Kohlenstoff bemerkenswerte physikalische Eigenschaften. Seine Fähigkeit, stabile Bindungen mit anderen Elementen einzugehen, ermöglicht die Vielfalt organischer Moleküle.

Für die Industrie ist Kohlenstoff von großer Bedeutung, insbesondere in der Produktion von Kunststoffen, Chemikalien und Brennstoffen. Der hohe Kohlenstoffverbrauch und die dadurch erhöhte Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre tragen jedoch zur Erderwärmung bei.. Unternehmen können ihren Kohlenstoffverbrauch reduzieren, indem sie auf erneuerbare Energien umsteigen, energieeffiziente Technologien implementieren und nachhaltige Materialien verwenden.


Kohlenstoffkreislauf und CO2-Bilanzierung: komplexe Zusammenhänge, klare Verantwortung

Der globale Kohlenstoffkreislauf ist ein fein austariertes System zwischen Quellen (Verbrennung von Kohlenstoff) und Senken (Aufnahme von CO2 durch Pflanzen). Durch menschliche Aktivitäten – insbesondere die Verbrennung fossiler Rohstoffe, Abholzung und Brandrodung – gelangen jährlich etwa 8 Gigatonnen Kohlenstoff in Form von Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre. Ein Kilogramm Kohlenstoff entspricht dabei rund 3,67 Kilogramm Kohlenstoffdioxid. Diese Umrechnung ist zentral für jede CO2-Bilanzierung. Die CO2-Bilanzierung, etwa nach dem Greenhouse Gas Protocol oder ISO 14064, muss natürliche Senken ebenso berücksichtigen wie direkte und indirekte Emissionen.


Exkurs Kohlendioxid

CO2, chemisch Kohlendioxid, ist ein farbloses, geruchloses Gas, das aus einem Kohlenstoff- und zwei Sauerstoffatomen besteht. Es entsteht bei der vollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe und ist ein zentrales Zwischenprodukt im Kohlenstoffkreislauf. Durch industrielle Prozesse, insbesondere die Verbrennung fossiler Energieträger, wird das Gleichgewicht dieses Kreislaufs gestört. Eine präzise Bilanzierung ist essenziell für die Emissionsstrategie von Unternehmen, denn so können sie durch gezielte Maßnahmen  ihre Emissionen reduzieren.


Reduktionismus vermeiden und Komplexität anerkennen

Ein zentrales Problem in der Klimadebatte ist der Reduktionismus: die Verkürzung komplexer Ursachen auf eine einzige Variable, meist auf CO2. Doch Klimaneutralität ist mehr als die rechnerische Nullstellung von Emissionen. Sie erfordert eine systemische Sichtweise, die auch Bodenqualität, Biodiversität und soziale Aspekte einbezieht.

Daniel Bogner-Haslbeck

Die Aussage von Daniel Bogner-Haslbeck „Es geht um die Dekarbonisierung der Atmosphäre mittels Rekarbonisierung des Bodens“ bringt diesen erweiterten Ansatz auf den Punkt.
Moore, obwohl sie nur etwa 3 % der Landfläche bedecken, speichern doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen. Ihre Wiedervernässung ist daher nicht nur ein Beitrag zur Biodiversität, sondern auch zur Klimastabilisierung.


Exkurs Moore

Moore existieren auf der ganzen Erde, sie entstehen durch die Bildung von Torf in Böden mit einer hohen Wassersättigung. Natürliche Moore ziehen sehr große Mengen an Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre, welches sie als Kohlenstoff im nassen Torfboden speichern.

Werden die Moore trockengelegt (z.B. für die Landwirtschaft) setzen sie große Mengen an CO2 frei und sind eine Gefahr für unser Klima. Damit wir in Deutschland unsere Klimaziele erreichen, müssten wir jedes Jahr eine Fläche von 50.000 Hektar wiedervernässen. Das entsprich einer Fläche so groß wie der Bodensee.


Fazit: Präzision schafft Klarheit – und Klarheit schafft Handlungsspielraum

Die Herausforderungen bei der Erstellung einer belastbaren THG-Bilanz sind vielfältig: heterogene Datenlandschaften, fehlende Emissionsfaktoren, Unsicherheiten bei Scope-3-Erhebungen. Hier zeigt sich der Wert externer Beratung. Die SEMPACT AG bietet nicht nur inhaltliche Expertise, sondern auch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Augenhöhe erfolgt. Unsere Kunden schätzen die Fähigkeit unserer Beraterinnen und Berater, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen und individuelle Lösungen zu entwickeln.

Die Unterscheidung zwischen Dekarbonisierung und Defossilisierung ist nicht bloß Wortklauberei. Sie ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Kohlenstoff. Für Sie als Fachverantwortliche bedeutet das: Nur wer die Begriffe korrekt einordnet, kann Strategien entwickeln, die nicht nur regulatorisch konform, sondern auch ökologisch wirksam und ökonomisch tragfähig sind.

Die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie der SEMPACT AG ist dabei kein Luxus, sondern ein strategischer Hebel für nachhaltige Transformation. Sie profitieren von einem interdisziplinären Blick, der technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte integriert – und damit echte Wettbewerbsvorteile schafft.

Ihr Experte für präzise Nachhaltigkeit

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für CO2-Bilanzen

Vera Mick, M.Sc.

Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-18

Sinnvolle Alternative zu CO2-Zertifikaten

Sinnvolle Alternative zu CO2-Zertifikaten

CO2-Zertifikate spielen seit mehreren Jahren eine Rolle für den Klimaschutz. Beim „Carbon-Offsetting“ werden Treibhausgasemissionen, die durch unternehmerische Tätigkeiten entstehen, durch Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion (an einem anderen Ort) ausgeglichen. Ein Zertifikat bekommt man pro eingesparte Tonne CO2. Die Einnahmen der Zertifikate finanzieren Klimaschutzprojekte. Und hierin liegt der große Qualitätsunterschied, denn die Art der Projekte und somit tatsächlich eingesparte Tonnen CO2 können sich beachtenswert unterscheiden.

Nutzung von CO2-Zertifikaten

Unternehmen und Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben Treibhausgasneutral zu sein, nutzen Zertifikate, um einen Teil Ihrer Emissionen auszugleichen und Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.

Zwei Arten von CO2-Zertifkaten sind gängig

Es gibt zwei gängige Arten von CO2-Zertifikaten: Zertifikate aus Klimaschutzprojekten und Zertifikate aus Emissionshandelssystemen. Bei den Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten wird meist ein konkretes Projekt umgesetzt. Hierzu müssen die Projekte geprüft und registriert werden. Ihre Einsparungen werden nach einer festgelegten Methode gemessen. Pro eingesparte Tonne wird dann ein Zertifikat erstellt. Die Qualität der Projekte und ihre tatsächliche Wirkung auf den Klimaschutz können sich stark unterscheiden.
Als Unternehmen bekommt man entweder vom Staat ein Zertifikat zugeteilt oder muss dieses erwerben und für jede Tonne, die emittiert wurde, ein Zertifikat nachweisen. Dieses System nennt man Emissionshandelssystem. Überschüssige Zertifikate können an andere Unternehmen verkauft werden. Eigentlich wurden diese Zertifikate nicht für die freiwillige Kompensation entwickelt, aber auch nicht teilnehmende Unternehmen, Organisationen oder sogar Privatpersonen können diese Zertifikate kaufen. Dadurch verknappt sich das Angebot an Zertifikaten und damit auch die Gesamtemission.

Studien haben ergeben, dass Zertifikate aus Emissionshandelssystemen grundsätzlich zwar eine höhere Sicherheit gewähren, dass die Emissionen tatsächlich reduziert werden, aber die positiven Auswirkungen auf unser Klima können nur dann erzielt werden, wenn die zulässigen Gesamtemissionen im Emissionshandelssystem nicht zu hoch sind. Und genau das ist seit ein paar Jahren der Fall.

Grenzen der CO2-Zertifikate

Das Konzept von CO2-Kompensation beruht darauf, dass Unternehmen und Organisationen für sich in Anspruch nehmen ihre eigenen Emissionen durch den Kauf oder die Stilllegung von CO2-Zeritifkaten auszugleichen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn die auszugleichenden Emissionen nicht vermieden werden können. Daher sollte jedem Zertifikatskauf eine Prüfung vorausgehen, ob sich Emissionen nicht doch vermieden werden können.

