Jetzt Förderung für Dekarbonisierung der Industrie sichern – BIK-Förderaufruf 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den zweiten Förderaufruf zum Modul 1, Teilmodule 1 und 3 der Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (BIK) veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit die Chance, attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschungsprojekte zur Reduktion von CO₂-Emissionen zu sichern.


Der Förderaufruf basiert auf der BIK Förderrichtlinie vom 26. August 2024 und unterstützt Projekte, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse nachhaltig reduzieren und zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen.

Warum jetzt handeln?

Um von der Förderung zu profitieren, müssen Unternehmen bis zum 28. Februar 2026 ihre Projektskizze einreichen, um die Fristen noch einzuhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich und abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Was wird gefördert? – Dekarbonisierung und industrielle Transformation

Gefördert werden Unternehmen, die innovative Investitionen oder F&E Projekte umsetzen, um CO₂ Emissionen aus industriellen Prozessen dauerhaft zu reduzieren. Dazu zählen:

  • Modernisierung emissionsintensiver Produktionsanlagen
  • Einführung CO₂-armer oder -freier Technologien
  • Forschung an neuen Verfahren zur Dekarbonisierung

Dazu zählen insbesondere Vorhaben zur Elektrifizierung thermischer Prozesse – etwa elektrische Öfen, Induktion oder Wärmepumpen über 100 °C – kombiniert mit Abwärmerückgewinnung und Lastflexibilisierung. Ergänzend können Brennstoffwechselmaßnahmen auf grünen Wasserstoff in Hochtemperatur‑Prozessen umgesetzt werden. Die BIK-Förderung umfasst dabei sowohl anwendungsorientierte Investitionen als auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte in unterschiedlichsten Industriesektoren.

Ihre Vorteile als Unternehmen – Das bringt Ihnen die BIK-Förderung Attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschung & Entwicklung

Je nach Projektart sind hohe Förderquoten möglich:

  • bis zu 40–50 % für Investitionsvorhaben (Modul 1)
  • bis zu 50 % bei industrieller Forschung
  • bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
  • für KMU sogar bis zu 80 % dank Aufschlägen

Wettbewerbs- und Standortvorteile

Mit der Förderung stärken Unternehmen ihre Zukunftsfähigkeit durch:

  • geringere CO₂ Kosten
  • erhöhte regulatorische Sicherheit
  • stabile, klimafreundliche Produktionsbedingungen

Strategischer Beitrag zur Klimaneutralität 2045

Der Förderaufruf unterstützt Unternehmen, die aktiv zur dekarbonisierten Industrie der Zukunft beitragen möchten.

SEMPACT – Ihr Partner für Energieeffizienz & Fördermittelberatung

Seit über 15 Jahren begleitet SEMPACT Unternehmen auf dem Weg zur Energieeffizienz, Dekarbonisierung und erfolgreichen Fördermittelbeantragung. Mit mehr als 250 erfolgreich umgesetzten Projekten verfügen wir über tiefgehende technische Expertise – besonders im industriellen Umfeld.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Technische Bewertung Ihrer kompletten Produktionsprozesse und technischen Anlagen
  • Identifikation konkreter Energie- und CO₂ Einsparpotenziale
  • Maßnahmenplanung, Umsetzung & Qualitätssicherung
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden

Ihre Vorteile mit SEMPACT

  • Rechtssicherheit durch normgerechte Umsetzung
  • Zugang zu Fördermitteln (BIK, BEG, BAFA u. a.)
  • Produktionssicherheit durch stabile Klimabedingungen
  • Hohe Wirtschaftlichkeit mit kurzen Amortisationszeiten

Wir verstehen uns nicht nur als externe Prüfinstanz, sondern als strategischer Partner, der die Sprache der Industrie spricht. Unser Ansatz: Energieeffizienz als integrierter Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie – nicht als Einzelmaßnahme.

