Das Wort Gemeinwohl kommt aus der griechischen Antike und bedeutet das gemeinsame Interesse möglichst vieler Mitglieder einer Gesellschaft. Also so zu handeln, dass es für die Allgemeinheit von Vorteil ist.

Auch im Grundgesetz der Deutschen Bundesrepublik ist das Gemeinwohl verankert:

Das deutsche Grundgesetz macht in Artikel 14 deutlich, dass jeder der Eigentum besitz damit auch eine Verantwortung gegenüber anderen Menschen hat. „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Bedeutet, dass Besitzer von Eigentum verpflichtet sind, möglichen Nutzen und Schaden für andere abzuwägen.

Zudem sind Bund, Länder und Kommunen zum Gemeinwohl verpflichtet. Das bedeutet, sie sollen sich bei allen Entscheidungen an den Interessen der Allgemeinheit orientieren.