Individuelle CO2-Minderungsmaßnahmen

Das BAFA fördert Ihre strategische Planung zu
Treibhausgasneutralität

Individuelle CO<sub>2</sub>-Minderungsmaßnahmen


Darüber hinaus haben die teilnehmenden Staaten sich auf das Pariser Klimaschutzabkommen geeinigt. Das Ziel bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen ist im Green Deal und im europäischen Klimagesetz verpflichtend verankert. Konkret bedeutet, dass jede vermeidbare Emission auch vom Verantwortlichen vermieden werden muss. Kompensation kann also nur die Transformation zu treibhausgasneutralen Wirtschaftsweisen begleiten.

„Aus diesen Gründen plädiert das Öko-Institut zusammen mit vielen anderen Akteuren dafür, auf die Kompensation zu verzichten und stattdessen über Klimaschutzbeiträge Verantwortung für die von Ihnen verursachten gesellschaftlichen Schäden zu übernehmen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Unternehmen Emissionsreduktionen außerhalb ihrer Wertschöpfungskette finanzieren, ohne einen Ausgleich oder eine Neutralisierung ihrer Emissionen geltend zu machen. Zitat Öko-Institut e.V.

Klimaschutzbeiträge als Alternative zu CO2-Kompensationen

Das Konzept der Klimaschutzbeiträge ermöglicht es Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung für Ihre nicht vermiedenen Emissionen zu übernehmen. Dabei wird der Geld-pro-Tonne-Ansatz zu Grunde gelegt. Dieser sieht vor, dass Unternehmen ihre Emissionen mit einem bestimmten Preis belegen. Der wird mit der Menge an unvermeidbaren Emissionen multipliziert – und ergibt ein Budget. Dieses kann zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette genutzt werden. Basierend auf der Kalkulation des Umweltbundesamtes kann man bei einer Gleichgewichtung der Wohlfahrt heutiger und künftiger Generationen von 830 € pro Tonne CO2 ausgehen.

Ein Rechenbeispiel:

  • Ein Unternehmen verursacht im Jahr 2024 10.000 tCO2e.
  • Multipliziert mit dem Wert von 830 € pro Tonne
  • ergibt sich ein Budget von 8.3 Mio €.

Der Vorteil der Methode ist, dass die Emissionen weiterhin mit dem Unternehmen in Verbindung bleiben. Gleichzeitig kann ein breites Spektrum an möglichen CO2-Minderungsmaßnahmen unterstützt werden. Zudem können jetzt auch Forschungsprojekte, Technologieentwicklungen oder Projekte für Allgemeine Themen, wie Meeresschutz unterstützt werden. Nachteil der Methode ist, dass Enterscheider in Unternehmen mit sehr hohen Emissionen bei einem realistischen CO2-Preis vom hohen Budget abgeschreckt werden könnten.

Vor- und Nachteile bei Tonne für Tonne und Geld für Tonne Finanzierung

Mit der Geld-pro-Tonne-Methode kann ein Unternehmen weiterhin CO2-Zertifikate kaufen, aber die Menge der gekauften Zertifikate muss jetzt nicht mehr den Emissionen des Unternehmens entsprechen. Das Unternehmen kann also wenige, aber sehr hochwertige Zertifikate kaufen. Das steigert wiederum die Attraktivität für qualitativ hochwertige CO2-Zertifkate und somit die Wirksamkeit der geplanten Klimaschutzprojekte.

Ihr Experte für Klimaschutz

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

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Geförderte Beratung für Abwärmeprojekte in Baden-Württemberg

Daniel Bogner-Haslbeck und Stefan Braunmüller sind Abwärmeberater für Baden-Württemberg
Daniel Bogner-Haslbeck und Stefan Braunmüller sind zertifizierte Abwärmeberater für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg dabei, Abwärmeprojekte zu initiieren und umzusetzen.

Bei Projekten zur Abwärmenutzung aus Unternehmen sowie aus Rechenzentren, Kläranlagen und Abwasserleitungen werden folgende Themen gefördert:

  • die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung,
  • die Anbahnung großer Projekte zur Abwärmenutzung.

Typischer Projektverlauf inkl. Fördermöglichkeiten:

Im typischen Projektverlauf zur Nutzung von Fördermöglichkeiten ist eine Erhebung und Bewertung der Abwärmepotenziale sowie die Möglichkeiten der Nutzung der Abwärme durch Maßnahmen durchzuführen. Im Projektverlauf werden firmeninterne und externe Abwärmepotenziale hinsichtlich Kosten-Nutzen-Verhältnis analysiert. Wirtschaftlich sinnvolle Projekte können dann begleitet durch einen Fachexperten der SEMPACT AG umgesetzt werden. Die Umsetzung begleiten wir herstellerneutral und produktanbieterunabhängig. Dabei übernehmen wir die Dokumentation, sowie die Begleitung vom Förderantrag bis zum Nachweis für Sie.

Typischer Projektverlauf für die Nutzung von betrieblicher Abwärme inkl. Fördermöglichkeiten durch Land und Bund.

Art und Höhe der Förderung:

Gefördert werden Beratungen und Projektunterstützung bei vielen Themen rund um Abwärme im industriellen Umfeld.

  • Beratungen werden mit einem Zuschuss von maximal 600€ pro Arbeitstag gefördert
  • Erstberatungen werden bis zu 30 Arbeitstage mit maximal 18.000 € gefördert
  • Für Projektanbahnungen können bis zu 100 Arbeitstage und Kosten von maximal 60.000 € gefördert werden

Das Förderprogramm läuft aktuell bis 30.04.2025.

Projektbeispiele für das Förderprogramm Abwärme in Baden-Württemberg

Erstberatung Abwärme

Im ersten Schritt der Beratung erstellen wir einen Überblick über die Energieströme und die Energiebilanz Ihres Unternehmens (Wärme-Quellen-Senken-Plan). Daraus leiten wir Potenziale zur Abwärmeminderung, zur Abwärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung ab. Kurz gesagt erarbeiten wir einen Überblick über die vorhandenen Abwärmepotenziale und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Nutzung Ihrer Abwärme. Ziel dieser geförderten Beratung ist ein individuelles Abwärme- und Energiekonzept für Ihr Unternehmen.

Die Inhalte unserer Erstberatung im Überblick:

  • Förderantrag stellen
  • Förderantrag formulieren
  • Erhebung und Bewertung der Abwärmepotenziale (intern und ggf. extern)
  • Betrachtung von Maßnahmen zur Abwärmenutzung (organisatorisch und technisch) inkl. Kosten-Nutzen-Analyse
  • schriftlicher Beratungsbericht
  • selbstverständlich, wie immer anbieter- und herstellerunabhängig

Projektanbahnung Abwärmenutzung

Aufbauend auf der Erstberatung werden Vorbereitungen der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen zur Vorprojektierung durch SEMPACT gefördert. Bei der Umsetzung der Projekte zur Nutzung von Abwärme können alle aktuellen Förderprogramme einbezogen werden.

Die Inhalte unsere Beratung zu Projektanbahnung im Überblick:

  • Beratungs- und / oder Projektanbahnungsvertrag und Förderantrag
  • Projektbegleitung des Gesamtprojekts
  • Vorbereitung der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen zur Vorprojektierung
  • Kommunikation und Vorauswahl von passenden Technologieanbietern für Ihr Vorhaben

Investition Abwärmenutzung

Nach Analyse, Beratung und einer Vorauswahl von passenden Technologiemöglichkeiten folgt die Umsetzung von individuellen Maßnahmen zur Reduktion Ihrer Abwärme und deren wirtschaftlich sinnvolle Nutzung. Diese können wiederum über Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder des BAFA (Bundesamtes für Außenwirtschaft) finanziell unterstützt werden. Auch hier sind die Experten von SEMPACT an Ihrer Seite und begleiten Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Maßnahme.

Die Inhalte unserer Projektbegleitung im Überblick:

  • Kommunikationsvorlagen für Geldgeber, Geschäftsführung und weitere Stakeholder, um diese von der geplanten Investition zu überzeugen
  • Unterstützung bei Angebotsanfragen und -durchsicht von Anbietern
  • Projektmanagementunterstützung bei Umsetzung von Abwärmeprojekten
  • Förderanträge stellen und verwalten
  • Erstellung der Dokumentation
Ihr Experte für Abwärme

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Experte für Abwärme

Stefan Braunmüller, B.Eng.

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-14

Wärmewende: Worum geht’s dabei?