Jetzt starten – Wir begleiten Sie durch den gesamten BIK-Förderprozess


Nutzen Sie die historische Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfit zu machen und sich Fördermittel zu sichern. Wir unterstützen Sie von der Analyse bis zum fertigen Förderantrag.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

Ihr Experte für Energieaudits

Dipl.-Ing. Thomas Schedl

Vertriebsleitung - Senior Consultant - Lead-Auditor 14001/50001

Fon: +49 8191 657088-10

Mobil: +49 174 1815851

Ihr Experte für Energieaudits

Fördermittelberatung als strategischer Hebel für Investitionssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit

Sie stehen täglich vor der Herausforderung, wirtschaftliche Stabilität mit zukunftsgerichteten Investitionen zu vereinen. Die Notwendigkeit, Produktionsprozesse zu modernisieren, Energieverbräuche zu senken und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, kollidiert oft mit begrenzten Budgets und komplexen Förderlandschaften. Genau hier setzt die Fördermittelberatung der SEMPACT AG an – als strategisches Instrument zur Entlastung Ihrer Investitionsentscheidungen und zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Investitionen strategisch absichern – Fördermittel als Hebel

Die Förderkulisse in Deutschland ist breit gefächert: Zwischen 5.000 und 6.000 Programme existieren auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Allein die Förderdatenbank der Bundesregierung listet mehr als 2.400 Programme, von denen rund 1.400 auf Unternehmen abzielen – 196 davon explizit auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Doch die Vielfalt ist Fluch und Segen zugleich: Unterschiedliche Förderarten wie Zuschüsse, Tilgungszuschüsse, Kredite, Garantieprogramme, sowie die Unterscheidung zwischen De-minimis-Beihilfen und AGVO-Förderungen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) erfordern tiefgehendes Fachwissen und strategisches Vorgehen.

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die korrekte Einordnung Ihres Unternehmens gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission. Diese weicht von handelsrechtlichen Maßstäben ab und berücksichtigt auch Leiharbeiter sowie Beteiligungsverhältnisse. Eine fehlerhafte Einstufung kann zur Ablehnung von Förderanträgen oder zur nachträglichen Rückforderung von bereits erhaltenen Zuschüssen führen – ein Risiko, das durch professionelle Beratung vermeidbar ist.

Technische Expertise trifft Präzision

Johannes Barnbacher

Als Budgetverantwortliche:r wissen Sie: Investitionen müssen sich rechnen. Fördermittel können da einen Unterschied machen – etwa bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzhaus, wo ein Zuschuss von 1,2 Mio. € auf eine Gesamtinvestition von 7 Mio. € gewährt wurde. Oder bei der Installation einer ORC-Anlage zur Abwärmenutzung, die mit 490.000 € gefördert wurde und jährlich 550 Tonnen CO₂ einspart. Solche Projekte zeigen: Fördermittel sind kein Nebenschauplatz, sondern Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Die SEMPACT AG begleitet Sie dabei nicht nur als Beraterin, sondern als technische Partnerin mit tiefem Branchenverständnis. Unsere Kund:innen schätzen insbesondere die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die hohe technische Expertise unserer Mitarbeitenden. Als eingetragene Energieeffizienzexperten und BAFA-Auditoren kennen wir die Anforderungen der Programme bis ins Detail – sei es die Erstellung eines Einsparkonzepts für Modul 4 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW), die Entwicklung eines Transformationsplans zur Dekarbonisierung (Modul 5), oder die Integration eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 mit den zugehörigen Energiemonitoring-Systemen. Oder bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude, die technische Projektbeschreibung für LED-Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Raumklimaanlagen oder Heizungsanlagen auf erneuerbarer Basis.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen, Fallstricke zu vermeiden, etwa bei der Kombination von Maßnahmen, der Wahl des richtigen Förderprogramms oder der Einhaltung von Fristen und Nachweispflichten. Besonders bei Programmen mit AGVO-Förderung, bei denen der Zuschuss oft nur auf die förderfähigen Mehrkosten gewährt wird, ist eine präzise Kalkulation entscheidend. Im Gegensatz dazu bietet die De-minimis-Regelung eine pauschalere Zuschussberechnung auf die Gesamtkosten – allerdings mit einer Obergrenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren.

Maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Anforderungen

Unsere Erfahrung aus über 250 Projekten in Branchen wie Automobil, Medizintechnik, Gießerei oder Lebensmittelproduktion zeigt: Jedes Unternehmen hat individuelle Anforderungen. Deshalb setzen wir auf maßgeschneiderte Lösungen, die technische Machbarkeit, wirtschaftliche Effizienz und förderrechtliche Rahmenbedingungen vereinen.

In Zeiten vorläufiger Haushaltsführung und politischer Unsicherheiten (wie aktuell im Jahr 2025) ist es umso wichtiger, Fördermittel strategisch zu nutzen. Die SEMPACT AG steht Ihnen dabei als verlässliche Partnerin zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Investitionen absichern, Ihre Prozesse optimieren und Ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen.

Ihr Experte für Fördermittel
Ihr Experte für Fördermittel

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Geförderte Beratung für Abwärmeprojekte in Baden-Württemberg

Daniel Bogner-Haslbeck und Stefan Braunmüller sind Abwärmeberater für Baden-Württemberg
Daniel Bogner-Haslbeck und Stefan Braunmüller sind zertifizierte Abwärmeberater für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg dabei, Abwärmeprojekte zu initiieren und umzusetzen.

Bei Projekten zur Abwärmenutzung aus Unternehmen sowie aus Rechenzentren, Kläranlagen und Abwasserleitungen werden folgende Themen gefördert:

  • die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung,
  • die Anbahnung großer Projekte zur Abwärmenutzung.

Typischer Projektverlauf inkl. Fördermöglichkeiten:

Im typischen Projektverlauf zur Nutzung von Fördermöglichkeiten ist eine Erhebung und Bewertung der Abwärmepotenziale sowie die Möglichkeiten der Nutzung der Abwärme durch Maßnahmen durchzuführen. Im Projektverlauf werden firmeninterne und externe Abwärmepotenziale hinsichtlich Kosten-Nutzen-Verhältnis analysiert. Wirtschaftlich sinnvolle Projekte können dann begleitet durch einen Fachexperten der SEMPACT AG umgesetzt werden. Die Umsetzung begleiten wir herstellerneutral und produktanbieterunabhängig. Dabei übernehmen wir die Dokumentation, sowie die Begleitung vom Förderantrag bis zum Nachweis für Sie.

Typischer Projektverlauf für die Nutzung von betrieblicher Abwärme inkl. Fördermöglichkeiten durch Land und Bund.

Art und Höhe der Förderung:

Gefördert werden Beratungen und Projektunterstützung bei vielen Themen rund um Abwärme im industriellen Umfeld.

  • Beratungen werden mit einem Zuschuss von maximal 600€ pro Arbeitstag gefördert
  • Erstberatungen werden bis zu 30 Arbeitstage mit maximal 18.000 € gefördert
  • Für Projektanbahnungen können bis zu 100 Arbeitstage und Kosten von maximal 60.000 € gefördert werden

Das Förderprogramm läuft aktuell bis 30.04.2025.

Projektbeispiele für das Förderprogramm Abwärme in Baden-Württemberg

Erstberatung Abwärme

Im ersten Schritt der Beratung erstellen wir einen Überblick über die Energieströme und die Energiebilanz Ihres Unternehmens (Wärme-Quellen-Senken-Plan). Daraus leiten wir Potenziale zur Abwärmeminderung, zur Abwärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung ab. Kurz gesagt erarbeiten wir einen Überblick über die vorhandenen Abwärmepotenziale und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Nutzung Ihrer Abwärme. Ziel dieser geförderten Beratung ist ein individuelles Abwärme- und Energiekonzept für Ihr Unternehmen.

