Autor: Matthias Steidle

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – Rückschritt
für Klimaschutz
und Energie-
wende?

Gebäudemodernisierungsgesetz, Biogas und (Klima-)Auswirkungen

Mit dem „neuen Heizungsgesetz“ (künftig Gebäudemodernisierungsgesetz) soll das „alte Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) abgeschafft werden.

Faktisch sollen wesentliche Klimaschutzvorgaben für den Einbau einer neuen Heizungsanlage aufgeweicht oder abgeschafft werden. Fossile Heizungen sollen wieder neu eingebaut werden. Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, sollen Eigentümer:innen beim Einbau einer fossilen Heizung einen Vertrag abschließen. Dieser soll eine steigende Menge an sogenanntem grünem Gas oder Öl garantieren.

Eine Aussage zur Höhe dieses Grünanteils sowie zu seiner Steigerung auf 100 % bis 2045 sucht man im Entwurf vergeblich. Die Umsetzung und Kontrolle dieser Verpflichtungen in der Praxis ist auch noch ungeklärt. Sollen künftig Hauseigentümer:innen mit dem Einbau der Gasheizung einen Gasliefervertrag für die nächsten 20 Jahre abschließen?

Als grüne Gase zählen grüner Wasserstoff und Biomethan.

Bio(erd)gas und synthetische Gase für Raumwärme verbrennen?

Keine gute Idee, finden wir. Der Einsatz dieser Gase wird in anderen Sektoren viel dringender benötigt. Die meisten Gebäude lassen sich heute schon mit Wärmepumpen beheizen und das sogar langfristig günstiger als mit (Bio-)Gas lt. einer Studie des Fraunhofer ISE, dabei sind die aktuellen Preissteigerungen auf den fossilen Energiemärkten noch nicht berücksichtigt.

Aktuell beträgt der Biomethan-Anteil am Gasverbrauch in Deutschland ca. 1,5 %. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum geht davon aus, dass bis zum Jahr 2030 eine Verdopplung bis Verdreifachung möglich ist. Für die Anbaubiomasse werden dann aber viele landwirtschaftliche Flächen benötigt, die an anderer Stelle für die Nahrungsmittelerzeugung fehlen und ohnehin in Konkurrenz zu immer neuen Baugebieten oder Gewerbegebieten steht.

Wie klimaneutral ist Biogas überhaupt?

Die Auswirkungen in der gesamten vorgelagerten Kette sind vielfältig, von der Produktion von Düngemitteln und Pestiziden für den Maisanbau über die maschinelle Bodenbearbeitung bis hin zu sämtlichen Kraftstoffen, welche in Kraftfahrzeugen aller Art verbrannt werden. So sieht das auch die Deutsche Umwelthilfe, in einem Beitrag über Biogasheizungen.

Wir haben selbst seit vielen Jahren einen CNG-(Erdgas-)betriebenen Pkw in unserem Fahrzeugpool und bilanzieren die Treibhausgasemissionen der Fahrten in unserer jährlichen CO2-Bilanz seit dem Jahr 2020. Getankt wird seit einigen Jahren fast ausschließlich Bio-Erdgas. Es ist schwierig, bezüglich der Bilanzierung von Bio-Erdgas an valide CO2-Emissionsfaktoren zu gelangen.

Das LfU (Landesamt für Umwelt) Brandenburg hatte 2017 mal einen Faktor von 0,054 kg CO2e/kWh publiziert. Stand heute ist die Veröffentlichung von damals auf der Webseite des LfU nicht mehr auffindbar. Das DEFRA (UK Department for Environment, Food and Rural Affairs) nennt für die Scope 1 Emissionen von CNG im Verkehrsbereich 0,00038 kgCO2e/kWh und für die Scope-3-Emissionen (WTT) 0,0569 kg CO2e/kWh in Summe also 0,0572 kg CO2e/kWh. Das Umweltbundesamt bilanziert in seiner Studie „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger“ vom November 2019 inkl. der Vorketten für Biomethan aus Energiepflanzen 0,1298 kg/kWh. In derselben Studie werden für CNG aus Erdgas 0,251 kg CO2e/kWh genannt (0,201 kg CO2e/kWh direkte und 0,0489 kg CO2e/kWh indirekte Emissionen der Vorkette). Demnach würde Bioerdgas die CO2-Emissionen im Vergleich zu fossilem Erdgas lediglich halbieren. Aber Biogas als klimaneutral zu titulieren, wie es in der öffentlichen Debatte gerne gemacht wird, ist Etikettenschwindel.