Waermebild - Abwärmenutzung

Gesetzgebung rund um Abwärme, Wirtschaftlichkeit von Abwärmenutzung, Abwärme aus Abwasser sowie Rechenzentren, ein Netzwerk für Abwärmenutzung, Abwärmenutzung aus Industrie sowie Kommunen als Schlüsselakteure der Abwärmewende – um all das drehte es sich auf der Bundesabwärmetagung am 10. Oktober 2024 in Berlin. Ein paar Notizen dazu von Daniel Bogner-Haslbeck.

Wärmewende: Worum geht’s dabei? Täglich wird derzeit eine große Menge an Abwärme ungenutzt in die Umwelt abgeleitet, in industriellen Prozessen, in thermischen Abfallbehandlungsanlagen, in Rechenzentren oder im Abwasser. Zukünftig könnten weitere Bereiche hinzukommen wie beispielsweise Elektrolyseure. In jeder dieser Branchen gibt es Potenziale im Terawatt-Bereich, häufig sind diese noch nicht einmal bekannt.

Viele Bereiche sind über Jahre unter den Tisch gefallen. Die Hemmnisse zum Heben dieser Effizienzpotenziale sind unterschiedlicher Natur: Es besteht ein Mix aus technischen, organisatorischen, rechtlichen oder finanziellen Hürden, häufig miteinander verwoben. Dadurch wird klar, dass es kein großes Instrument geben wird, das all diese Abwärme „retten“ kann. Stattdessen braucht es viele unterschiedliche Ansätze und Projekte. Die Bundesabwärmetagung in Berlin widmete sich 2024 einem Teil dieser Projekte und war ein kleiner Kristallisationskeim für Vernetzung, Erfahrungsaustausch und für die gemeinsame Suche nach Lösungsvorschlägen.

Gesetzgebung rund um Abwärme 

Christian Maaß vom BMWK stellte „Vorgaben und Anreize zum effizienten Umgang mit Abwärme“ vor. Die Maßnahmen setzen sich aus drei Steuerelementen zusammen, dem Ordnungsrecht, Förderprogrammen sowie Kommunikation/Wissensaufbau. Jahrzehntlang wurde auf Freiwilligkeit bei der Abwärmereduzierung gesetzt, mit ein bisschen Nudging, jedoch wenig erfolgreich. Bislang war das Thema Abwärme rechtlich in keinem einheitlichen Fachgesetz geregelt. Das ändert sich nun erstmalig mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie Wärmeplanungsgesetz (WPG). In Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung ergibt sich dadurch sowohl von Angebots- als auch Nachfrageseite ein neues Gelegenheitsfenster für einen Dialog zwischen Wärmeabnehmern, -versorgern und -anbietern. 

Rechnet sich Abwärmenutzung? Das kommt darauf an…

Ein Diskussionspunkt war die unterschiedliche Erwartungshaltung bezüglich Amortisationszeiten von Abwärmenutzungsmöglichkeiten: Industriebetriebe mit Abwärmequellen rechnen hier ganz anders als beispielsweise ein Wärmenetzbetreiber. Ausschlaggebend ist die Verteilung von Risiken und die Preisgestaltung für den letztendlichen Wärmepreis. Hier sind völlig unterschiedliche Konstellationen und Vertragsarten möglich, beispielsweise dass ein Wärmenetzbetreiber Abwärme von einem Industriebetrieb in den ersten 3 Jahren für 12 ct/kWh abnimmt, und danach nur noch 1 ct/kWh bezahlt. Ebenso ist die Einbindung von dritten Vertragsparteien möglich, um die Kosten und Risiken anders zu verteilen. 

Wärme aus Abwasser

5 – 10 % des Gebäudeenergiebedarfs in Deutschland könnte durch die Wärmerückgewinnung von Abwasser gedeckt werden, regional unterscheidet sich das stark. Dabei kann die Wärme aus den Abwasserkanälen oder aus Kläranlagen genutzt werden. In Hamburg kommen beispielsweise künftig, im ersten Schritt, circa 60 MW an Leistung aus dem zentralen Klärwerk, von insgesamt 1.600 MW an Wärmeleistung. 

Die Wirtschaftlichkeit von Abwärmenutzung aus Abwasser hängt von vielen Faktoren ab. Abwasser ist sehr heterogener Stoff, mit unterschiedlichsten Zusammensetzungen. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Systeme: Abwassersysteme mit Niederschlagswasser und die Trenn-Kanalisation (zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser). Tendenziell ist Niederschlagswasser kühler als Schmutzwasser. Es kommt jedoch auch stark auf lokale Gegebenheiten an und bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung, ob Wärme aus Abwasser sinnvoll nutzbar ist. 

Gegebenenfalls können Abwassernetze künftig auch als „Fernwärmnetz light“ genutzt werden. Damit könnten eventuell auch mehr Betriebe, die einen Wärmeüberschuss haben, ihre Wärme direkt über das Abwassernetz loswerden, ohne vorher so stark rückkühlen zu müssen. Dies erfordert jedoch auf jeden Fall eine Betrachtung der Mikrobiologie des Wassersystems. 

Wird die Abwärmenutzung von Kommunen und Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen, so kann dies einen Beitrag zu Resilienz und für die energetische Zukunftssicherung sein. Hilfreich hierfür ist es auch, den „Schmuddelcharakter“ des Abwassers loszuwerden. Positive Berichterstattung und Meldungen wie „unser Gebäude wird mit Abwasser geheizt“ leisten ihren Beitrag. Insbesondere, da der Ruf von Wärmepumpen in den letzten Jahren deutlich gelitten hat und die Kommunikation von neuer Gesetzgebung (Stichwort „Heizungsgesetz“) nicht besonders erfolgreich war. Der Fokus sollte auf dem liegen, was geht. Die meisten Unternehmen und Kommunen sind noch Neulinge beim Thema Abwärme. Feldforschung betreiben, pragmatisch sein, weiterentwickeln, im Dialog sein, miteinander lernen. Darum geht es.  

Abwärmenutzung aus Rechenzentren

Die derzeitigen Prognosen besagen, dass wir mit einem weiter steigenden Energiebedarf für Rechenzentren zu rechnen haben. Die Power Usage Effectiveness (PUE) ist zwar in der Vergangenheit gestiegen, allerdings frisst die Zunahme an zugebauter Rechenleistung diesen Effizienzgewinn mehr als auf. Effizienz wird daher zunehmend auch für Rechenzentrumsbetreiber gesetzlich gefordert.

Und hierbei sind wir in der EU und Deutschland bei weitem nicht die Einzigen. In China wurde ein PUE von 1,2 zum gesetzlichen Standard definiert. Die Podiumsdiskussion in Berlin zeigte jedoch auch, dass hier bei gesetzlichen Vorgaben keine Schnellschüsse gemacht werden sollten. Beispielsweise könnte es zu ungewollten Nebeneffekten wie Millionen Kubikmeter zusätzlichem Wasserverbrauch kommen, um den PUE abzusenken mittels Verdunstungskühlern. Die neuen Vorgaben dienen jedoch auch dazu, dass, wenn sich Rechenzentren neu ansiedeln, Orte ausgewählt werden, wo die Abwärme auch genutzt werden kann. Bereits vor der Bauplanung sollten die Gedanken in diese Richtung angeregt werden.

Das Energieeffizienzgesetz reguliert nun erstmalig die Rechenzentrums-Branche in Bezug auf Effizienzsteigerung. Die Praxis wird zeigen, wie anwendbar das Gesetz ist und wo es gegebenenfalls Veränderungen braucht. 

AWA-Netz (Abwärme-Netzwerk) 

Zur Eröffnung der Tagung wurde das neu gegründete AWA-Netz (Abwärme-Netzwerk) vorgestellt. Dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt hat das Ziel, die erfolgreiche Wärmewende in Gang zu bringen, die Sichtbarkeit für das Thema Abwärme zu erhöhen sowie die Abwärmenutzung zu vereinfachen. 

AWA-Netz soll möglichst regionale oder lokale Akteure miteinander vernetzen. Jeder kann mitmachen, von Unternehmen (mit Abwärmequellen oder Abwärmesenken), Kommunen, Dienstleistern, Stadtwerken bis hin zu weiteren Wärmeplanungsinteressierten. 

Praxisbeispiele von Abwärmenutzung: Berlin, Hamburg, Ludwigsburg 

Zum Abschluss der Tagung wurden gelungene Beispiele aus der Praxis vorgestellt. 