Die Inhalte unserer Erstberatung im Überblick:

  • Förderantrag stellen
  • Förderantrag formulieren
  • Erhebung und Bewertung der Abwärmepotenziale (intern und ggf. extern)
  • Betrachtung von Maßnahmen zur Abwärmenutzung (organisatorisch und technisch) inkl. Kosten-Nutzen-Analyse
  • schriftlicher Beratungsbericht
  • selbstverständlich, wie immer anbieter- und herstellerunabhängig

Projektanbahnung Abwärmenutzung

Aufbauend auf der Erstberatung werden Vorbereitungen der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen zur Vorprojektierung durch SEMPACT gefördert. Bei der Umsetzung der Projekte zur Nutzung von Abwärme können alle aktuellen Förderprogramme einbezogen werden.

Die Inhalte unsere Beratung zu Projektanbahnung im Überblick:

  • Beratungs- und / oder Projektanbahnungsvertrag und Förderantrag
  • Projektbegleitung des Gesamtprojekts
  • Vorbereitung der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen zur Vorprojektierung
  • Kommunikation und Vorauswahl von passenden Technologieanbietern für Ihr Vorhaben

Investition Abwärmenutzung

Nach Analyse, Beratung und einer Vorauswahl von passenden Technologiemöglichkeiten folgt die Umsetzung von individuellen Maßnahmen zur Reduktion Ihrer Abwärme und deren wirtschaftlich sinnvolle Nutzung. Diese können wiederum über Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder des BAFA (Bundesamtes für Außenwirtschaft) finanziell unterstützt werden. Auch hier sind die Experten von SEMPACT an Ihrer Seite und begleiten Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Maßnahme.

Die Inhalte unserer Projektbegleitung im Überblick:

  • Kommunikationsvorlagen für Geldgeber, Geschäftsführung und weitere Stakeholder, um diese von der geplanten Investition zu überzeugen
  • Unterstützung bei Angebotsanfragen und -durchsicht von Anbietern
  • Projektmanagementunterstützung bei Umsetzung von Abwärmeprojekten
  • Förderanträge stellen und verwalten
  • Erstellung der Dokumentation
Ihr Experte für Abwärme

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Experte für Abwärme

Stefan Braunmüller, B.Eng.

Energieeffizienzcoach

Fon: +49 8191 657088-14

Energieberatung in Landsberg am Lech

Johannes Barnbacher und Danierl Bogner-Haslbeck Energieeffizienz Experten Landsberg am Lech
Energieeffizienz im Unternehmen steigern, dank professioneller Energieberatung
in Landsberg am Lech mit Johannes Barnbacher und Daniel Bogner-Haslbeck der SEMPACT AG

Ob Sie den Energieverbrauch Ihres gesamten Unternehmens oder nur eines bestimmten Betriebsablaufs optimieren möchten – ein gefördertes Energieaudit durch einen qualifizierten Energieberater hilf Ihnen, Ihre betrieblichen Möglichkeiten für Energieeinsparungen zu ermitteln.

Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Beleuchtung wie auch allgemein das Nutzerverhalten der Mitarbeitenden.

Welche Maßnahmen Ihre Energiekosten effizient senken und zum aktiven Klimaschutz beitragen, wissen unsere Energieeffizienz-Experten Johannes Barnbacher und Daniel Bogner-Haslbeck in Landsberg am Lech. Sie unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und zeigen, welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt.

Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen führen mit Qualität zur Umsetzung

Durch eine Investition in nachhaltige Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz verschaffen sich Unternehmen in Landsberg am Lech langfristige Wettbewerbsvorteile. Sie können Heiz,-Kühl- und Produktionskosten verringern und zum Klimaschutz beitragen. Viele dieser Maßnahmen werden von der Bundesregierung gefördert.