Der Emissionsfaktor für den Verkehrsbereich liegt etwas höher aufgrund der notwendigen Kompression (bei CNG) und den damit einhergehenden Verlusten durch Energieinput.

Was hat das Ganze jetzt mit dem „neuen Heizungsgesetz“ zu tun?

Wir nehmen wahr, dass politische Akteur:innen wissenschaftliche Erkenntnisse mit Füßen treten. Ideologien und Lobbybefriedigung sind die Maxime ihres Handelns. Es macht uns große Sorgen, wenn die Energiewende ausgebremst oder sogar rückabgewickelt wird. Wir empfinden es als Rückschritt, gesellschaftlich sowie für unsere Branche. Wir wünschen uns Vertrauen der Regierung in unsere Kompetenz als Gestalter:innen der Energiewende. Denn wir sind zuversichtlich, dass Wirtschaft, Ökologie und Soziales nicht nur vereinbart werden können, sondern dass dies Voraussetzung für eine lebenswerte Zukunft ist.

Darum haben wir den Wirtschaftsappell der Grünen, an die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, unterzeichnet. Denn die Energiewende muss dem Klimaschutz dienen und darf nicht irgendwelchen politischen Spielchen zum Opfer fallen.

Ihr Experte für Energieaudits
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Dipl.-Ing. Thomas Schedl

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Jetzt Förderung für Dekarbonisierung der Industrie sichern – BIK-Förderaufruf 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den zweiten Förderaufruf zum Modul 1, Teilmodule 1 und 3 der Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (BIK) veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit die Chance, attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschungsprojekte zur Reduktion von CO₂-Emissionen zu sichern.


Der Förderaufruf basiert auf der BIK Förderrichtlinie vom 26. August 2024 und unterstützt Projekte, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse nachhaltig reduzieren und zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen.

Warum jetzt handeln?

Um von der Förderung zu profitieren, müssen Unternehmen bis zum 28. Februar 2026 ihre Projektskizze einreichen, um die Fristen noch einzuhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich und abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Was wird gefördert? – Dekarbonisierung und industrielle Transformation

Gefördert werden Unternehmen, die innovative Investitionen oder F&E Projekte umsetzen, um CO₂ Emissionen aus industriellen Prozessen dauerhaft zu reduzieren. Dazu zählen:

  • Modernisierung emissionsintensiver Produktionsanlagen
  • Einführung CO₂-armer oder -freier Technologien
  • Forschung an neuen Verfahren zur Dekarbonisierung

Dazu zählen insbesondere Vorhaben zur Elektrifizierung thermischer Prozesse – etwa elektrische Öfen, Induktion oder Wärmepumpen über 100 °C – kombiniert mit Abwärmerückgewinnung und Lastflexibilisierung. Ergänzend können Brennstoffwechselmaßnahmen auf grünen Wasserstoff in Hochtemperatur‑Prozessen umgesetzt werden. Die BIK-Förderung umfasst dabei sowohl anwendungsorientierte Investitionen als auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte in unterschiedlichsten Industriesektoren.

Ihre Vorteile als Unternehmen – Das bringt Ihnen die BIK-Förderung Attraktive Zuschüsse für Investitionen und Forschung & Entwicklung

Je nach Projektart sind hohe Förderquoten möglich:

  • bis zu 40–50 % für Investitionsvorhaben (Modul 1)
  • bis zu 50 % bei industrieller Forschung
  • bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
  • für KMU sogar bis zu 80 % dank Aufschlägen

Wettbewerbs- und Standortvorteile

Mit der Förderung stärken Unternehmen ihre Zukunftsfähigkeit durch:

  • geringere CO₂ Kosten
  • erhöhte regulatorische Sicherheit
  • stabile, klimafreundliche Produktionsbedingungen

Strategischer Beitrag zur Klimaneutralität 2045

Der Förderaufruf unterstützt Unternehmen, die aktiv zur dekarbonisierten Industrie der Zukunft beitragen möchten.

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Seit über 15 Jahren begleitet SEMPACT Unternehmen auf dem Weg zur Energieeffizienz, Dekarbonisierung und erfolgreichen Fördermittelbeantragung. Mit mehr als 250 erfolgreich umgesetzten Projekten verfügen wir über tiefgehende technische Expertise – besonders im industriellen Umfeld.

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