Berlin: Niedertemperatur-Abwärme aus U-Bahn-Stationen, Industrie und Rechenzentren

Ubahn

In Berlin wurde eine Studie zur Abwärmepotenzialermittlung vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und ifeu Institut (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) vorgestellt. In Berlin sind es heute vor allem U-Bahn-Stationen, sowie industrielle Prozesse in den Branchen Pharmazie und Lebensmittel, welche hohe Abwärmepotenziale aufweisen. Die Abwärme liegt daher meist im Niedertemperaturbereich (< 65 °C) vor. Künftig könnten vor allem Rechenzentren als Abwärmequellen in Berlin dienen.  

Hamburg: Hochtemperatur-Abwärme aus Metall- und Mineralöl-Industrie

Eisen, verrostet

In Hamburg wurden die Metallerzeugung & -verarbeitung sowie die Mineralölverarbeitung als Haupt-Abwärmequellen identifiziert.

Über 1 TWh an Abwärme entsteht allein durch einige wenige Großbetriebe. Diese Abwärme wird nach und nach erschlossen und nutzbar gemacht. Zudem wurde eine Abwärmepotenzialstudie durchgeführt, um auch niederkalorische Abwärmequellen zu identifizieren. Die Erhebung erfolgte über ein Firmenkataster, geclustert nach Wirtschaftszweigen. Kriterien der Bewertung bzw. Kategorisierung der Potenziale waren dann die folgenden: Abwärmemenge, Temperaturniveau, zeitliche Charakteristik, Entfernung bestehendes/potenzielles Wärmenetzgebiet und die Zukunftsfähigkeit.

Die Studie zeigt, wie wichtig es ist, sich über viele Kriterien Gedanken zu machen. Denn was nützt es uns, wenn absehbar ist, dass eine bestimmte Abwärmequelle in 10 Jahren nicht mehr zur Verfügung steht? Abwärmenutzung und der Ausbau von Wärmenetzen erfordert Langfristigkeit. 

Ludwigsburg: Kommunale Akteure als Innovatoren der Wärmewende

Marktplatz Ludwigsburg

Von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg erfuhren wir, warum gerade kommunale Akteure prädestiniert sind, um eine Schlüsselrolle in der Wärmewende vor Ort einzunehmen und diese aktiv voranzutreiben.

Da ist die Erwartungshaltung bezüglich des Kapitaleinsatzes mit meist deutlich geringeren Kapitalkosten als von privaten Akteuren (die Renditeerwartung kann bzw. sollte 0 sein). Außerdem werden die Steuern vor Ort gezahlt und lokale Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten.

Die Wärmeversorgung ist auch ein Teil der Daseinsfürsorge. Um die psychologische Unsicherheit eines großen Teils der Bevölkerung zu verringern, in Bezug auf Energie- und Wärmeversorgung, ist ein glaubwürdiger lokaler Akteur, welcher Perspektiven bietet, enorm wichtig.

Auch das Fehlen eines Stadtwerks oder kommunalen Akteurs ist kein Naturgesetz! Kommunale Innovation entsteht durch Verantwortungsübernahme. Interkommunale Servicegesellschaften können entstehen. Und natürlich muss nicht alles kommunal sein, auch die Einbindung privatwirtschaftlicher Akteure macht Sinn.  

Wir haben viele Ideen:

Wir bringen unser Team stetig auf den neuesten Stand, um Ihnen und Ihren Unternehmen innovative Beratungsleistungen bieten zu können. Wenn Sie loslegen möchten, unterstützen wir Sie bei den folgenden Schritten:

  1. Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, der eingesparten Menge Endenergie sowie der CO2-Vermeidungskosten unterschiedlicher Varianten
  2. Fördermittel oder gesetzliche Pflichten? Prüfen, was möglich und nötig ist!
  3. Ermittlung des energetischen Status Quo, inkl. Zuordnung des Endenergieeinsatzes zu allen Wärmeprozessen
  4. Abwärme vermeiden: Prüfung alternativer Verfahren
  5. Abwärme vermindern, bspw. durch die Absenkung von Temperaturniveaus, das Isolieren von Anlagen und Leitungen oder die Optimierung von Taktzyklen
  6. Erstellen einer Kopplungsmatrix zwischen potenziellen Wärmequellen und -senken
  7. Ausschluss von erkennbar technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbaren Kopplungen
  8. Priorisierung von Abwärmenutzungspotenzialen (prozessintern, im Unternehmen, außerbetrieblich)

Jetzt anmelden!

In unserem Online-Workshop zur Abwärmebewertung nach EnEfG am 07.11.2024 von 09:30 bis 12:00 Uhr nähern wir uns der konkreten Umsetzung dieser Anforderungen, gepaart mit dem erzeugbaren Mehrwert für Ihr Unternehmen.

Jetzt anmelden!

Quellen:

Ihr Experte für Abwärme

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Experte für Abwärme

Stefan Braunmüller, B.Eng.

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-14

CO2-Bilanz – Die Krux des Scope 3

Jedes Unternehmen hat einen individuellen CO2-Fußabdruck.

Die aktuelle Lage unserer Erde erfordert ein Mitwirken aller Menschen und Unternehmen, um unsere gesetzten Klimaziele zu erreichen. Die Grundlage für eine strategische Vorgehensweise bei der Umsetzung von individuellen Klimamaßnahmen bildet dabei eine CO2-Bilanz. Das Ergebnis davon ist der betriebliche Carbon Footprint. Dieser besagt, wie viele Emissionen durch die wirtschaftlichen Tätigkeiten freigesetzt werden und an welcher Stelle der Wertschöpfungskette sie entstehen. Doch genau das stellt uns vor Herausforderungen, denn die CO2-Bilanz (oder Treibhausgas-Bilanz) braucht Daten, die über die eigenen Unternehmensgrenzen hinausgehen. Was tun, wenn diese Daten nicht vorliegen? Dazu gibt es Tools und Vorgehensweisen, deren Vor- und Nachteile wir Ihnen am Beispiel unserer eigenen Bilanz aufzeigen.

Das Volumen
einer Tonne CO2
beträgt ca. 500 m3 oder über
6.000 mittlere Abfallsäcke.

Grundlagen zur Ermittlung einer CO2-Bilanz

Als Standard zur Erstellung einer CO2-Bilanz hat sich das Green House Gas Protocol (GHG-Protocol) durchgesetzt. Eine CO2-Bilanz nach dem gängigen GHG-Protocol setzt sich aus 3 Scopes zusammen. In Scope 1 fallen die direkten Emissionen, also alle Emissionen, die innerhalb der Unternehmensgrenzen entstehen. Scope 2 umfasst indirekte Emissionen, die zum Beispiel durch eingekauften Strom oder Wärme und Kälte entstehen. Scope 3 beinhaltet alle sonstigen indirekten Emissionen, die durch den Transport eingekaufter Güter, die Verteilung, Nutzung oder Entsorgung der eigenen Produkte entstehen. Anders formuliert fasst Scope 1 die Gesamtemissionen der eigenen Standorte, Scope 2 des eigenen Energiebezugs und Scope 3 der vorgelagerten Lieferkette und nachgelagerten Nutzung und Entsorgung zusammen.

Wie man an der Grafik schematisch sehen kann, wird der Carbon Footprint eines Unternehmens immer größer, je mehr Scopes man in der CO2-Bilanz betrachtet.

Bei den meisten Unternehmen ist der Scope 3 der umfangreichste Teil, also der Bereich mit den meisten Emissionen. Es ist gleichzeitig auch der Bereich, der am kompliziertesten zu erfassen ist. Denn hier braucht es Daten aus der Lieferkette, also Daten von anderen Unternehmen.

Und genau hier kommt eine große Herausforderung auf die jeweiligen Verantwortlichen zu, denn umso genauer die verwendeten Daten sind, desto genauer ist auch die Aussagekraft der CO2-Bilanz. Allerdings entsteht hier schon die Frage: Bekomme ich zuverlässige Daten von meinen Lieferanten (und Kunden)? Oft ist die Antwort: Nein! Und genau deshalb gibt es Tools, die sogar teilweise kostenlos sind. Natürlich liefern diese keine 100 % korrekten Daten in Bezug auf das einzelne Unternehmen. Aber Sie liefern zuverlässige Indikatoren und zeigen die sogenannten Hot Spots auf, also Bereiche, auf die Unternehmen sich bei ihrer Klimastrategie fokussieren sollen, um Impact zu erzielen. Für einen ersten Einblick und um als Unternehmer:in einen Fokus definieren zu können, sehen wir diese Tools als durchaus legitimes Hilfsmittel.