Da einige Maßnahmen technisch komplex sind und einen hohen Grad an Planungs- und Ausführungsqualität benötigen, sind viele Unternehmen überfordert. Genau hier kommen unsere qualifizierte Energieeffizienz-Experten ins Spiel: Sie haben das notwendige Knowhow, um hocheffiziente Produktionsprozesse energetisch zu verbessern.

Leistungen von Energieeffizienz-Experten in Landsberg am Lech bei Nichtwohngebäuden, Firmen, Betriebe und Unternehmen
Leistungen der Energieeffizienz-Experten für Unternehmen und Nichtwohngebäude in Landsberg am Lech.

Unsere Energieeffizienz-Experten in Landsberg am Lech liefern eine neutrale, unabhängige und fachgerechte Beratung für Ihr Unternehmen und begleiten Sie auch während der Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen. Zudem unterstützen Sie Ihr Unternehmen die optimalen Fördermittel zu finden und einzusetzen.

Einsparpotenziale mit Energieeffizienz-Experten aufdecken

Vielen Unternehmern und Energiemanagern in Landsberg am Lech ist nicht bewusst, dass Sie die Energieeffizienz ihres Unternehmens mit geringen finanziellen Mittel deutlich erhöhen können. Neben der Reduktion der laufenden Kosten, können Sie Ihren CO2-Ausstoß reduzieren und damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Das BAFA vergibt bis zu 50 % Zuschüsse für Beratungskosten, die durch Energieeffizienz-Experten entstehen. Aber diese Zuschüsse gibt es nur, wenn die Energieberatung und Umsetzungsbegleitung von einem BAFA anerkannten Energieberater oder einer Energieberaterin durchgeführt wird. Bei der SEMPACT AG in Landsberg am Lech sind zwei unserer Mitarbeiter anerkannte Energieberater: Johannes Barnbacher und Daniel Bogner-Haslbeck.

Eine Energieberatung durch unabhängige Experten und Expertinnen gibt Antwort auf viele Fragen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Das betreffende Förderprogramm nennt sich „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und hat zum Ziel Möglichkeiten zur Energiesteigerung aufzudecken.

Quellen:

Ihr Energieeffizienz-Experte

Daniel Bogner-Haslbeck, MBE

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitscoach

Fon: +49 8191 657088-17

Ihr Energieeffizienz-Experte

Analyse rechnet sich vom ersten Tag an

Die „Low-Hanging-Fruits“, leicht zu hebende Energieeinsparpotenziale, sind langsam abgeerntet. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen trotzdem die Energieeffizienz steigern möchten, so müssen Sie genauer hinschauen.

Kundenwunsch

Das Unternehmen Gebr. Schwarz im Schwarzwald wollte genauer hinschauen. Die Idee war ursprünglich die Abwärmenutzung der Kälte- und der Druckluftanlage zu optimieren. Um eine belastbare Datenbasis zu schaffen wurde SEMPACT beauftragt Messungen durchzuführen und auszuwerten.

Unser erster Ansatz war einen Wärmequellen/-senkenplan zu erstellen und damit den Wärme-bzw. Kältefluss des Unternehmens zu visualisieren. Es wurden Strom-, Wärme- und Druckluftmessungen durchgeführt. Dadurch konnten wir den IST-Zustand des Unternehmens abbilden.

Ergebnisse der Strom-, Wärme- und Druckluftmessungen liefern unerwartete Ergebnisse

Gebr. Schwarz arbeitet bereits mit einem hohen Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, doch die Analyse lieferte einige unerwartete Ergebnisse.

Für die Kältemaschine (KKM) war eine Wärmerückgewinnung (WRG) installiert, die die entstehende, überschüssige Wärme in die Lüftung (RLT), die Warmwasserbereitung (WWB) und die Heizung fördern sollte. Durch die Messungen wurde klar, dass das System nicht funktionierte und teilweise in die falsche Richtung förderte. Sprich, es wurde Wärme von der WWB und der Heizung in die Kältemaschine geleitet – eine Erkenntnis, die sowohl uns, als auch Gebr. Schwarz überrascht hat.

Wärme- und Kälteversorgung

Gewünschtes Abwärmekonzept wird zu neuer Wärme- und Kälteversorgung

Als Folgerung erstellten wir kein Abwärmekonzept, sondern zwei Varianten für eine neue Wärme- und Kälteversorgung. Für die wirtschaftliche Bewertung ermittelten wir außerdem welche Förderungen für die Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

In beiden Varianten soll die WWB auf elektrische Drucklauferhitzer umgestellt werden. Somit kann die Zirkulationsleitung abgestellt werden, das Risiko der Legionellenbildung wird reduziert und es muss kein Warmwasserboiler mehr konstant beheizt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen beide Varianten kurz vorstellen.

Die beiden Varianten der neuen Wärme und Kälteversorgung

Variante A – höchste Energieeffizienz

Das besondere bei dieser Variante ist der Einsatz einer Kältemaschine mit Wasser als Kältemittel. Diese erreicht einen COP von 30. So wird die Belastung für die Umwelt stark reduziert, da kein fluorhaltiges Kältemittel mehr verwendet wird.

Bei dieser Variante könnten insgesamt Fördergelder in Höhe von 34.000 € in Anspruch genommen werden. Das reduziert die Amortisationszeit auf ca. 1,9 Jahre.

Variante A – höchste Energieeffizienz

Variante B – höchste Kosteneffizienz

Fördergelder in Höhe von 14.000 € könnten bei dieser Variante in Anspruch genommen werden, was die Amortisationszeit auf ca. 1,4 Jahre reduziert.

Varliante B – höchste Kosteneffizienz

Als Konsequenz aus dieser Analyse können wir nur mit Nachdruck darauf hinweisen, dass sich eine gründliche Analyse mit Messungen lohnt, um die Energieflüsse transparent abzubilden und die höchste Effizienz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten.

Denn – Energie ist eine wertvolle Ressource.

Was wurde aus der Energieberatung Mittelstand?

Das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ für kleine oder mittlere Unternehmen, die nicht in den Genuss der besonderen Ausgleichsregelung (EEG) bzw. des Spitzenausgleichs (Stromsteuer, Energiesteuer) kommen, gibt es in diesem Wortlaut nicht mehr. An dessen Stelle ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 getreten (BAFA Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1 – Energieaudit)

Im Wesentlichen bedeutet das, dass die Energieberatung Mittelstand nach der Vorgabe der DIN EN 16247-1 durchgeführt werden muss. Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Energieberatung durch eine Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ in der jeweiligen Kategorie gelistet ist.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für eine Energieberatung beträgt die Förderung 80 %, maximal 6.000 Euro
    (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).

Ein Förderantrag für die Energieberatung Mittelstand, bzw. Modul 1 – Energieaudit kann übrigens alle 48 Monate gestellt werden. Sprich wer z. B. den Zuschussantrag für seine letzte Energieberatung vor dem 01.09.2019 erhalten hat, der darf heute bereits erneut die mit 80 % Zuschuss geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.

Wie läuft Antragstellung ab?

Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses muss immer vor einer Auftragserteilung erfolgen. Im elektronischen Antragsverfahren auf der Homepage des BAFA sind neben allgemeinen Unternehmensangaben und Angaben zum Energieverbrauch auch Angaben zum Energieberater (dieser muss eine BAFA-Zulassungsnummer haben) und ein Kostenvoranschlag hochzuladen.

Auch der Verwendungsnachweis nach Durchführung der Energieberatung oder Umsetzungsbegleitung erfolgt komplett elektronisch.

Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden: Im Rahmen der Energieberatung übernimmt SEMPACT die Antragstellung und Abwicklung für Sie, damit Sie schnell und sicher an Ihr Geld kommen.

Alles KMU oder was?