Datenerhebung Scope 3

In unserem Fall kommen die Daten des Scope 3 von unseren Dienstleistern. Dies sind überwiegend kleine Unternehmen mit einer Hand voll Mitarbeitenden oder sogar Einzelunternehmer:innen. Selbstverständlich sind diese meist so ausgelastet, dass Sie keine Kapazität haben, ihre eigene CO2– Bilanz zu ermitteln. Jeder unserer Dienstleister ist mit Sorgfalt ausgewählt und es sind nach unserem Empfinden klimafreundliche Unternehmen, aber eben ohne eigene CO2-Bilanz. Natürlich haben wir auch große Dienstleister, wie öffentliche Verkehrsbetriebe oder globale Cloud-Anbieter, die ihre CO2-Daten zur Verfügung stellen.

Die Situation hat dazu geführt, dass wir in den Jahren 2019 bis 2022 nur die Emissionen im  Scope 3 betrachtet haben, für die wir eine valide Datenbasis hatten. Das waren unsere Übernachtungen, IT-Infrastruktur, Bahntickets, Homeoffice-Pauschalen bzgl. Strom- und Wärme und die Emissionen durch Abnutzung von Fahrzeugen.

Dienstleistungen ohne valide Daten haben wir bis 2023 außenvorgelassen. Ergebnis dieser Betrachtung war, dass wir einen Gesamtfußabdruck von 21,5 Tonnen CO2 im Jahr 2022 hatten. Bezogen auf unsere Mitarbeiteranzahl, hatten wir 2022 pro Mitarbeitenden 3,36 Tonnen CO2-Ausstoß.

Das liegt weit unter dem Branchendurchschnitt von knapp 6 Tonnen CO2. Erstmal ein befriedigendes Ergebnis, dennoch mit dem Wissen, dass nicht alle Emissionen erfasst wurden.

Bei einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 7,5 l kann man knapp 5.000 km
mit dem Auto zurücklegen und
emittiert dabei 1 Tonne CO2*.

* Darin enthalten sind direkte sowie indirekte Emissionen der Kraftstoffherstellung. Das Fahrzeug selbst ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

Da uns auch Stand 2024 keine CO2-Daten für einige eingekaufte Dienstleistungen vorliegen, wir diese aber berücksichtigen wollen, haben wir für die Bilanz 2023 auf ein online-Tool zurückgegriffen. Der sogenannte Scope3Analyzer ermöglicht es uns, unsere gesamten Emissionen des Upstream Scope 3 zu erfassen.

Upstream

sind alle Emissionen, die in der Wertschöpfungskette vor dem eigenen Unternehmen entstehen. Zum Beispiel für die Herstellung und den Transport von Rohstoffen oder Materialien, die von Lieferanten zum Unternehmen gebracht werden.

Das Praktische an dem Tool ist, dass es auf Daten zurückgreift, die schon in Unternehmen vorhanden sind. Nämlich auf die Einkaufswerte der jeweiligen Dienstleistung (oder Produktgruppe). In unserem Fall haben wir unter anderem die Summe eingegeben, die wir für unsere Steuerberatung 2023 ausgegeben haben. Basierend auf einer volkswirtschaftlichen Modellrechnung (multiregionales Input-Output-Modell) berechnet das Tool dann den Wert der daraus entstehenden CO2-Emission. Diese Vorgehensweise ist deutlich einfacher und schneller als die Berechnung mit Mengenangeben (Stückzahl oder Tonnen), aber natürlich auch etwas undeutlicher, da mit Mittelwerten gerechnet wird.

Für uns ist das Ergebnis nicht als absolute Zahl zu betrachten, sondern vielmehr als Indikator. Es hilft uns zu erkennen, welche Hot Spots SEMPACT hat. Also welche Bereiche unseres Tuns die meisten Emissionen erzeugen und deshalb in unserer Klimastrategie berücksichtigt werden sollten.

Ergebnis des Scope3Analyzers für uns war, dass sich unser CO2-Fußabdruck verdoppelt – ein Schock für unser Klima-Management. Und die große Frage, wie valide das Ergebnis für uns ist.

Kann es stimmen, dass wir für die bisher nicht betrachteten Dienstleistungen mehr Emissionen ausstoßen als wir bisher als Gesamtverbrauch angenommen hatten? Ein komisches Gefühl, solche Zahlen zu veröffentlichen und sich dafür verantwortlich zu fühlen. Ohne genau zu wissen, ob sie zutreffen oder nicht. Eine Situation, die es im Finanzbereich auf jeden Fall so nicht geben würde. Die Frage stellt sich, warum es dann für die Basis unseres Seins, die Erhaltung der Erde akzeptiert wird. Aber gut, auch wir mussten einsehen, dass es im Moment keine bessere Herangehensweise gibt. Also erstmal Schlucken und dann in einem nächsten Schritt überlegen, wie wir an die realen Zahlen kommen können.

Grenzen und offene Fragen

Betrachten wir die Ergebnisse des Scope3Analyzers für unser Unternehmen, stehen wir dem Ergebnis für uns positiv kritisch gegenüber. Für den Großteil unserer eingekauften Dienstleistungen liegt der Emissionsfaktor des Scope3Analyzers bei ca. 0,11 – 0,12 kg CO2Äq/Euro Einkaufsvolumen. Betrachten wir unsere eigene CO2-Bilanz, liegen wir deutlich unter diesem Wert. Bei Einbeziehung sämtlicher Emissionskategorien und trotz der Tatsache, dass wir ein Dienstleister mit hoher Reisetätigkeit sind, kommen wir umsatzbezogen auf einen Wert von maximal 0,05 kg CO2Äq/Euro. Das lässt uns annehmen, dass wir bereits klimabewusst agieren und auch, dass, wenn wir mit Primärdaten (lieferantenspezifische Daten) rechnen würden, einen deutlich geringeren Fußabdruck hätten.

Idealerweise verfeinern wir die Datengenauigkeit schrittweise, indem wir zu einer Berechnung mit Primärdaten übergehen. Hierzu ist es erforderlich, dass unsere Lieferanten eine CO2-Bilanz für ihre Dienstleistungen und Produkte ausweisen.

Bei der Betrachtung der Emissionsergebnisse kam zudem noch die Frage auf, ob es sinnvoll ist, Werte zu betrachten, auf die man auf den ersten Blick keinen Einfluss hat. Da ist unsere Antwort ein klares „Ja“. Denn es gibt die Möglichkeit, ins Gespräch mit Lieferanten zu gehen, über Kompensation Verantwortung zu übernehmen oder, als letzte Konsequenz, zu Dienstleistern zu wechseln, die ihre CO2-Bilanz nachweisen können.

Fazit CO2-Bilanz mit Toolunterstützung

Letztendlich zeigt sich hier die Feinheit des GHG Protocols. Es zeigt auf, dass man sich als Unternehmen nicht nur für die CO2-Emissionen verantworten muss, die auf dem eigenen Standort entstehen, sondern eben auch für die vor- und nachgelagerten Prozesse. Und ja, wir stehen noch am Anfang, aber nachfolgende Generationen zuliebe wollen wir mehr und mehr Transparenz schaffen und daraus Klimastrategien abzuleiten. Je früher wir beginnen, uns aktiv damit auseinanderzusetzen, desto mehr Handlungsspielräume stehen uns zur Verfügung.

Wie so oft gibt es auch hier nicht „die eine Lösung“ oder „den richtigen Weg“, sondern eher eine Annäherung in Schritten. Denn das Ziel ist eine strategisch nachhaltige Verbesserung unseres Corporate Carbon Footprints.

Wir schätzen den Scope3Analyzer als valides Einstiegstool ein, das leicht Zugang zur betrieblichen CO2-Bilanz für den Scope 3 schafft. Wir basieren diese Erkenntnis auf dem Wissen, dass ein Mensch, der in Deutschland lebt, ca. 10 Tonnen CO2 pro Jahr ausstößt.

Wenn wir diesem Fußabdruck die Ausgaben pro Kopf (Summe aus privaten Konsumausgaben und Ausgaben der öffentlichen Hand) gegenüberstellen, ergibt sich ein Emissionsfaktor je Euro Ausgabe. Dieser liegt zwar bei Einbeziehung aller Kosten weit über den 0,11 – 0,12 kg CO2Äq/Euro. Dies ist jedoch verständlich, da ein Großteil der Ausgaben Aktivitäten und Produkte umfasst, welche mit weitaus mehr Emissionen einhergehen (Wohnen, Mobilität, Ernährung, Infrastruktur etc.). Bei ausschließlicher Betrachtung der verbleibenden Ausgaben für den Bezug von Dienstleistungen verbleibt somit ein Restbetrag in Ausgaben und ein Rest-CO2-Budget von den 10 Tonnen, welche die Größenordnung des Emissionsfaktors von 0,11 – 0,12 kg CO2Äq/Euro plausibel erscheinen lassen.

Bei unseren Dienstleistungen setzten wir auf Nachhaltigkeit durch innovatives Denken und proaktives Handeln. Unser breites Leistungsportfolio beinhaltet Ressourcen- und Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaverantwortung sowie Managementsysteme, wir führen diese Themenbereiche zusammen und strebt den individuellen (Energie-)Wandel eines Unternehmens an. Partnerschaftlich, zukunftsorientiert und an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Quellen:

Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für CO2-Bilanzen

Das GHG Protocol als Grundlage für CO2 Bilanzen und CSRD

Das GHG Protocol bildet die Basis für Berichterstattungen (z. B. CSRD, GRI, DNK, etc.) Bei der Anwendung werden direkte und indirekte Emissionen betrachtet und in 3 Scopes unterteilt. Ziel ist es herauszufinden, wo in Ihrem Unternehmen CO2 entsteht und welche Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können, um diese betrieblichen Emissionen zu reduzieren.

Ansatz und Nutzen des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol)

Das GHG Protocol wurde vom World Resource Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) erstellt, weshalb sich auch in Deutschland der englische Name Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) durchgesetzt hat.

Ziel des GHG Protocols ist es, eine standardisierte Messung von betrieblichen Treibhausgasemissionen zu ermöglichen. Es bildet die Basis für Berichterstattungen (z. B. CSRD, GRI, DNK etc.) Im GHG Protocol werden direkte und indirekte Emissionen betrachtet und in 3 Scopes unterteilt. Dabei berücksichtigt das GHG Protocol Emissionen, die direkt in Ihrem Unternehmen entstehen und solche, die indirekt durch Ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten entstehen, zum Beispiel in Ihrer Lieferkette oder durch den Fahrtweg Ihrer Mitarbeitenden.

Durch die Anwendung des GHG Protocols entsteht Transparenz und Konsistenz bei der Berechnung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Ähnlich wie die Grundprinzipien finanzieller Rechnungslegung gibt das GHG Protocol die Grundprinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit vor. Diese sind essenziell, um Ihre individuellen unternehmerischen Strategien aus den Daten ableiten zu können.

Scope 1, Scope 2 und Scope 3 des GHG Protocols

Das GHG Protocol unterteilt die errechneten betrieblichen Emissionen in 3 Scopes. Das ermöglicht es, die Emissionen zu kategorisieren und bei der Analyse einen Einblick zu bekommen, in welchem Bereich Ihr Unternehmen das größte Einsparpotenzial hat. Die größten Unterschiede zwischen den Scopes liegen im Ort des Emissionsausstoßes (vor- oder nachgelagerte Aktivitäten) und in der Art (direkte oder indirekte) der Emissionen. Die nebenstehende Grafik gibt einen schematischen Überblick.

Schematischer Überblick über direkte und indirekte betriebliche Emissionen
Schematischer Überblick über direkte und indirekte betriebliche Emissionen

Details zum Scope 1

Im Scope 1 werden alle direkten Emissionen zusammengefasst, das sind die Treibhausgasemissionen, die lokal am Standort oder durch direkte Tätigkeiten (z. B. eigener Fuhrpark) entstehen. Bei produzierenden Unternehmen können Verbrennungsanlagen, Heizungen oder Generatoren Emissionsquellen sein. Dann kommt es darauf an, den verwendeten Brennstoff und dessen Menge zu ermitteln. Basierend darauf können die Emissionen berechnet werden. Im nächsten Schritt werden alle Emissionen in CO2 Äquivalente umgerechnet. Häufig finden sich auch im Fuhrpark Verbrennungsmotoren, deren Emission es zu ermitteln gibt. Auch Emissionen aus flüchtigen Stoffen wie Kältemitteln fallen unter den Scope 1.

Als Beispiel, wie detailliert die Datenerhebung für die CO2-Bilanz nach GHG Protocol ist, hier ein Überblick über die erforderlichen Daten für die Berechnung der Emissionen des Fuhrparks:

Emissionen Fuhrpark

  • Art des Kraftstoffs (Text)
  • Kraftstoffmenge (Liter)
  • Strecke (km)
  • Fahrzeugtyp (Text)
  • Baujahr (Zahl)

Wir als Experten berechnen anhand von Brennwert und Emissionsfaktoren die daraus entstehenden Emissionen für Ihr Unternehmen. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die Datenqualität ist, desto genauer und transparenter ist das Ergebnis des betrieblichen Treibhausgasausstoßes – und somit die Grundlage für strategische Klimaentscheidungen. Fahrzeugtyp und Baujahr helfen, um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 abzuleiten.


Zuletzt werden alle Emissionen des Scope 1 zusammengefasst und dienen als Entscheidungsgrundlage für die daraus ableitbare Reduktionsstrategie. Die abgeleiteten Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Scope 1 können relativ einfach in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Oft sind sie auch im Zusammenhang mit Energieeffizienz oder Förderprogrammen des Bundes möglich. SEMPACT kann Sie hierbei gezielt unterstützen, um das Beste für Ihr Unternehmen herauszuholen.

Details zu Scope 2

Scope 2 fasst alle Emissionen zusammen, die zwar als Konsequenz der Wertschöpfung entstehen, aber an anderer Stelle (Lieferkette) auftreten. Diese bezeichnet man als indirekte Emissionen.

Indirekte Emissionen sind überwiegend der Bezug von elektrischer Energie, Dampf und Fernwärme. Auch Kälte oder Druckluft können hierunter fallen. Unternehmen, deren Scope 2 sehr hoch ist, sollten in Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke mittels erneuerbarer Energieträger investieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Umstellung auf den Bezug von Ökostrom.

Details zu Scope 3

Beim Scope 3 ist es am kompliziertesten, an die relevanten Daten zu kommen. Denn hier werden alle indirekten Emissionen zusammengefasst, die bei Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens entstehen. Es werden Emissionen der Lieferkette, Transport von Waren und der Entsorgung von Produkten zusammengefasst. Viele Beschreibungen verwenden den Begriff von vor- und nachgelagerten Tätigkeiten – insgesamt gibt es 15 Kategorien.

Damit dieser Teil der Treibhausgasbilanz nicht zu komplex wird, empfiehlt es sich, einen Mittelweg an Datenqualität und zumutbarer Berechnung zu finden und vorab eine Wesentlichkeitsanalyse anhand eines groben Screenings durchzuführen.

Experten wie die Mitarbeitenden von SEMPACT haben bereits valide Daten vorliegen, auf die sie zurückgreifen. Das steigert die Zuverlässigkeit und senkt den Aufwand auf Seiten Ihres Unternehmens.

Die 15 Kategorien von Scope 3
Die 15 Kategorien von Scope 3

Vorteile bei der Anwendung des GHG Protocols

Unternehmen werden sich früher oder später mit der eigenen Treibhausgasbilanz auseinandersetzen müssen. Denn es ist einerseits der einzige Weg, sich auf die EU- und nationale Umweltgesetzgebung aktiv vorzubereiten. Andererseits werden Kreditinstitute, Lieferanten, Kunden und Verbraucher diese Informationen fordern, womit sie unvermeidbar mit dem zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens verbunden sind. Weitere Vorteile, die sich bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Treibhausgasbilanz ergeben, sind zum Beispiel:

  • Durch die Identifikation von klimarelevanten Risiken, können diese reduziert werden
  • Imagesteigerung durch eine Vorreiterstellung in Sachen klimafreundliches Wirtschaften
  • Mehr Zeit und Entscheidungsfreiheit für die Umsetzung von Maßnahmen
  • Nutzung von Förderprogrammen des Bundes.  