Junge Frau am PC in einer Produktionshalle

Aufgrund unserer vielfältigen Projekte rund um die Themen

  • Testierung von alternativen Energiemanagementsystemen (gem. SpaEfV)
  • Förderanträge (z. B. zur Förderung von Querschnittstechnologien)
  • Energieaudits (gem. Energiedienstleistungsgesetz)

werden wir oft mit der Frage konfrontiert, „Ist mein Unternehmen ein KMU?“
Um eines vorweg zu nehmen: Wenn im Energierecht von KMU die Rede ist, dann ist immer die KMU-Definition nach der Kommission der Europäischen Union gemeint, die sich zum Teil deutlich von den Definitionen nach Deutschem Handelsgesetzbuch (HGB) oder nach dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn unterscheidet.

Um die KMU-Frage final beantworten zu können, haben wir eine auf Energie- und Unternehmensrecht spezialisierte Anwaltskanzlei um Stellungnahme dazu gebeten. Das Ergebnis wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

Pflicht für Ladestationen im Gebäudesektor

GEIG – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Am 25.03.21 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten – das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Damit wurde die Pflicht zum Bau von Ladestationen bei Neubauten, Renovierungen und bei Gebäuden im Bestand beschlossen. Die Bundesregierung folgt dabei dem Ziel, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen.

Doch wer ist nun von dem GEIG betroffen und welche Bauvorhaben fallen darunter?

Prinzipiell ist erstmal jeder Gebäudeeigentümer von dem GEIG betroffen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, zwischen Neubau, Renovierung und Bestand und macht die Pflicht für den Bau von Ladestationen abhängig von der Anzahl der Stellplätze.

Zudem gibt es Ausnahmen, bei denen das GEIG nicht greift. Im Folgenden wird genauer erläutert, wann das GEIG greift.

Für Neubauten und Renovierungen ist wichtig, dass das GEIG berücksichtigt werden muss, wenn der Bauantrag nach Inkrafttreten des Gesetztes am 25.03.21 eingereicht wurde/wird.

Renovierungen sind nur betroffen, wenn das Vorhaben den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst.

Zudem gibt es zwei weitere Ausnahmen:

  1. KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen), die die Parkplätze hauptsächlich selbst nutzen, sind nicht vom GEIG betroffen.
  2. Wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten übersteigen, muss das GEIG ebenfalls nicht angewendet werden.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem GEIG?

Je nach Gebäudeart, Art des Vorhabens (Neubau oder Renovierung) und Anzahl der Stellplätze ergeben sich unterschiedliche Pflichten. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

NichtwohngebäudeWohngebäude
NeubauBei mehr als 6 Stellplätzen:mind. jeder 3. Platz mit Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen undmind. 1 Ladepunkt für Elektrofahrzeuge Bei mehr als 5 Stellplätzen:jeder Platz mit Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen 
RenovierungBei mehr als 10 Stellplätzen:mind. jeder 5. Platz mit Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen undmind. 1 Ladepunkt für Elektrofahrzeuge Bei mehr als 10 Stellplätzen:jeder Platz mit Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen 
BestandBei mehr als 20 Stellplätzen:ab 01.01.2025 muss 1 Ladepunkt errichtet werden  

Was passiert, wenn man sich nicht an das GEIG hält?

Das Nicht-erfüllen der Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet.

Gibt es Förderungen für Ladestationen?

Ja, es gibt ein neues Förderprogramm vom BMVI (Bundesamt für Verkehr und digitale Infrastrukur): „Ladeinfrastruktur vor Ort“. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) und kommunale Unternehmen. Dabei werden bis zu 80 % der Investitionskosten gefördert. Dazu zählen sowohl der Kauf als auch der Anschluss von Ladeinfrastruktur.

Außerdem ist ein Förderprogramm für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte in Planung.

Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl von Förderprogrammen und/oder bei der Antragsstellung benötigen, kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten und begleiten Sie gerne individuell.