Der GHG-Standard hilft Unternehmen zu klimafreundlicherem Wirtschaften, indem:

  • er eine realistische und faire Berechnung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch standardisierte Herangehensweisen und Prinzipien vorgibt
  • er die Erstellung von CO2-Bilanzen vereinfacht und somit die Kosten auf Seiten Ihres Unternehmens reduziert
  • er Informationen liefert, die eine strategische Klimastrategie ermöglichen
  • er die Transparenz und Konsistenz von CO2-Bilanzen erhöht und die Ergebnisse der Berichterstattung vergleichbarer macht.

Fazit zum GHG Protocol für den deutschen Mittelstand

Das GHG Protocol dient dazu, CO2-Bilanzierungen von Unternehmen vergleichbarer zu machen. Die Einteilung in Scopes hilft, die Bereiche zu identifizieren, die für die Reduktion angegangen werden sollen. Viele Unternehmen steigen auch erst einmal mit Scope 1 und 2 in die CO2-Bilanzierung ein. Wichtig ist es, den ersten Schritt zu tun und sich Jahr für Jahr im Umfang und Datenqualität zu steigern.

Beratungsunternehmen wie SEMPACT können Ihr Unternehmen dabei unterstützen, einen Einstieg in das Thema zu finden. Wir schulen (auch inhouse) Mitarbeitende, geben Excel-Listen zur Berechnung weiter und unterstützen mit Expertise bei der Findung von Emissionsfaktoren, CO2-Äquivalenten und natürlich bei der Umsetzung von CO2-Minderungsprojekten. Uns machen dieses Bilanzieren und Ableiten von Strategien Spaß und gerne nehmen wir Sie mit unserer Energie mit auf diese Reise.

Download:

The Greenhouse Gas Protocol – A Corporate Accounting and Reporting Standard

Quellen:

Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihre Expertin für CO2-Bilanzen

Relevanz und Inhalte der Norm DIN EN 17463 (VALERI)

Energiebezogene Investitionen

Eine Vielzahl von technischen und monetären Faktoren entscheidet, ob die Umsetzung einer energiebezogenen Investition oder Energieeffizienzmaßnahme als wirtschaftlich bewertet werden kann. Bisherige Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (statische oder dynamische Bewertungsmethoden) ließen dabei teilweise wesentliche Aspekte außen vor und waren nicht einheitlich. Um energiebezogene Investitionen einheitlich bewerten zu können wurde die DIN EN 17463 VALERI (Valuation of Energy Related Investments) eingeführt. Die Norm ist seit Ende 2023 verpflichtend für Unternehmen, die gewisse Vergünstigungen erhalten möchten und bestimme Gesetze einhalten müssen.

Inhalte der VALERI Norm

Die DIN EN 17463 gibt vor, wie Informationen für energiebezogene Investitionen gesammelt, berechnet, ausgewertet und dokumentiert werden müssen. Das bildet die Basis, um Kapitalwertberechnung für energiebezogene Maßnahmen zu erstellen und deren Nutzungsdauer und Kapitalwert zu bestimmen. Ziel der Norm ist eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Zudem sollen nicht ausgeschöpfte Energieeinsparpotenziale, die aber dennoch wirtschaftlich vorteilhaft sind, aufgedeckt und ausgeschöpft werden. Die Norm ermöglicht den verantwortlichen Personen, die energiebezogenen Investitionen, auf einheitliche, transparente und nachvollziehbare Weise und qualitativ zu bewerten. Dazu werden alle wesentlichen Informationen erfasst, die für eine Entscheidung relevant sind. So sind die Ergebnisse vergleichbar und liefern eine verständliche Entscheidungsvorlage.

Gesetzlicher Rahmen für die VALERI Norm

Die DIN EN 17463 ist Ende 2023 in die Energierechtsgesetzgebung eingezogen und zur Pflicht geworden. Es gibt viele Gesetze, welche die Bewertung von Energieeffizienzpotenziale und Energiemaßnahmen nach VALERI fordern. So betrifft diese umsetzungspflichtige Norm die meisten mittelständischen Unternehmen. Beispiele für Gesetze, welche die Bewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) fordern sind: Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G – §8a) bzw. Energieeffizienzgesetz (EnEfG – §8)., das EEG und die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV – §11).

energierechtliche Einordnung der DIN EN 17463
Energierechtliche Einordnung der DIN EN 17463

Das EDL-G bzw. das EnEfG zum Beispiel betrifft alle Unternehmen, die energieauditpflichtig sind oder eine ISO 50001 einführen müssen – und somit sind diese Unternehmen auch verpflichtet ihre zukünftigen Energieeffizienzmaßnahmen und energiebezogenen Investitionen nach VALERI zu bewerten. Neben den gesetzlichen Vorschriften laufen ISO 50001 zertifizierte Unternehmen auch Gefahr im Audit nicht konform zu sein, wenn sie ihre Bewertungen nicht nach VALERI durchführen, da es sich um eine Abweichung handelt. Aber es gibt auch eine positive Nachricht für alle Unternehmen, die schon fleißig an der Umsetzung sind: Alle Maßnahmen, die schon umgesetzt sind, müssen nicht mehr nach VALERI bewertet werden. Weitere Rechtsquellen, die Unternehmen zur Bewertung nach VALERI verpflichten sind das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG – §30) und die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV – §4)

Exkurs EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz hat die absolute Einsparung von Energie um ca. 40% als Ziel. Betroffen ist hierbei der Gesamtenergieverbrauch von Unternehmen unabhängig von der Größe. Das Gesetz bezieht sich hierbei auf die kleinste juristische Einheit in z.B. Konzernen. Bei einer Holding ist also nicht die Holding relevant, sondern die einzelnen GmbHs die dort zusammengefasst werden. Ab Mitte 2024 wird eine Novelle des EDL-G und EnEfG erwartet, so dass alle Unternehmen, unabhängig vom KMU-Status, die mehr als 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr haben, energieauditpflichtig werden. Zu erwarten ist außerdem, dass die dann geforderten Umsetzungspläne jährlich aktualisiert werden müssen.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VALERI

Stand 2024 werden die meisten energiebezogenen Investitionen mit einer festgelegten Amortisationszeit von 2 bis 5 Jahren bewertet. In diesem Zeitraum sollen die eingesparten Volumina die investieren Beträge überschreiten. Diese Berechnungsmethode zeigt aber nicht, wie vorteilhaft die Investition für Unternehmen wirklich ist. Deshalb wurde nun mit Einführung der VALERI-Norm die Kapitalwertberechnung eingeführt. Mit dieser Methode werden energiebezogenen Investitionen nicht mehr nur berechnet, sondern können bewertet werden. Nach bestimmten festgelegten und vergleichbaren Kriterien. Dabei steht vor der Berechnung eine Bewertung aller Vor- und Nachteile der Investition. Diese werden monetarisiert und deren Wirksamkeit belegt. So werden Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen sichtbar und die Bewertung beschränkt sich nicht nur auf energetische Aspekte.

Vorteile durch die Bewertung nach VALERI

Die Anwendung der Norm verspricht allen Verantwortlichen (ob freiwillig oder verpflichtet) einen klaren Nutzen. Sie verschafft einen vergleichbaren Überblick über anstehende energiebezogene Investitionen und hilft bei der wirtschaftlich vorteilhaftesten Entscheidungsfindung. Das bedeutet, bei der Bewertung der energiebezogenen Investitionen betrachtet man bei der Anwendung der DIN EN 17463 (VALERI) nicht nur energetische Aspekte, sondern den gesamten Nutzen der Maßnahme. Die Anwendung der Norm hilft dabei verbindliche Investitionen zu identifizieren und frühzeitig die richtigen Vorbereitungen zu treffen. Die stringente wirtschaftlich bezogene Bewertung von Investitionen reduziert das Risiko, wirtschaftlich vorteilhafte Maßnahmen zu übersehen.

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In unserem online-Workshop erhalten Sie am 14.11.2024 von 09:00 bis 13:00 Uhr vertieftes Wissen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Energieeffizienzmaßnahmen. Wir erarbeiten die Methodik der DIN EN 17463 mit Modellaufbau, Berechnung, Auswertung und Berichterstattung anhand von Praxisbeispielen und Übungen.

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Hintergründe, Herausforderungen und Chancen des Nachhaltigkeitsreportings

Nachhaltigkeit – das ist nicht nur Umwelt- und Klimaschutz. Auch die Bereiche Soziales und ethische Unternehmensführung bekommen immer mehr Aufmerksamkeit seitens der externen Anspruchsgruppen wie beispielsweise Endverbraucher:innen, Investor:innen oder Geschäftspartner:innen. Diese fordern zunehmend eine transparente und vollumfängliche Kommunikation der Unternehmen zu deren Nachhaltigkeitsbemühungen.

Die Regulierungsbehörden forcieren diese Entwicklung mit der Einführung der CSRD-Berichtspflicht, die Unternehmen zur Abgabe verpflichtet und das Nachhaltigkeitsreporting auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung setzt. Um Transparenz, Aussagekraft und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, aber auch um die Unternehmen zu entlasten, wurden mit den ESRS zudem einheitliche, klar definierte Reporting-Standards entwickelt.

Für mittelständische Unternehmen erscheint diese Entwicklung oftmals wie ein unüberwindbarer Berg an Aufgaben, den es zu erklimmen gilt. Aber es gibt zwei gute Nachrichten: zum einen können Unternehmen durchaus von der Richtlinie profitieren, zum anderen gibt es erfahrene Expert:innen wie die der SEMPACT AG, die Verantwortliche an die Hand nehmen und bei dem Prozess begleiten. Eine professionelle Beratung und praxisnahe Anleitung tragen dazu bei, Leichtigkeit in das Thema zu bringen und Unternehmen langfristig gesetzeskonform aufzustellen.

Webinar-Aufzeichnung zu den Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings

In einem Webinar Anfang März haben wir interessierten Unternehmer:innen und Nachhaltigkeitsverantwortlichen die Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings nähergebracht. Der Impulsvortrag erklärte die Hintergründe sowie Begrifflichkeiten und gab zudem einen Ausblick auf die zu treffenden Maßnahmen.

Das Webinar mit dem anschließenden interaktiven Austausch können Sie sich hier noch einmal im Recording anschauen. Die im Webinar gezeigte Präsentation steht unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung.

Unser Ansatz zu CSRD, ESRS und Co.

Viele Abkürzungen, englische Begriffe und unbekannte Wortkonstellationen – das Wörterbuch der Nachhaltigkeit ist voller böhmischer Dörfer. Mit unserem Glossar geben wir Ihnen eine Landkarte an die Hand, die Sie durch die wichtigsten Schlagwörter führt.

ESG-Management, auch strategische Nachhaltigkeit genannt, bezieht sich auf die drei Verantwortungsbereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und beschreibt die Aktivitäten von Unternehmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Eine durchdachte, holistische ESG-Strategie ist das A und O für eine nachhaltige Unternehmensführung.

Entscheidend für die Erarbeitung einer ESG-Strategie und zur Definition von notwendigen Maßnahmen ist es, sowohl die interne Perspektive als auch die externen Anforderungen an das Unternehmen zu berücksichtigen. Dieser Prozess wird daher als doppelte Wesentlichkeitsanalyse bezeichnet. Externe Anspruchsgruppen sind dabei nicht nur direkt mit dem Unternehmen in Kontakt stehende Interessensgruppen (bspw. Konsument:innen, Mitarbeitende, Investor:innen, Partnerunternehmen, Dienstleister), sondern auch die Umwelt (Flora und Fauna), das Klima sowie die (lokale und globale) Bevölkerung. Auf all diese Stakeholder hat das Handeln eines Unternehmens Auswirkungen, die berücksichtigt werden müssen.

Passend zu den externen Ansprüchen hat die EU sechs Umweltziele festgelegt. Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Zukunft mit mindestens einem dieser Ziele in Einklang bringen, ohne eines oder mehrere andere Umweltziele zu beeinträchtigen:

  1. Minderung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Mit der zugehörigen EU-Taxonomie werden wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltleistung klassifiziert. Die Verordnung gibt einen Rahmen vor, mit dem klar bewertet werden kann, ob Maßnahmen zu den sechs Umweltzielen beitragen und somit als nachhaltig gelten.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Rechtsvorschrift zur regelmäßigen Berichterstattung über diese Aktivitäten. Sie legt fest, dass Unternehmen über ihre CO2 -Emissionen, ihren Beitrag zum Umweltschutz und ihre Maßnahmen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft Auskunft geben müssen. Ebenso muss dargelegt werden, wie das Unternehmen Chancengleichheit schafft und die Achtung der Menschenrechte sicherstellt.

Berichtspflichtig nach CSRD sind alle börsennotierten Unternehmen sowie nicht kapitalmarkt-orientierte Betriebe, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250

Um Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsdaten zu gewährleisten, gibt es mit der ESRS (European Sustainability Reporting Standard) einen einheitlichen Standard für die elektronische Berichterstattung. Positiver Nebeneffekt: Die Vorgaben zur Erfassung und Verarbeitung ihrer Aktivitäten und Daten geben den berichtspflichtigen Unternehmen klare Leitplanken und entlasten so die Nachhaltigkeitsverantwortlichen.

Nachhaltigkeitsreporting als Wettbewerbsvorteil

Die Berichterstattung zu den eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen sollte von den Unternehmen nicht nur als rechtliche Verpflichtung und zusätzliche Last, sondern auch als Chance für Wachstum und Weiterentwicklung wahrgenommen werden. Nachfolgend teilen wir drei Beispiele, wie Unternehmen profitieren können.

Lenkung von Finanzströmen

Mit der Verpflichtung zur Berichterstattung verfolgt die EU das Ziel, Finanzströme gezielt in nachhaltige Unternehmen zu lenken. Durch transparente Einblicke und klare Standards sollen Investor:innen Verständnis und Vertrauen aufbauen und festigen. Denn mit der zielgerichteten Verteilung ihrer Investitionen sind die Finanzgeber:innen ausschlaggebend für die erfolgreiche Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Um finanzielle Mittel zu generieren und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, ist für Unternehmen eine intensive Auseinandersetzung mit den Anforderungen eines Nachhaltigkeitsreportings essenziell.

Motivation zur eigenen Weiterentwicklung

Im Zuge der steigenden Relevanz von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft verschärfen auch immer mehr B2B-Kunden ihre Anforderungen an Dienstleister und Produzenten. Ein wesentlicher Vorteil der Datenerhebung für ein Reporting ist, dass mögliche Schwachstellen und Risiken im Unternehmen, die bisher nicht bekannt waren oder gar ignoriert wurden, in den Fokus rücken. Dies macht Potentiale für Veränderung sowie die Notwendigkeit für Innovationen sichtbar und motiviert, das eigene Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Gewinnung von Kund:innen und Mitarbeitenden

Eine transparente Kommunikation der Nachhaltigkeitsaktivitäten verbessert zudem die Reputation eines Unternehmens und steigert das Interesse und Vertrauen in den Zielgruppen. Darüber hinaus verändern gute Nachhaltigkeitsrankings das Einkaufsverhalten der Konsument:innen und erhöhen die Relevanz des Unternehmens für potentielle Arbeitnehmer:innen.

Was ist jetzt zu tun?

Umfassende Beratung und Anleitung zur Umsetzung

Wir haben sieben Schritte identifiziert, mit denen Sie sicherstellen, dass Ihr Reporting den Anforderungen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht.

  1. Überprüfen Sie die gesetzlichen Anforderungen und verschaffen Sie sich einen Überblick.
  2. Ermitteln Sie den aktuellen Stand Ihrer vorhandenen Datengrundlage
  3. Erstellen Sie eine CO2 -Bilanz als Grundlage.
  4. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch.
  5. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie.
  6. Beginnen Sie frühzeitig mit der Implementierung der Prozesse für das neue Reporting.
  7. Erheben Sie Daten mithilfe bestehender Managementprozesse.

Für den gesamten Prozess sollten je nach Unternehmensgröße etwa zwölf Monate eingeplant werden. Die bevorstehende Berichtspflicht wird deutschlandweit über 15.000 Unternehmen betreffen. Rechtzeitiges Handeln ist daher unerlässlich! Sich jetzt vorzubereiten, ermöglicht die Auswahl eines kompetenten Partners für die Erhebung der ökologischen und sozialen Kennzahlen, bevor die Zeit zu knapp wird und die steigende Anfrage die verfügbaren Anbieter auslastet.

Wir sind für Sie da! Durch unsere praxisorientierte Herangehensweise helfen wir Ihnen, die Anforderungen erfolgreich zu meistern und Ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu kommunizieren. Wir schärfen den Blick für das Allgemeine und schöpfen die Vorteile eines strategischen Vorgehens aus. Unser Ziel ist es nicht, neue Aufgaben für Unternehmer zu schaffen, sondern mithilfe von Struktur Synergien zu schaffen, z.B. zu bestehenden Systemen wie der ISO 50001. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch!